Oberlandesgericht München Ex-BayernLB-Vorstände müssen vor Gericht

Der frühere BayernLB-Chef Werner Schmidt und sechs weitere ehemalige Vorstände der Landesbank müssen sich wegen des milliardenschweren Fehlkaufs der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria vor Gericht verantworten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Bayerischen Landesbank (BayernLB), Werner Schmidt. Quelle: dpa

Fast der komplette ehemalige Vorstand der BayernLB muss sich wegen des milliardenschweren Fehlkaufs der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria vor Gericht verantworten. Dem früheren Bankchef Werner Schmidt und sechs weiteren Vorständen werde Untreue vorgeworfen, teilte das Oberlandesgericht München am Donnerstag mit und hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts auf. Dieses hatte die Anklage in weiten Teilen zunächst nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft setzte sich aber mit einer Beschwerde dagegen durch. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.

Ausgenommen von der Anklage wurde nur der ehemalige Vorstand Dieter Burgmer. Bei ihm sei ein hinreichender Tatverdacht zu verneinen, erklärte das Gericht. Den anderen Ex-Vorständen wirft die Anklage vor, bei dem Kauf der österreichischen Bank Risiken missachtet und damit ihre Pflicht verletzt zu haben. Die Steuerzahler in Bayern hat das Debakel mehr als 3,7 Milliarden Euro gekostet. Strafrechtlich relevant davon sind nach Überzeugung der Anklage 550 Millionen Euro, die der BayernLB als Schaden entstanden sind.

Die Baustellen der BayernLB

Zu den Angeklagten gehört auch der ehemalige BayernLB-Vorstand Michael Kemmer, der inzwischen Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken ist - und somit der einzige noch aktive Amtsträger aus dem Kreis der Ex-BayernLB-Banker. Auch der ehemalige Vorstand Gerhard Gribkowsky, der wegen der Annahme von Schmiergeld von Formel 1-Boss Bernie Ecclestone verurteilt wurde, muss sich wegen der HGAA-Übernahme vor Gericht verantworten. Die weiteren vier Angeklagten sind Rudolf Hanisch, Theodor Harnischmacher, Ralph Schmidt und Stefan Ropers.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage bereits im Mai 2011 erhoben. Nach einer ungewöhnlich langen Prüfung erklärte das Landgericht aber im August 2013, dass sie in weiten Teilen nicht zugelassen wird. Damit sorgte es gut einen Monat vor der Landtagswahl in Bayern für einen Paukenschlag in der Aufarbeitung des Landesbank-Debakels. Lediglich den Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit einem Aktienkauf der BayernLB von der Mitarbeiter Privatstiftung der Hypo Alpe Adria wurde vom Landgericht zugelassen. Der BayernLB soll dadurch ein Schaden von knapp 74,3 Millionen Euro entstanden sein. Das Oberlandesgericht sah diesen zugelassenen Teil der Anklage aber als untrennbar verbunden mit dem gesamten HGAA-Komplex. „Die teilweise Nichtzulassung der Anklage war daher mit der Strafprozessordnung nicht vereinbar.“

Außerdem müssen sich Schmidt, Kemmer und zwei weitere ehemalige Vorstände wegen des Vorwurfs der Bestechung eines europäischen Amtsträgers im Zusammenhang mit dem HGAA-Kauf verantworten. Dabei geht es um ein Sponsoring über 2,5 Millionen Euro für das Klagenfurter Fußballstadion. Der verstorbene frühere Landeshauptmann Jörg Haider soll den Verkauf der österreichischen Bank etwa an die Bedingung geknüpft haben, dass die BayernLB sich an dem Sponsoring beteiligt.

Die Entscheidung dürfte auch Signalwirkung für die zivilrechtliche Aufarbeitung des HGAA-Debakels haben. Die BayernLB hatte die früheren Vorstände wegen des Fehlkaufs sowie riskanter Wertpapiergeschäfte auf 200 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Dieses Verfahren soll im November fortgesetzt werden. Im Gegensatz zu dem bevorstehenden Strafprozess mussten die Ex-Vorstände in dem Zivilverfahren aber nicht persönlich erscheinen, sondern ließen sich von ihren Anwälten vertreten. Einer der Rechtsanwälte hatte an das Gericht appelliert, nicht nur die Risiken durch die Übernahme zu bedenken, sondern auch die Hoffnungen, die damals mit dem Kauf verbunden waren. „Es gab konkrete Chancen. Das muss einem Vorstand gestattet sein.“

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%