Postbank-Prozess Ex-Deutsche-Bank-Chef Ackermann darf Aussage verweigern

Josef Ackermann muss im Streit um die Postbank-Übernahme nicht aussagen. Auch der ehemalige Privatkundenvorstand Rainer Neske muss nicht vor Gericht erscheinen.

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Der ehemalige Chef der Deutschen Bank im Juni 2016 Quelle: imago images/Sebastian Widmann

Ex-Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann muss im Streit um die Postbank-Übernahme nicht als Zeuge auftreten. Eine entsprechende Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Mittwoch.

Auch der ehemalige Privatkundenvorstand Rainer Neske darf demnach von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Die beiden Manager bräuchten zur Sache gar nicht aussagen und müssten deshalb auch nicht vor Gericht erscheinen, teilte das OLG mit. Dem früheren Deutsche-Bank-Finanzchef Stefan Krause wurde dieses Recht bereits im Frühjahr zugestanden.

Bei dem Prozess um die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank vor gut elf Jahren geht es um die Frage, ob das Frankfurter Geldhaus die Aktionäre der Postbank angemessen vergütet hat. Der Deutschen Bank drohen Nachzahlungen von mehr als einer Milliarde Euro.

Unter anderem wurde bereits der Chef der Deutschen Post, Frank Appel, vor Gericht befragt. Er war damals Aufsichtsratsvorsitzender bei der Postbank.

Die Deutsche Bank war im September 2008 zunächst mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen und blieb damit unterhalb der 30-Prozent-Schwelle, oberhalb dieser wird ein Pflichtangebot für die übrigen Anleger fällig. Erst 2010 stockten die Frankfurter ihre Beteiligung auf und veröffentlichten ein Übernahmeangebot.

In mehreren Zivilverfahren fordern ehemalige Postbank-Aktionäre eine Nachzahlung, weil die Deutsche Bank ihrer Ansicht nach bereits 2008 die Kontrolle bei dem Bonner Geldhaus übernommen habe, obwohl die Aktienmehrheit formal noch von der Deutschen Post gehalten wurde.

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