Rechtliche Neuerungen Worauf sich deutsche Unternehmen einstellen müssen

Neue Regeln und Gesetze für Unternehmen 2019 Quelle: imago images

2019 müssen sich Unternehmen auf zahlreiche rechtliche Änderungen einstellen. Ein Überblick der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells zu wichtigen Rechtsthemen, die die Wirtschaft im Blick behalten sollte.

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Die Brückenteilzeit kommt

Ab 1. Januar 2019 erhalten Arbeitnehmer einen neuen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit. Die sogenannte Brückenteilzeit gilt in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten. Sie soll es Arbeitnehmern ohne Angabe besonderer Gründe ermöglichen, ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen und sich so besser an veränderte Lebensumstände anpassen zu können. Der Zeitraum dafür muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen.

Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten dürfen den Wunsch nach befristeter Teilzeit nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Für Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten kann der Arbeitgeber den Antrag eines Arbeitnehmers dann ablehnen, wenn bereits ein Arbeitnehmer pro 15 Beschäftigte im Unternehmen das Brückenteilzeit-Modell nutzt. Wie eine Auswahl getroffen werden soll, wenn die Zahl der Anträge die Anzahl der Anspruchsberechtigten übersteigt, bleibt unklar. Durch diese und andere ungeklärte Fragen bringt der neue Rechtsanspruch Rechtsunsicherheit für Unternehmen mit sich. Zudem müssen sich Firmen auf einen erheblichen Verwaltungsaufwand einstellen.

Verschärfung der Grunderwerbsteuer bei Share Deals

Nach bisheriger Rechtslage löst der Erwerb der Beteiligung an einer Gesellschaft mit Grundbesitz regelmäßig nur dann Grunderwerbsteuer aus, wenn der Erwerber durch den Erwerb eine Quote von mindestens 95 Prozent an der Gesellschaft erhält. Dies gilt selbst dann, wenn der Erwerber an den übrigen Anteilen über eine Zwischengesellschaft beteiligt ist (der sogenannte RETT-Blocker).

Auf der Finanzministerkonferenz im Juni 2018 wurde jedoch beschlossen, die Besteuerung von Share Deals, bei denen diese steuerliche Besonderheit genutzt wurde, zu verschärfen. Dies sieht auch der Koalitionsvertrag vor. Es ist daher mit einer erheblichen Einschränkung dieser Möglichkeit zu rechnen, mit der vermeintlich mehr Steuergerechtigkeit geschaffen werden soll. Wie diese Änderungen konkret aussehen, war zunächst offen. Daher sind bei der grunderwerbsteuerlichen Beratung von Transaktionen im Wege des Share Deals vertiefte Kenntnisse geboten.

Das dritte Geschlecht wird amtlich

Nachdem das Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2017 entschieden hat, dass neben dem männlichen und dem weiblichen noch ein drittes Geschlecht in der Rechtsordnung existiert, haben Intersexuelle ab dem 1. Januar 2019 die Möglichkeit, sich im Personenstandregister mit „divers„ eintragen zulassen. Diese Neuregelung wird sich auch auf die arbeitsrechtliche Praxis von Unternehmen auswirken und einiges an Arbeit und Herausforderungen mit sich bringen. Beispielsweise müssen Arbeitgeber ihre Bewerbungsformulare, Personalbögen und Stellenanzeigen anpassen. Arbeitgeber sollten unbedingt darauf achten, die übliche Formulierung des Jobtitels mit der Ergänzung „(m/w)“ durch „(m/w/d)“ zu ersetzen, andernfalls könnte dies eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen. Im schlimmsten Falle drohen Unternehmen Schadensersatz- oder Entschädigungsklagen. Konsequent zu Ende gedacht, müssen Unternehmen unter bestimmten Umständen auch ihre geschlechtsspezifischen Kleiderordnungen überdenken oder sogar ihre sanitären Einrichtungen anpassen.

Das ändert sich 2019 für Verbraucher
Umweltschützer demonstrieren vor Beginn der mündlichen Verhandlung über Diesel-Fahrverbote vor dem Verwaltungsgericht für Fahrverbote. Quelle: dpa
Getränkeregal Quelle: imago images
Tan-Liste und Kontoauszug Quelle: imago images
100 und 200 Euro Geldscheine Quelle: REUTERS
Junge Business-Frau sitzt auf Stufen und telefoniert Quelle: imago images
Auf einem Vordruck für die Steuererklärung liegt am vor dem Aktenordner mit dem Aufdruck «Finanzamt» ein Stift und eine Brille. Quelle: dpa

Gesetzesänderungen in der Sozialversicherung

Mit Blick auf die Sozialversicherung müssen sich Unternehmen von 2019 an vor allem auf drei Gesetzesänderungen einstellen:

- Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der bisher vom Arbeitnehmer allein getragen wurde, ab dem 1. Januar 2019 wieder paritätisch, das heißt zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
- Unternehmen werden auch bei der Pflegeversicherung zusätzlich belastet. Der Beitrag für die Pflegeversicherung, der je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird, steigt zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf dann 3,05 Prozent. Arbeitgeber werden also um 0,25 Prozentpunkte mehr belastet.
- Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken hingegen von 3,0 auf 2,5 Prozent. Da auch diese Beiträge zur Hälfte von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen werden, werden Unternehmen hier um 0,25 Prozentpunkte entlastet.

Höherer Mindestlohn

Unternehmen, die im Niedriglohnsektor aktiv sind, müssen beachten, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigt.

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