
Die Abgeordneten des Bundestags haben kürzlich den Weg frei gemacht für ein neues Bauvertragsrecht. Es soll die Rechtsposition von Verbrauchern stärken. Das ist eine gute Nachricht für alle, die den Traum vom Eigenheim in Form eines selbst beauftragten Neubaus wahr machen wollen. Wer das tut, hat zwar bei der individuellen Gestaltung des Wohnraums die Zügel in der Hand. Er muss aber auch Verantwortung für die Planung übernehmen oder diese so geschickt und verbindlich an Architekten oder Bauunternehmen delegieren, dass nichts schief geht.
Doch oft geht es schief, schließlich sind auch kleine Bauprojekte komplex. Zudem sind Privatleute Laien, die ausgebufften Bauprofis gegenüberstehen. Wer hier wen über den Tisch zieht, falls er Gelegenheit dazu bekommt, dürfte also in den meisten Fällen klar sein.
Der Eigentümerverband Haus & Grund begrüßt daher die geplante Reform des Bauvertragsrechts, warnt aber gleichzeitig davor, sich achtlos in Bauvorhaben zu begeben. Privatleute setzen bei solchen Projekten den Großteil ihres Vermögens ein und müssen sich daher gegen existenzbedrohende Risiken absichern. Wer das vernachlässigt, für den kann der Traum vom Eigenheim zum Albtraum werden.





Mehr Transparenz, erleichterter Widerruf
Welche Verbesserungen soll das neue Baurecht bringen? Aus dem mehr als 100 Seiten umfassenden Gesetzentwurf sind folgende Punkte hervorzuheben: So erhalten Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach dem Abschluss von Bauverträgen. Zudem werden Bauunternehmer verpflichtet, das Bauprojekt und den Auftrag gegenüber Verbrauchern detaillierter zu beschreiben und die voraussichtliche Bauzeit festzulegen. Bauherren sollen Änderungswünsche am Projekt außerdem leichter umsetzen können, per Anordnungsrecht des Bestellers, wie es im Juristendeutsch heißt. Dabei wird auch geregelt, wie sich Änderungen am ursprünglichen Auftrag auf den Endpreis auswirken.





Wenn das Gesetzgebungsverfahren wie geplant abgeschlossen wird, treten die neuen Regeln ab Januar 2018 in Kraft. Wer in den Genuss der für Verbraucher günstigeren Vorschriften kommen will, sollte sich durchaus überlegen, mit dem Vertragsschluss für sein Bauprojekt bis zum Inkrafttreten zu warten.
Unabhängig davon, ob der Auftrag unter neues oder altes Baurecht fällt, sollten Häuslebauer sich vor einigen Fußangeln hüten.
„Oft schließen private Bauherren keine Verträge mit den Bauunternehmen, doch das sollten sie unbedingt tun“, schärft die Chefjustiziarin des Eigentümerverbands Haus & Grund, Inka-Marie Storm, Verbrauchern ein.