Neuregelung der Maklerprovisionen Bundesverfassungsgericht bestätigt Bestellerprinzip

Für Mieter ist die seit einem Jahr geltende Neuregelung der Maklerprovisionen eine große Entlastung. Makler hingegen fürchten um ihr Geschäft. Jetzt sind sie in Karlsruhe abgeblitzt.

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Wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, kann er die Kosten nicht auf den Mieter umwälzen. Quelle: dpa

Wenn ein Vermieter einen Makler einschaltet, muss er ihn auch bezahlen: Diese seit Juni 2015 geltende Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 29. Juni. Die Verfassungsbeschwerden von zwei Immobilienmaklern wurden als unbegründet verworfen. Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. Die Berufsorganisation der Makler, IVD, bedauerte sie.

Nach der Neuregelung können Vermieter die Maklercourtage nicht mehr einfach auf ihre neuen Mieter abwälzen. Aus Sicht der Karlsruher Richter gibt es gute Gründe für die Reform: Der Gesetzgeber bringe die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Wohnungsvermittlern in einen Ausgleich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Im Mai hatte das Bundesverfassungsgericht bereits den Erlass einer einstweiligen Anordnung in der Sache abgelehnt.

Nach dem neuen Mietrecht muss derjenige die Maklerprovision zahlen, der den Makler mit der Vermittlung beauftragt hat. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Der Gesetzgeber dürfe die grundgesetzlich geschützte Freiheit zur vertraglichen Vereinbarung eines Entgelts für eine berufliche Leistung begrenzen, entschieden die Verfassungsrichter. Und zwar dann, wenn er damit sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenwirke.

Was Mieter und Vermieter über das Bestellerprinzip für Makler wissen müssen

„Für die Herstellung eines solchen Ausgleichs verfügt der Gesetzgeber über einen weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum.“ Er habe nachvollziehbar festgestellt, dass auf dem Mietwohnungsmarkt zu Lasten der Wohnungssuchenden soziale und wirtschaftliche Ungleichgewichte bestehen.

Mit der Einführung des Bestellerprinzips soll eine Überforderung besonders von wirtschaftlich schwächeren Wohnungssuchenden vermieden werden. Vor der Neuregelung hatten Vermieter die Maklerkosten, die oft mehrere tausend Euro betragen, zumeist von ihren neuen Mieter zahlen lassen.

Das Bundesverfassungsgericht geht nach Daten des Statistischen Bundesamtes von einen Gesamtumsatz der Immobilienmakler in Deutschland in Höhe von 17,1 Milliarden Euro im Jahr aus. In der Gesetzesvorlage war von einem erwarteten Umsatzrückgang in Höhe von 310 Millionen Euro die Rede. Von einer Existenzgefährdung ist nach Überzeugung des Gerichts daher nicht auszugehen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Ropertz, nannte das Bestellerprinzip ein gutes und wichtiges Gesetz, das sich in der Praxis bereits bewährt habe. „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sie schafft endgültig Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.“

Für die meisten IVD-Mitglieder stelle das Gesetz zunächst einen harten Einschnitt dar, erklärte der Präsident der Berufsorganisation, Jürgen Michael Schick. Das Angebot an Mietwohnungen bei Maklern und auf Online-Portalen sei deutlich zurückgegangen.

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