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Neue Studie Reiche hinterziehen Steuern in Milliardenhöhe

Eine neue Untersuchung des Tax Justice Network zeigt, dass die Reichen der Welt bis zu 280 Milliarden Dollar an Steuern hinterziehen. Der Studienautor spricht von einem "schwarzen Loch in der Weltwirtschaft".

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Typische Irrtümer und häufige Fragen zur Steuererklärung
Wenn die Steuererklärung einmal abgegeben ist, kann ich nichts mehr ändern.Das stimmt nicht. Solange noch kein Steuerbescheid ergangen ist, können alle Unterlagen und Belege beim Finanzamt nachgereicht werden. Auch, wer den Steuerbescheid bereits erhalten hat, kann grundsätzlich innerhalb eines Monats noch etwas nachreichen, erst nach dieser Frist wird der Bescheid bestandskräftig. „Danach wird es sehr kompliziert“, sagt Anita Käding, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler. „Es gibt aber Fälle, in denen auch später noch etwas an der Steuererklärung geändert werden kann.“ Quelle: dpa
Wenn ich die Steuererklärung freiwillig abgegeben habe, kann ich mich vor einer Nachzahlung drücken.Das stimmt. „Steuerzahler können durch die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung nur gewinnen“, sagt Anita Käding. Denn wer wider Erwarten keine Steuern zurückbekommt, sondern um Nachzahlung gebeten wird, kann den Antrag auf Einkommensteuerveranlagung wieder zurücknehmen. „Das funktioniert solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, also innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid zugegangen ist“, so die Steuerexpertin. Einen Zwang zur Nachzahlung gebe es in der Regel nur dann, wenn der Arbeitgeber vorschriftswidrig zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat. Wenn der Steuerzahler jedoch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann er einer etwaigen Nachzahlung nicht entkommen. Quelle: dpa
Wenn ich morgens zehn Kilometer ins Büro fahre und abends zehn Kilometer nach Hause, bekomme ich eine Entfernungspauschale für 20 Kilometer.Das stimmt nicht. Im Rahmen der Entfernungspauschale kann für den Arbeitsweg nur die einfache Entfernung berücksichtigt werden. Ein Entfernungskilometer entspricht also zwei Fahrtkilometern. Wenn die Arbeitsstelle zehn Kilometer von der Wohnung entfernt liegt, kann der Steuerzahler also pro Arbeitstag 10 x 0,30 Euro = 3 Euro als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Quelle: dpa
Wenn meine studierende Tochter Kosten für Fachbücher selbst nicht bei der Steuererklärung geltend machen kann, kann ich das tun.Das stimmt nicht. Grundsätzlich gilt: Das Finanzamt kann höchstens so viele Steuern erstatten, wie vorher gezahlt wurden. Wer also nur ein geringes Einkommen mit entsprechend niedrigen Abgaben hat, dem nutzen auch die höchsten Werbungskosten nichts. Eltern, deren Kinder hohe Ausgaben für das Studium haben, glauben deshalb häufig, sie könnten diese Ausgaben selbst geltend machen. Das funktioniert jedoch nicht. Quelle: dpa
Solange mein Kind noch nicht arbeitet, bekomme ich Kindergeld. Das stimmt nicht. Kindergeld wird maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Bedingung dafür ist, dass sich das erwachsene Kind noch in der Ausbildung befindet. Anders herum gilt dies aber nicht. Besonderheiten gelten für erwachsene behinderte Kinder. Bei Kindern, die schon 25 Jahre alt sind, sich aber noch in der Ausbildung befinden, können gegebenenfalls Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden. Quelle: dpa
Wenn Handwerker in meinem Haus Arbeiten verrichtet haben, kann ich das immer als Handwerkerleistung geltend machen.Das stimmt nur bedingt. Denn die erste Voraussetzung ist, dass die Arbeit wirklich vor Ort verrichtet wird. Nimmt ein Techniker die Waschmaschine zur Reparatur mit in seine Werkstatt, ist das keine typische Handwerkerleistung mehr. Außerdem darf die Rechnung nicht bar bezahlt werden, ansonsten erkennt das Finanzamt sie nicht an. Pro Jahr können 20 Prozent solcher Kosten, höchstens jedoch 1.200 Euro im Jahr als Steuerbonus anerkannt werden. Quelle: dpa
Wenn ich Studiengebühren bereits vergeblich in einer freiwilligen Steuererklärung geltend gemacht habe, kann ich das bei der nächsten Steuererklärung nicht noch einmal probieren.Das stimmt. Kosten, die beispielsweise im Jahr 2011 entstanden sind, können auch nur in der Steuererklärung für dieses Jahr geltend gemacht werden. „Die Annahme, Studienkosten könnten am Ende des Studiums gebündelt abgesetzt werden, ist ein Irrtum“, sagt Steuerexpertin Anita Käding. Da zu diesem Thema noch Gerichtsverfahren laufen, empfiehlt es sich, abzuwarten und die Steuererklärung – sofern man sie freiwillig macht – erst später abzugeben. „Ausfüllen sollte man die Formulare aber schon jetzt, denn im nächsten Jahr weiß man vielleicht nicht mehr so genau, welche Ausgaben man hatte“, empfiehlt Käding. Quelle: dpa

Die Reichen der Welt haben einer Studie zufolge Finanzvermögen von 21 bis 32 Billionen Dollar in Steueroasen gebunkert. Dadurch seien den Staaten Einkommensteuern in Höhe von bis zu 280 Milliarden Dollar entgangen, hieß es in einer am Sonntag veröffentlichten Untersuchung für die Organisation Tax Justice Network (Netzwerk für Steuergerechtigkeit).

Studienautor James Henry, früher Chefvolkswirt der Unternehmensberatung McKinsey, bezeichnete die dem Fiskus entzogenen Privatvermögen als „großes Schwarzes Loch in der Weltwirtschaft“.

Das Problem spielt seinen Forschungen zufolge in den Entwicklungsländern eine besonders große Rolle. So hätten die reichsten Bürger in 139 Entwicklungsländern von den 1970er Jahren bis 2010 nicht ausgewiesene Vermögen über schätzungsweise 7,3 bis 9,3 Billionen Dollar angehäuft.

Das Tax Justice Network ist eine Nichtregierungsorganisation, die sich den weltweiten Kampf gegen die Steuerflucht auf die Fahnen geschrieben hat. Die Studie verwendet Daten der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Vereinten Nationen und der Zentralbanken. Untersucht werden nur Finanzvermögen. Sachvermögen wie etwa Immobilien, Goldbestände, Jachten oder Rennpferde werden nicht berücksichtigt.

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