Musterfeststellungsklage Dieselfahrer können sich ab sofort für Klage gegen VW eintragen

Die Verbraucherzentralen klagen stellvertretend gegen Volkswagen. Ab sofort können sich deutsche Dieselkunden dem Verfahren anschließen

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Auch der ADAC unterstützt das Vorgehen der Verbraucherschützer. Quelle: dpa

Berlin, München Dieselkunden von Volkswagen in Deutschland können sich ab sofort der Musterfeststellungsklage gegen den Konzern anschließen. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Dienstag in Berlin mitteilte, wurde das entsprechende Klageregister beim Bundesamt für Justiz am Montagabend eröffnet.

Klaus Müller, Chef des vzbv, erklärte, die Eintragung sei vor allem für diejenigen interessant, die sich gegen Einzelklagen entschieden hätten. „Viele geschädigte Dieselfahrer haben bisher nicht die Zeit, die Risikobereitschaft, vielleicht auch nicht die Kosten aufbringen wollen, um individuell gegen Volkswagen zu klagen.“

Nun übernehme der Verbraucherschützer-Verband das Prozessrisiko. Er klagt stellvertretend für Betroffene des Diesel-Skandals gegen Volkswagen. Ziel ist es, dass diese für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge entschädigt werden. VW weist die Forderungen zurück: Die Autos seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit seien. Die Verhandlung kann nur beginnen, wenn sich in zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in das Register eintragen.

Der ADAC unterstützt das Vorgehen der Verbraucherschützer. Der Präsident des Autofahrerclubs, August Markl, erklärte: „Für uns ist wichtig, dass der Dieselskandal im Sinne und Interesse unserer Mitglieder aufgearbeitet und endlich abgeschlossen wird. Vielleicht kann so ein Schlussstrich auch dazu beitragen, dass das interessengeleitete Schlechtreden der Antriebstechnologie Diesel sowie der gesamten Automobilbranche ein Ende findet.“

Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen. Die Anwälte des vzbv rechnen damit, dass sich mehrere Zehntausend Dieselfahrer der Musterfeststellungsklage anschließen.

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