




Ein Gericht in Florida hat den Tabakkonzern R.J. Reynolds zur Zahlung von mehr als 23 Milliarden Dollar (17 Milliarden Euro) an die Witwe eines Kettenrauchers verurteilt. Die Geschworenen befanden, dass die zweitgrößte Zigarettenfirma der USA die Gesundheitsgefahren ihres Produktes absichtlich verheimlicht habe, berichtete die „New York Times“. Zusätzlich zu den Strafgeldern sprach die Jury der Witwe Schadenersatz in Höhe von 17 Millionen Dollar zu.
Die Strafe ist eine der höchsten, die jemals in einem Prozess mit einem einzelnen Kläger gegen ein Tabakunternehmen verhängt worden ist. Der Prozess dauerte rund vier Wochen. Allerdings gilt es als praktisch sicher, dass ein Berufungsgericht sie später drastisch reduzieren wird, etwa auf einen entsprechenden Millionenbetrag. Das Unternehmen habe nicht deutlich gemacht, dass Nikotin süchtig mache und Zigaretten giftige Stoffe enthielten, befand die Jury dem Bericht zufolge am Freitag in Pensacola. Der Mann der Klägerin hatte demnach mehr als zwei Jahrzehnte lang geraucht, als er 1996 im Alter von 36 Jahren an Lungenkrebs starb.
Fakten zum Tabakkonsum
Knapp 30 Prozent der Deutschen zwischen 18 und 79 Jahren rauchen. Zwischen den Geschlechtern gibt es Unterschiede: 33 Prozent der Männer und 27 Prozent der Frauen greifen zu Zigarette und Co.
Quelle: dpa, Stand 2014
Je höher der soziale Status, desto geringer ist laut Studien das Interesse am Nikotin.
Bei 996 Zigaretten lag der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2013 - ein Rückgang von 1,2 Prozent im Vergleich zu 2012. Im Jahr 2000 hatten die Deutschen noch 1699 Zigaretten pro Kopf konsumiert. Der Gesamtverbrauch lag 2013 bei 80,3 Milliarden. Hinzu kamen knapp 3,6 Milliarden Zigarren und Zigarillos.
Bis zu 120.000 Menschen in Deutschland sterben jährlich an den Folgen, mehr als 3000 durch Passivrauchen. EU-weit sterben pro Jahr fast 700.000 Raucher.
Gut 24,3 Milliarden Euro gaben die Deutschen im vergangenen Jahr für Tabakwaren aus.
Die Einnahmen aus der Tabaksteuer lagen 2013 bei 14,1 Milliarden Euro. Damit ist sie ist nach der Energiesteuer (39,4 Milliarden Euro) die zweitergiebigste der Verbrauchsteuern.
Rund 200 Millionen Euro jährlich investiert die Tabakindustrie in die Werbung.
Die Verteidigung kündigte umgehend Berufung an. Das Urteil sei völlig exzessiv und sowohl nach staatlichem Recht als auch verfassungsrechtlich unzulässig und gehe weit über die Vernunftmaßstäbe hinaus, zitierte die Zeitung den Vizepräsidenten von R. J. Reynolds, J. Jeffery Raborn. Das Unternehmen sei überzeugt, dass das Urteil keinen Bestand haben werde. Tatsächlich sind die Aussichten darauf nach bisherigen Erfahrungen gut. Geschworenenjurys in Prozessen gegen Tabakfirmen neigen generell dazu, hohe Strafen zu verhängen, um ein Zeichen zu setzen. Sie selbst gehen dabei - wie auch die Kläger - zumeist davon aus, dass das Urteil später deutlich abgeschwächt wird. So weist die „New York Times“ etwa darauf hin, dass ein Geschworenengericht in Kalifornien 2002 Strafgelder in Höhe von 28 Milliarden Dollar gegen Philip Morris USA verhängte. Ein Berufungsgericht reduzierte die Summe dann im August 2011 auf 28 Millionen Dollar.
Die Witwe des Kettenrauchers war zunächst im Rahmen einer Sammelklage gegen den Konzern vorgegangen. Das damalige Urteil - Strafgelder in Höhe von 145 Milliarden Dollar - war dann von einer Berufungsinstanz annulliert worden. Diese entschied, dass die einzelnen Fälle zu unterschiedlich seien, um in einem Sammelprozess behandelt zu werden. Danach waren viele der ursprünglichen Kläger individuell vor Gericht gezogen.