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Nach zehn Jahren Streit Kompromiss um Grundsteuerreform

Bund und Länder wollen die längst überfällige Reform der Grundsteuer endlich angehen. Was Eigenheimbesitzer, Vermieter und Mieter jetzt erwartet.

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Mit der Grundsteuerreform wird es für Mieter und Immobilienbesitzer bald deutlich teuerer Quelle: dpa

Die deutschen Staatsfinanzen sollen neu geordnet werden. Dabei zeigt sich die Bundesregierung offenbar einer größeren Selbstständigkeit von Ländern und Kommunen bei der Steuererhebung gegenüber kompromissbereit. Das geht aus einem Bund-Länder-Papier hervor, aus dem die Nachrichtenagentur "Reuters" zitiert.

Im Klartext heißt das: Berlin will den Steuerwettbewerb zwischen Ländern und Gemeinden in größerem Umfang zulassen als bisher. Die Reform soll in dieser Legislaturperiode zumindest angestoßen werden.

Neben regionalen Zu- oder Abschlägen auf die Lohn- und Einkommenssteuer sowie regionale Erbschaftssteuern könnte dies vor allem bei der Grundsteuer zu unterschiedlichen Sätzen in den Bundesländern und Kommunen führen. Bayern und Baden-Württemberg plädieren für mehr Steuerwettbewerb, die übrigen Länder sind bislang dagegen. Sie fürchten die Abwanderung von Betrieben und Wohnstätten in günstigere Regionen.

Grundsteuer: Ungerecht und antiquiert

Eine Reform der Grundsteuer steht aber ohnehin schon lange auf der Aufgabenliste von Bund und Ländern. Die Besteuerung von Grundstücken erfolgt nämlich nach den Einheitswerten von 1964 im Westen und von 1935 im Osten – also im Grunde nach dem damals ermittelten Verkehrswert eines Grundstücks – und entfernt sich trotz regelmäßiger Anpassung der Hebesätze in den Gemeinden seit Jahren immer weiter von der ökonomischen Realität. Das führt dazu, dass das eine Grundstück unterbewertet und damit steuerbegünstigt wird, das andere hingegen ungerechtfertigt hohe Steuerzahlungen verursacht.

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Hat sich seit 1964 die Bebauung des Grundstücks geändert, muss in einem komplizierten Verfahren ein Ersatzwert für den in vor Jahrzehnten festgeschriebenen Einheitswert berechnet werden, der dazu führen kann, dass sich die Höhe der Grundsteuer dramatisch ändert und auch im Vergleich zur Steuerlast des unmittelbaren Nachbarn nicht mehr nachvollziehbar ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen bereits die Reform der Grundsteuer angemahnt. Schon im Herbst dieses Jahres könnten die Richter die unausgewogene Höhe der Grundsteuer in verschiedenen Regionen als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz verurteilen.

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Eine Frau fährt auf einem Fahrrad in Karlsruhe vor dem Schloss durch eine Lindenallee Quelle: dapd
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Reform betrifft alle

Die Reform wird damit immer dringender. Die Grundsteuer ist die zweitwichtigste Steuereinnahmequelle der deutschen Kommunen. Das Aufkommen der Grundsteuer A, die bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird, betrug 2013 insgesamt 400 Millionen Euro. Dies war ein leichter Anstieg um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. Über die Grundsteuer B (für Bauland, Wohn- und Gewerbegrundstücke) nahmen die Gemeinden im Jahr 2013 insgesamt zwölf Milliarden Euro ein und damit 3,3 Prozent mehr als 2012.

Im Jahr 2013 stieg der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden in Deutschland für die Grundsteuer A um fünf Prozentpunkte auf durchschnittlich 316 Prozent. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B wuchs gegenüber 2012 bundesweit um 11 Prozentpunkte und lag im Jahr 2013 bei 436 Prozent.

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