Post vom Insolvenzverwalter S&K-Anleger sollen Geld zurückzahlen

Ihre Investition in Fonds der Immobiliengruppe S&K haben viele Anleger wohl längst abgeschrieben. Immerhin, zwischenzeitlich hatten einige schon Ausschüttungen bekommen, doch die sollen sie jetzt wieder hergeben.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der S&K-Betrugsprozess läuft bereits seit mehr als einem Jahr. Quelle: dpa

Frankfurt Auch das noch. Anleger, die in Fonds der Frankfurter Immobiliengruppe S&K investiert haben, bekommen dieser Tage Post vom Insolvenzverwalter. Seine Forderung: Sie sollen Ausschüttungen, die sie aus den Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 und S&K Real Estate Value Added erhalten haben, zurückzahlen. Seine Begründung: Es seien nur Scheingewinne erzielt worden und auf deren Auszahlung hätten die Anleger keinen Anspruch. Bevor Betroffene die Forderung überweisen, kann jedoch der Rat eines Anwalts hilfreich sein.

Ihr Investment haben die meisten S&K-Anleger wohl längst abgeschrieben. Alle S&K-Fonds haben Insolvenz angemeldet und das von der Staatsanwaltschaft Frankfurt beschlagnahmte Vermögen reicht nicht aus, um die Forderungen der Anleger zu begleichen. Insgesamt sollen etwa 11.000 Anleger um 240 Millionen Euro gebracht worden sein. Die beiden Unternehmensgründer Stephan Schäfer und Jonas Köller sowie vier weitere Männer müssen sich bereits seit mehr als einem Jahr wegen schweren bandenmäßigen Betrugs und Untreue vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Ein Ende dieses Strafverfahrens ist noch nicht in Sicht – gerade erst musste das Verfahren gegen einen der Angeklagten wegen längerer Krankheit zur gesonderten Verhandlung abgetrennt werden.


Auf eben dieses Strafverfahren bezieht sich in den Briefen, die dem Handelsblatt vorliegen, auch der Hamburger Insolvenzverwalter Achim Ahrendt von der Kanzlei Herrmann, Wienberg, Wilhelm. Die Gelder für die Ausschüttungen seien nicht durch rentable Investitionen in Immobilien erwirtschaftet worden. Vielmehr seien sie „zum Großteil mit den Anlagegeldern der neu gewonnenen Anleger finanziert“ worden, es habe sich um ein „Schneeballsystem“ gehandelt. Tatsächlich hätten die Fondsgesellschaften „im Zahlungszeitraum zu keinem Zeitpunkt Gewinne“ erzielt. Deshalb hätten die Anleger keinen Anspruch auf Ausschüttungen gehabt.

Seine Forderung begründet Ahrendt weiter damit, dass manche Anleger Ausschüttungen erhalten hätten und andere nicht. Die Rückzahlung diene dazu, die „gesetzlich geforderte Gleichbehandlung zu gewährleisten“. So sollen die Anleger also erst die erhaltenen Beträge zurückzahlen und können ihre Forderungen dann im nächsten Schritt bei selbigem Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Gemäß der Insolvenzverordnung würde die Insolvenzmasse dann später gleichmäßig an alle Gläubiger verteilt.
Bis Ende November fordert der Insolvenzverwalter von Anlegern nun insgesamt Ausschüttungen im Wert von etwa 15 Millionen Euro zurück, das geht aus Schreiben hervor, die dem Handelsblatt vorliegen. Marc Gericke von der Siegburger Kanzlei Göddecke rät Anlegern dazu nicht blind zu zahlen. Die Erfahrung zeige, dass nicht jede Forderung eines Insolvenzverwalters tatsächlich als begründet herausstelle. Zunächst müsse die Forderung also geprüft werden.

S&K-Anleger mussten bereits viel Geduld aufbringen. Bereits im Februar 2013 wurden die S&K-Gründer und vier weitere Männer in Untersuchungshaft genommen, seit September 2015 läuft die Hauptverhandlung des Strafverfahrens. Über mögliche Schadenersatzforderungen gegenüber den S&K-Gründern und anderen Beteiligten muss jedoch in Zivilverfahren entschieden werden. Diese liegen allerdings auf Eis, solange der Strafprozess noch läuft.

Einer breiteren Öffentlichkeit wurde die S&K-Immobiliengruppe insbesondere durch die Partybilder der Unternehmenschefs Schäfer und Köller bekannt. Sie zeigen das, was die Staatsanwaltschaft als „ausschweifenden Lebensstil“ bezeichnet: mit dem Lamborghini ins Büro, Übernachten in der Hugh-Hefner-Suite, Feiern mit Elefanten.

Im Februar 2013 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt ihren Geschäften mit einer Großrazzia ein Ende bereitet. Damals waren etwa 1200 Ermittler und 15 Staatsanwälte in sieben Bundesländer ausgerückt, um gegen die Bande mutmaßlicher Anlagebetrüger vorzugehen. Erst knapp zwei Jahre später stand die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Im September 2015 begann die Hauptverhandlung vor dem Frankfurter Landgericht. Seit mehr als dreieinhalb Jahren befinden sich die Angeklagten in Untersuchungshaft. Nur einer war in Mai dieses Jahres nach einem Geständnis entlassen worden.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%