
Bankkunden, die auf gefälschten Webseiten ihre Trankaktionsnummern angeben, müssen für den Schaden durch betrügerische Überweisungen in der Regel selbst aufkommen. Das folgt aus einer am Dienstag verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Aktenzeichen: XI ZR 96/11). Damit blieb die Klage eines Bankkunden aus Nordrhein-Westfalen ohne Erfolg. Von seinem Konto waren 5000 Euro nach Griechenland überwiesen worden.
Zuvor hatte er insgesamt zehn Transaktionsnummern (TANs) auf einer vermutlich gefälschten Website eingegeben. Der Kunde habe damit „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen“, so der BGH. Er hätte Warnhinweise vor Online-Betrügern berücksichtigen müssen. Mehr als eine TAN verlange die Bank außerdem bei keiner Transaktion. Deshalb sei er selbst für den Schaden verantwortlich und habe keinen Anspruch auf Ersatz des Geldes.
Der Rentner ist Opfer einer Weiterentwicklung des sogenannten Phishings, also dem Abfischen von Passwörtern, geworden. Dem Opfer wird im Browser die korrekte Internet-Adresse der Bank vorgegaukelt, obwohl die dargestellte Webseite auf einem Computer des Betrügers liegt. Diese technische Manipulation nennt sich DNS-Spoofing oder Pharming. Für den Betroffenen kein Trost, aber er steht nicht alleine da: Die statistischen Zahlen zeigen das Ausmaß der Betrugsdelikte in der Vergangenheit: Das Bundeskriminalamt zählte 2010 noch 5300 Fälle, in denen Phishing im Zusammenhang mit Online-Banking zur Anzeige gebracht wurde - das waren 82 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Für 2011 liegen noch keine Angaben vor.
Fest steht jedoch: Die faulen Tricks für das Abfischen von Passwörtern ziehen bei den meisten Bankkunden nicht mehr. Inzwischen wissen die meisten Internet-Nutzer: Man klickt eben nicht auf Links in E-Mails unbekannter Absender und man gibt auf gefälschten Webseiten, die dann im Browser erscheinen, auch nicht persönliche Daten fürs Online-Banking ein. „Das klassische Phishing über E-Mail ist ein Auslaufmodell“, sagt der Sicherheitsexperte beim IT-Branchenverband Bitkom, Lutz Neugebauer.