Prozess wegen Insiderhandels Straffrei dank Gesetzeslücke?

Am Landgericht Mannheim wird ein absurder Rechtsstreit verhandelt: Angeklagt ist ein Mitglied des Pharmaclans Boehringer wegen Insiderhandels. Seine Verteidigung könnte weitere Prozesse zum Kippen bringen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Verheddert in Paragraphen: Hat der Gesetzgeber einen Fehler gemacht, als er das Wertpapierhandelsgesetz an EU-Recht anpassen wollte? Quelle: dpa

Der Saal im Landgericht Mannheim ist klein und schmal, schon fast unangemessen für einen Prozess einer solchen Bedeutung. Auf der Seite der Verteidigung drängeln sich Angeklagte und ihre Anwälte dicht an dicht an den Kunststofftischen. Ein Kopf ragt heraus, der von Christoph Boehringer. Der große, hagere Mann zählt zu dem Familienclan hinter dem milliardenschweren Pharmakonzern Boehringer Ingelheim und sitzt auch im Gesellschafterausschuss.

Vordergründig geht es bei dem Prozess, der am Mittwoch am Landgericht Mannheim fortgeführt wird, um den Vorwurf des Insiderhandels. Christoph Boehringer gehört zu den Angeklagten. Der Urenkel des Firmengründers soll sein Insiderwissen für Aktiengeschäfte genutzt haben und auch an Bekannte weitergegeben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. So soll er 2011 gemeinsam mit zwei Mitangeklagten in Aktien des Krebsspezialistens Micromet investiert haben. Als der Konzern später von einem US-Konkurrenten übernommen wurde, fuhren die drei Beschuldigten mehr als 6,8 Millionen Dollar Kursgewinne ein. Alleine diese Summe macht den Fall schon brisant.

Hintergründig aber geht es um die Frage, ob Insiderhandel in Deutschland überhaupt bestraft werden darf. Oder ob ein Fehler in der Gesetzgebung dafür sorgt, dass die Gerichte in Deutschland eine pauschale Generalamnestie bei Insiderhandel und Marktmanipulation aussprechen müssen. Denn Boehringers Verteidiger plädieren auf unschuldig. Sie argumentieren, dass es in Deutschland einen Tag lang kein gültiges Gesetz dazu gegeben habe, am 2. Juli 2016.

Das Urteil könnte gravierende Folgen haben: Gibt die Richterin den Verteidigern Recht, könnten hunderte Wirtschaftsverbrecher in Deutschland Straffreiheit fordern. Betroffen wären alle Täter, die sich vor dem 2. Juli 2016 des Handels mit Insiderinformationen oder Marktmanipulation schuldig gemacht haben, aber noch nicht verurteilt sind.

Der Prozess in Mannheim hat somit Bedeutung für einen der schwerwiegendsten Skandale der deutschen Wirtschaftsgeschichte, den Abgasskandal bei VW. Auch gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Marktmanipulation. "Geht das durch", sagt ein Beobachter des Prozesses, "ist der Fall Winterkorn vom Tisch."

"Juristische Fata Morgana"

Sollte er angeklagt werden, könnte Winterkorn sich auf die Argumente der Verteidiger von Christoph Boehringer berufen. Aus Sicht der Verteidigung hat die Regierung einen schwerwiegenden Fehler gemacht, als sie das Wertpapierhandelsgesetz im Juli an das europäische Recht anpassen wollte. Denn das dazu erlassene Finanzmarktnovellierungsgesetz trat bereits am 2. Juli in Kraft. Doch das Gesetz auf europäischer Ebene, die Marktmissbrauchsverordnung, erlangte erst einen Tag später ihre Gültigkeit.

Seit der Gesetzesänderung verweist das Wertpapierhandelsgesetz nun aber bei den Straf- und Bußgeldvorschriften auf die europäische Marktmissbrauchsverordnung. Zumindest am 2. Juli aber hatte die noch keine Gültigkeit – der Verweis sei in diesem Tag also ins Leere gegangen, argumentieren die Verteidiger.

Richter müssen bei ihren Urteilen das "mildeste Gesetz" anwenden, dass zwischen einer Tat und dem Urteil Gültigkeit hatte, so steht es im Strafgesetzbuch. Und weil es am 2. Juli kein gültiges Gesetz gegeben habe, sei das die Straffreiheit, argumentieren die Verteidiger.

Staatsanwalt Thomas Pfeiffer sieht darin allerdings nicht mehr als eine "juristische Fata Morgana". "Auch am 2. Juli gab es in Deutschland ein gültiges Insiderstrafrecht", sagt er beim vergangenen Prozesstag. "Die Generalamnestie wird ausfallen", sagt er. Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz sei in sich schlüssig, der Verweis auf die EU-Norm nur eine Ergänzung. Außerdem könne ein Gesetz auch auf eine erst in der Zukunft gültigen Norm verweisen. "Ein Freispruch für die Angeklagten kommt nicht in Betracht."

Die beiden Seiten liefern sich nun ein Gefecht mit Aufsätzen und Rechtsgutachten. Am nächsten Prozesstag, am 20. Oktober, sollen beide Seiten ihre Argumente noch einmal vorlegen, am 26. Oktober will die Vorsitzende Richterin dann über die Rechtslage entscheiden.

Egal, wie das Urteil aussieht, der Gerichtsstreit hat bereits für Unruhe in den zuständigen Behörden gesorgt. So erklärt die für die Bankenregulierung zuständige Behörde Bafin in einer Pressemitteilung, aus ihrer Sicht bestehe keine "Ahndungslücke". "Für Verstöße im Bereich Insiderhandel und Marktmanipulation galten auch am 2. Juli wirksame Straf- und Bußgeldvorschriften."

Doch so sicher scheint sich Richterin Ursula Charissé nicht zu sein. Der Gesetzgeber habe mit Sicherheit geplant, eine lückenlose Rechtslage zu schaffen, sagte sie am vergangenen Prozesstag. "Ob er das geschafft hat, darüber muss sich die Kammer noch Gedanken machen." Wahrscheinlich ist, dass der Fall in Revision geht. Dann müsste der Bundesgerichtshof in letzter Instanz eine Entscheidung treffen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%