Neue Regeln 2010 Höherer Steuervorteil für Beiträge zur Krankenversicherung

Von 2010 an können Steuerzahler Krankenversicherungsbeiträge in höherem Umfang geltend machen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Krankenversicherungsbeiträge Quelle: AP

Statt wie bisher maximal 1500 Euro (Arbeitnehmer) oder 2400 Euro (Selbstständige) dürfen sie alle Beiträge absetzen, die für eine Basisabsicherung gezahlt werden. „Beiträge in Art, Umfang und Höhe des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes sind steuerlich absetzbar“, sagt Stefan Albers, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater.

Das bedeutet: Kassenpatienten können in der Regel alles absetzen, privat Versicherte einen Anteil von meist rund 80 Prozent. Sie haben jüngst Briefe erhalten, in denen die Versicherung vorrechnet, welcher Anteil ihres Tarifs absetzbar ist. Der finanzielle Effekt ist enorm – gerade bei privat versicherten Familien. Schließlich haben sie hohe Ausgaben, da sie Kinder nicht kostenlos mitversichern können. Zahlt etwa ein Selbstständigen-Ehepaar mit zwei Kindern für die private Kranken- und Pflegeversicherung der Familie 10.320 Euro, konnte es bisher maximal 4800 Euro absetzen (zweimal der bisherige Höchstbetrag für Selbstständige von 2400 Euro).

In Zukunft sind es je nach Tarif mehr als 7000 Euro. Wichtig: Wer weniger als 1900 Euro (Arbeitnehmer) oder 2800 Euro (Selbstständige) im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, kann bis zu den neuen Grenzen weitere „Vorsorgeaufwendungen“ absetzen – etwa Ausgaben für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%