Prozess in Luxemburg Keine Strafe für „Luxleaks“-Whistleblower

Keine Strafe für Hinweisgeber der Luxleaks Quelle: dpa

Die Hinweise eines Ex-Mitarbeiters einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft legten offen, dass große internationale Konzerne kaum Steuern zahlen. Das Berufungsgericht spricht den Whistleblower vom Vorwurf des Datendiebstahls frei.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Der Hinweisgeber für die sogenannten „Luxleaks“ über Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden wird nicht wegen Diebstahls bestraft. Mit diesem Urteil eines Berufungsgerichts vom Dienstag in Luxemburg, das nur indirekt mit der Veröffentlichung von Steuer-Informationen zu tun hat, wurde die juristische Aufarbeitung der Affäre abgeschlossen. Durch „Luxleaks“ war bekannt geworden, dass große internationale Konzerne in Luxemburg keine oder nur sehr geringe Steuern zahlten.

Der 32-jährige Franzose, ein Ex-Angestellter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), war bereits im Januar vom Diebstahlsvorwurf im Zusammenhang mit den „Luxleaks“-Dokumenten freigesprochen worden. Das höchste Gericht des Großherzogtums hatte dem Mann einen besonderen Schutz als „Whistleblower“ zuerkannt, eine Geldstrafe von 1500 Euro aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet. Dabei ging es nur noch um die Frage, ob der Mann für das Herunterladen von Ausbildungsunterlagen - für das der Whistleblower-Status nicht galt - bestraft werden müsse.

Das Berufungsgericht ordnete am Dienstag lediglich an, dass der Angeklagte einen symbolischen Schadenersatz in Höhe von einem Euro an seinen früheren Arbeitgeber zahlen muss. Mit der Aussetzung der Strafe gilt der „Luxleaks“-Hinweisgeber zwar als strafrechtlich verantwortlich, bleibt aber ohne Strafe. Er gilt als unbescholten, wenn er sich drei Jahre lang nichts zuschulden kommen lässt.

Bonuszahlungen steigern nicht die Leistung – sondern führen zu falschen Entscheidungen, weniger Engagement und mehr Neid. Wie Sie Ihre Mitarbeiter klüger entlohnen.
von Kristin Rau, Jan Guldner, Cornelius Welp

Im November 2014 hatte der Franzose Dokumente veröffentlicht, wonach mehr als 300 große internationale Unternehmen mit den luxemburgischen Steuerbehörden Vereinbarungen über ihre Besteuerung geschlossen hatten. Dabei wurden Profite über Grenzen hinweg verschoben und Verluste in Luxemburg angesammelt - was zu sehr geringen Steuerzahlungen führte. Die luxemburgische Regierung hatte stets argumentiert, ein solches Vorgehen sei nicht illegal, sondern nach geltendem Recht erlaubt.

Im April 2016 hatte der erste Prozess begonnen. Von damals drei Angeklagten wurde ein französischer Journalist sofort freigesprochen. Ein zweiter Angeklagter, ebenfalls ein früherer PwC-Mitarbeiter, wurde schließlich zu 1000 Euro Geldbuße wegen Diebstahls verurteilt. Auch das höchste Gericht sah in diesem Fall die Voraussetzungen für den Whistleblower-Status als nicht gegeben an.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%