Rechtsexperte Steuerflucht: "Die Schlupflöcher sind dicht"

Joachim Borggräfe, Rechtsanwalt bei Castle Law in Frankfurt, zu den Beschlüssen des  EU-Finanzministergipfels, mit denen das Bankgeheimnis aufgebrochen wird..

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Dr. Joachim Borggräfe: Rechtsanwalt bei Castle Law in Frankfurt Quelle: PR

Lässt sich Auslandsvermögen noch verschleiern, seit sich EU und OECD über den Datenaustausch einig sind?

Borggräfe: Das wird schwierig. Ab 2015 melden alle EU-Staaten, auch Luxemburg und Österreich sowie die Schweiz, die bisher nur anonym Zinsen besteuert haben und das Geld dann an die Wohnsitzstaaten der Anleger überwiesen haben, sämtliche Daten über Kapitalerträge wie Dividenden, Veräußerungsgewinne und Mieterträge an den Wohnsitzstaat des Anlegers. Stiftungen, Treuhandgesellschaften und Lebensversicherungen werden ebenfalls erfasst. Was in der Schweiz verwaltet wird, aber etwa über Panama läuft, bleibt auch nicht länger geheim.

Wie kam es zu dem Durchbruch in den Verhandlungen, die ja schon ewig laufen?

Auslöser sind die USA. Sie haben seit 2013 ausländische Finanzinstitutionen weltweit verpflichtet, Auslandseinkünfte von US-Bürgern an die USA zu melden. Da alle Länder durch die so genannten FATCA-Gesetze gegenüber den USA ihr Bankgeheimnis aufgeben, können sie die Transparenz den EU-Nachbarn kaum verweigern. Streit gibt es über die Gegenseitigkeit. Die Schweiz beispielsweise liefert den USA Steuerdaten, bekommt aber keine Daten aus den USA zurück. Dadurch blieben theoretisch US-Gesellschaften im Niedrigsteuergebiet Delaware als Schlupfloch übrig.

Eine Abgeltungsteuer, die bei Auslandsbanken erhoben wird und dann von dort an die Wohnsitzländer der Anleger überwiesen wird, wäre einfacher gewesen, als der bürokratische und fehleranfällige Informationsaustausch.

Das hat die SPD aber abgelehnt. Es geht allen Finanzbehörden darum, neue Steuerquellen zu erschließen. Weiß der Fiskus, wem Auslandsvermögen gehört, kann er es zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer erfassen.

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