Rechtsprechung Diese neuen Urteile sollten Sie kennen

Mal trifft es die Mieter, mal die Bankkunden, Autokäufer, Familien, Chefs oder Arbeitnehmer – es gibt kaum einen Lebensbereich, in dem sich dieses Jahr rechtlich noch nichts geändert hat. Die wichtigsten Neuerungen.

Homosexuelle bekommen mehr Rechte bei AdoptionHomosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, dürfen künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 19. Februar verkündeten Urteil. Die Regelung, die Schwulen und Lesben solch eine sogenannte Sukzessivadoption verbietet, Ehepaaren aber erlaubt, ist demnach verfassungswidrig. Die Ungleichbehandlung verletzt laut Gericht sowohl die Rechte der betroffenen Lebenspartner als auch die der Kinder (Az.: 1 BvL 1/11). Das Gericht wies mit der Entscheidung Bedenken des Deutschen Familienverbands (DFV) zurück, dass einem Kind das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern schaden könne. Quelle: dpa
Gericht stärkt Rechte von Müttern auf TeilzeitJunge Mütter haben künftig bessere Chancen, ihren Anspruch auf Elternteilzeit auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab am 19. Februar einer Personalreferentin in einem Beratungsunternehmen Recht, die insgesamt dreimal Teilzeit beantragt hatte. In dem Fall ging es um die Regelung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, wonach eine Mutter einen Anspruch auf verkürzte Wochenarbeitszeit hat, auch wenn das Unternehmen nicht damit einverstanden ist. Das Gesetz sieht vor, dass eine Mutter während der Elternzeit zweimal eine verringerte Arbeitszeit auch gegen den Willen des Chefs einfordern kann. Nur „dringende betriebliche Gründe“ können den Anspruch gefährden. Nach Ansicht des neunten Senats darf ein dritter Antrag auf Teilzeit nicht abgelehnt werden, wenn die ersten beiden Regelungen zur Elternteilzeit einvernehmlich getroffen worden sind (Az.: 9 AZR 461/11). Quelle: dpa
Winzer dürfen nicht mit Begriff „bekömmlich“ werbenFür Wein darf nicht mit den Begriffen „bekömmlich“ wegen „sanfter Säure“ geworben werden. Dies verstoße gegen europäisches Recht, das gesundheitsbezogene Angaben für alkoholische Getränke verbietet, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14. Februar mit (Az.: 3 C 23.12). Eine Winzergenossenschaft aus der Pfalz wollte juristisch erreichen, dass sie ihre Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder unter der Bezeichnung „Edition Mild“ und dem Hinweis auf „sanfte Säure“ vermarkten darf. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte schon im September vergangenen Jahres entschieden, dass diese Angaben auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung abzielten, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschwiegen und daher unzulässig seien (Rechtssache C-544/10). Quelle: dpa
Referendare bekommen kein Arbeitslosengeld auf Richter-NiveauWer zwar aufgrund seiner Ausbildung als Richter arbeiten darf, aber nie Richter war, bekommt auch kein entsprechendes Arbeitslosengeld. Das hat das Landessozialgericht Halle entschieden (Az.: L 2 AL 82/09). Ein arbeitsloser Rechtsreferendar hatte direkt nach bestandener Zweiter Juristischer Staatsprüfung Arbeitslosengeld beantragt. Für dessen Berechnung wollte er das Gehalt eines Richters zugrunde gelegt haben. Da er das zuvor aber nie war, gewährte ihm das Amt die Unterstützung nur auf Grundlage der 900 Euro Unterhaltsbeihilfe, die er im letzten Jahr seiner Ausbildung pro Monat bekommen hatte. Mit Recht, wie das Gericht am 14. Februar mitteilte. Für die fiktive Berechnung gebe es keine gesetzliche Grundlage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Jurist hat Beschwerde beim Bundessozialgericht eingelegt. Quelle: dpa
Abflugzeiten müssen verbindlich seinVeranstalter von Pauschalreisen dürfen Abflugzeiten nicht einfach ändern, indem sie sich auf Klauseln im Kleingedruckten berufen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wies in einem am 12. Februar veröffentlichten Urteil den Branchenriesen Tui an, künftig auf die Verwendung von Klauseln zu verzichten, welche nachträgliche Änderungen bei Pauschalreisen ermöglichen. Dem Unternehmen ist es künftig auch untersagt, Bestimmungen in Pauschalreiseverträge aufzunehmen, wonach von Reisebüros gemachte Angaben über Abflugzeiten unverbindlich seien (Az.: 11 U 82/12). Das OLG Celle gab mit seinem Urteil in zweiter Instanz dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Recht, der gegen insgesamt zehn Reiseveranstalter geklagt hatte. In der Urteilsbegründung heißt es, die Uhrzeit des Fluges sei für viele Urlauber ein wichtiges Argument bei der Reisebuchung. Quelle: AP
Nichteheliche Kinder haben ein Recht auf ErbeDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder beim Erbrecht bestätigt, und zwar auch rückwirkend. Das Urteil des EGMR vom 7. Februar betraf Frankreich, hat aber auch Auswirkungen auf Deutschland. Geklagt hatte ein heute 70-jähriger Mann, dessen Mutter 1994 starb. Ihr Erbe ging an ihre zwei ehelichen Kinder, der nichteheliche Sohn ging leer aus. Die zwei ehelichen Kinder hätten wissen müssen, dass ihr Halbbruder ihr alleiniges Erbrecht anfechten würde, befand der Gerichtshof in seinem Urteil. In Frankreich sind eheliche und nichteheliche Kinder erst bei Erbfällen ab 2001 gleichgestellt, in Deutschland erst für Erbfälle ab Mai 2009, nach einem entsprechenden Urteil des EGMR. Quelle: dpa
Kinder anonymer Samenspender bekommen mehr RechteKinder anonymer Samenspender haben das Recht, den Namen ihres leiblichen Vaters zu erfahren. Das entschied das Oberlandesgericht im westfälischen Hamm am 6. Februar (Az.: I-14 U 7/12). Geklagt hatte eine 21-jährige Frau, deren Mutter sich 1990 mit Spendersamen befruchten ließ. Die Samenbank aus Essen muss der Tochter nun den Namen ihres biologischen Vaters nennen. Die Richter werteten das im Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit höher als das Recht eines Spenders auf Anonymität. Weil der beklagte Fortpflanzungsmediziner zur Auskunft verpflichtet sei, verstoße er gegen keine ärztliche Schweigepflicht und begehe keine Straftat, wenn er die Auskunft erteile, erläuterte das Oberlandesgericht. Eine Revision ist laut OLG nicht zugelassen. Quelle: dpa
Vaterschaft bleibt ungeklärt bei Sex mit ZwillingenEin Junge wollte wissen, wer sein Vater ist - doch Justiz und Medizin stoßen an ihre Grenzen, denn seine Mutter hatte eine Affäre mit Zwillingsbrüdern. Der inzwischen 14 Jahre alte Kläger scheiterte mit einer Vaterschaftsklage vor dem Oberlandesgericht Celle. Wer von den beiden Männern der Vater sei, lasse sich juristisch und wissenschaftlich nicht klären, begründete das Gericht am 6. Februar sein Urteil (Az.: 15 UF 51/06). Eine DNA-Analyse oder andere erprobte Verfahren brächten in einem solchen Fall nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine ausreichende Klärung, hieß es vom Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach jahrelangem Rechtsstreit steht dem Kläger noch der Gang zum Bundesgerichtshof offen. Quelle: dpa
Strengere Regeln für Werbung mit wissenschaftlichen StudienUnternehmen dürfen nur dann mit wissenschaftlichen Studien werben, wenn sie dabei die gesamte Aussagekraft der Untersuchungen darstellen. In vielen Studien gebe es Einschränkungen, die keine eindeutigen Ergebnisse zuließen. Dies müsse in der Werbung erkennbar sein, urteilte der Bundesgerichtshof am 6. Februar (Az.: I ZR 62/11). Er gab damit zum Teil dem Pharmaunternehmen Sanofi-Aventis Recht, das gegen den Konkurrenten Novo Nordisk Pharma GmbH wegen irreführender Werbung für Insulin zur Behandlung von Diabetes vorgegangen war. Das angeklagte Unternehmen hatte in seinen Anzeigen darauf verwiesen, dass ihr „Insulindetermir“ weniger dick mache als das „Insulinglargin“ der klagenden Konkurrenz. Dabei hatte es in einer Fußnote auf eine Studie verwiesen, die eben diese Wirkung belegen sollte. Laut BGH stellt die Untersuchung jedoch selbst einige ihrer Ergebnisse infrage und hat deshalb nur eingeschränkte wissenschaftliche Aussagekraft. Quelle: dpa
Verbraucher bekommen mehr Rechte beim NeuwagenkaufDer Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Neuwagenkäufern im Streit um die Beseitigung von Mängeln gestärkt. Demnach kann sich ein Käufer auch noch dann auf die fehlende Fabrikneuheit des Autos berufen, wenn er sich zuvor etwa auf die Beseitigung von Lackschäden eingelassen hat und dies nur unzureichend gelungen ist. Laut dem am 6. Februar verkündeten Urteil können Neuwagenkäufer grundsätzlich erwarten, dass Nachbesserungen zu einem "werksseitigen Auslieferungsstandard" führen. Wird dies nicht erreicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (Az.: VIII ZR 374/11). Quelle: dpa
Ende für Anonymität in FondsgesellschaftenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat den anonymen Beteiligungen an einer Fondsgesellschaft einen Riegel vorgeschoben. Die obersten Richter in Karlsruhe entschieden am 5. Februar, dass alle Beteiligten in sogenannten Publikumsgesellschaften ihre Identität offenlegen müssen (Az.: II ZR 134/11). Damit folgte er den Entscheidungen der Vorinstanzen. Nach Einschätzung der Anwälte gibt es mehrere hundert Publikumsgesellschaften in Deutschland, die mehrere Milliarden Euro bewegen. Hintergrund des Streits ist, dass in Publikumsgesellschaften zwei Formen der Mitgliedschaft möglich sind: die unmittelbaren Gesellschafter, die mit Namen, Wohnort und Haftsumme ins Handelsregister eingetragen werden, und die mittelbaren Gesellschafter, die sich anonym über eine Treuhänderin am Fonds beteiligen. Beide Gesellschafterformen sind in Rechten und Pflichten gleichberechtigt. Deshalb, so der BGH, sei es auch nur recht und billig, wenn die Namen offengelegt werden. Quelle: dpa
Vermieter können Leerstand nur begrenzt absetzenVermieter können den Fiskus nicht unbegrenzt an den Kosten für leerstehende Wohnungen beteiligen. Nur wenn der Vermieter nachweisen kann, dass er sich ernsthaft und nachhaltig um einen Mieter bemüht, kann er die Kosten für den Unterhalt der Immobilie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), das am 5. Februar veröffentlicht wurde (Az.: IX R/14/12). Wenn sich eine Wohnung oder ein Haus nicht vermieten lässt, müssen Vermieter demnach auch bereit sein, von ihren Forderungen abzurücken - sowohl beim Mietpreis als auch bei den Mietern. Ein Vermieter, der sich einen Beamten als Mieter gewünscht habe, müsse dann eben auch die alleinerziehende Mutter mit Kind oder den Studenten akzeptieren, entschieden die Richter. Quelle: dpa
Kein Arbeitsunfall in der RaucherpauseSturz in der Raucherpause – das ist Pech, nach Ansicht des Berliner Sozialgerichts aber kein Arbeitsunfall. Damit gebe es auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Rauchen sei eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit, entschieden die Richter. Mit dem Urteil vom 23. Januar wurde die Klage einer Pflegehelferin aus einem Berliner Seniorenheim abgewiesen, die Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erzwingen wollte (Az.: S 68 U 577/12). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: dpa
Radfahrer aufgepasst!Ab dem 1. April werden Fahrradfahrer stärker zur Kasse gebeten: Der vom Bundesrat am 1. Februar gebilligte neue Bußgeldkatalog legt fest, dass Radfahrer fünf Euro mehr bezahlen müssen, wenn sie etwa einen Radweg in falscher Richtung nutzen oder auf der falschen Straßenseite fahren. Auch für Autofahrer gibt es Verschärfungen. So werden auch die Knöllchen für Falschparker um fünf Euro teurer. Quelle: dpa
Patienten sollen mehr Rechte bekommenKünftig sollen Patienten ihre Rechte gegenüber Ärzten leichter durchsetzten können. Dazu billigte der Bundesrat am 1. Februar das neue Patientenrechtegesetz. Mit ihm werden die bislang im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreuten Regelungen gebündelt und für die Bürger übersichtlicher. In einem Behandlungsvertrag sollen die Vertragsbeziehungen zwischen Patienten und Ärzten festgelegt werden. Gestärkt werden soll auch die Information der Patienten über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien. Dabei gilt eine besondere Informationspflicht für die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), da die Krankenkassen oftmals diese Kosten nicht übernehmen. Quelle: dapd
Begrenzte Mietminderung bei energetischer SanierungBei Baulärm und Schmutz wegen einer energetischen Sanierung ihres Wohnhauses können Mieter künftig in den ersten drei Monaten keine Mietminderung mehr verlangen. Der Bundesrat billigte am 1. Februar die Reform des Mietrechts, die für Vermieter die Anreize zur energetischen Sanierung stärken soll. Sie regelt zudem, dass die Miete in gewissen Fällen nur noch um 15 Prozent erhöht werden kann. Bislang können Vermieter alle drei Jahre die Miete um 20 Prozent anheben. Diese Obergrenze soll nun bei maximal 15 Prozent liegen - allerdings nur in gewissen Vierteln, die vom jeweiligen Bundesland bestimmt wurden. Außerdem ermöglicht die Neuregelung des Mietrechts den Vermietern eine beschleunigte Zwangsräumung, wenn sie Opfer von sogenannten Mietnomaden geworden sind. Quelle: dpa
Gesetz stärkt ledige Väter beim Streit ums SorgerechtLedige Väter haben künftig eine stärkere Stellung beim Streit um das Sorgerecht. Der Bundestag hat am 31. Januar ein Gesetz verabschiedet, demzufolge unverheiratete Väter das Sorgerecht für ihre Kinder künftig auch gegen den Willen der Mütter erhalten können. Wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, sollen beide Eltern Verantwortung für das Kind tragen. Die Neuregelung sieht vor allem ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren nach der Geburt vor. Falls die Mutter nicht mit dem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden ist, kann der Vater zum Jugendamt gehen oder direkt das Familiengericht anrufen. Die Mutter hat dann zunächst die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Antrag des Vaters. Sieht das Gericht keine Gründe, die dem Kindeswohl entgegenstehen, soll der Vater grundsätzlich das Sorgerecht bekommen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Quelle: dapd
Gesetz für verbesserten Kampf gegen KrebsDie Krebsbekämpfung in Deutschland soll künftig durch mehr Vorsorge und den Ausbau flächendeckender Krebsregister gestärkt werden. Der Bundestag verabschiedete dazu am 31. Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Unter anderem soll erreicht werden, dass die Menschen die Angebote zur Krebsfrüherkennung stärker nutzen. Nach dem Vorbild der Brustkrebsvorsorge für Frauen sollen Versicherte künftig von ihrer Kasse auch gezielt zur Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebsvorsorge eingeladen werden. Zudem sollen Krankheitsdaten von Patienten künftig bundesweit einheitlich erfasst werden. Dazu sollen die an den Kliniken angesiedelten Krebsregister flächendeckend ausgebaut und vergleichbare Daten über die Zahl der Krebsfälle, deren Behandlung und Verlauf gesammelt werden. Experten und Gesundheitsbehörden erhoffen sich davon bessere Erkenntnisse für die Therapie von Krebspatienten. Quelle: dpa
Kunden sollen mehr Durchblick bei Riesterrente bekommenGrößere Transparenz bei der Riester-Rente soll die private Altersvorsorge attraktiver machen. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag am 31. Januar beschloss. Kernstück der Reform, die noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, ist ein einheitliches Produktinformationsblatt. Nach Art eines Beipackzettels soll auf einen Blick über die Kosten des Vertrags, die Rendite-Erwartungen und das Anlage-Risiko aufklärt werden. Dadurch soll der Verbraucher verschiedene Angebote leichter miteinander vergleichen können. Derzeit gibt es gut 15 Millionen Riester-Verträge. Viele Angebote stehen bei Verbraucherschützern wegen hoher Kosten und geringer Erträge in der Kritik. In einer Untersuchung der „Stiftung Warentest“ erhielten 5 von 29 Produkten die Note „gut“. Quelle: dpa
Airlines müssen Kunden auch bei außergewöhnlichen Umständen betreuenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Reisenden bei Flugannullierungen wegen Naturkatastrophen erheblich gestärkt. Airlines müssen gestrandeten Kunden die Kosten etwa für Unterkunft und Essen ersetzen, entschied der EuGH am 31. Januar (Az.: C-12/11). Anlass des Urteils war die Luftraumsperrung über Europa im April 2010 nach Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjöll. Im aktuellen Fall war die Klägerin wegen des Vulkanausbruchs für sieben Tage am Heimflug von Portugal nach Irland gehindert. Ihre Fluggesellschaft, die Billigairline Ryanair, verweigerte der Kundin aber, ihr ein Hotel mit Vollpension zu stellen und berief sich auf „außergewöhnliche Umstände“. Die Frau klagte deshalb auf Erstattung ihrer Kosten für Hotel, Transport und Mahlzeiten in Höhe von 1130 Euro – mit Erfolg. Quelle: dpa
Ebay-Verkäufer haften für zugesicherte ProdukteigenschaftenWer im Internet-Aktionshaus Ebay etwas verkauft, kann sich durch den häufig verwendeten Zusatz "keine Gewährleistung" nicht vor jeglicher Haftung für die angebotenen Waren schützen. Das geht aus einem am 29. Januar veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Wenn ein Artikel als gebrauchsfähig beschrieben wird, gilt diese Eigenschaft als zugesichert (Az.: VIII ZR 96/12). In dem Fall ging es um ein Kajütboot, das in Berlin für 2.500 Euro über Ebay den Besitzer wechselte. Das Holzboot war jedoch von Pilz befallen und nicht mehr seetauglich, was ein vom Käufer in Auftrag gegebenes Gutachten eindeutig belegte. Die Reparaturkosten wurden mit 15.000 Euro veranschlagt. Das Boot war als „schönes Wanderboot“ für „längere Entdeckungstouren“ angepriesen worden. Quelle: dapd
Leiharbeiter zählen zur BelegschaftDas Bundesarbeitsgericht hat die Kündigungsschutzrechte von Arbeitnehmern in Kleinbetrieben gestärkt. Demnach sind bei der für das Kündigungsschutzgesetz relevanten Betriebsgröße auch die regelmäßig im Betrieb eingesetzten Leiharbeiter zu berücksichtigen, urteilten die obersten Arbeitsrichter (Az.: 2 AZR 140/12) am 25. Januar. Das gebiete eine an „Sinn und Zweck orientierte Auslegung der gesetzlichen Bestimmung“, hieß es zur Begründung. Demnach fallen auch Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten unter den gesetzlichen Kündigungsschutz, wenn die Belegschaftsgröße durch die Zurechnung der Leiharbeitnehmer über zehn liegt. Quelle: dpa
Schadenersatz bei Ausfall des Internet-AnschlussesBeim Ausfall eines Internet-Anschlusses etwa wegen Fehlern bei einer Tarifumstellung müssen Anbieter ab sofort Schadenersatz zahlen. Das Internet gehöre mittlerweile ebenso zur „materiellen Grundlage der Lebenshaltung“ wie Auto oder Wohnung, begründete der Bundesgerichtshof (BGH) seine am 24. Januar verkündete Grundsatzentscheidung (Az.: III ZR 98/12). In dem Fall konnte der Kläger wegen Fehlern bei einer Tarifumstellung seinen DSL-Internetanschluss zwei Monate lang nicht benutzen. Über ihn liefen neben dem Internet auch ein privates Fax-Gerät und das Festnetztelefon. Der Kläger forderte neben dem Ersatz von Kosten wie dem Kauf einer Prepaid-Handykarte zusätzlich Schadensersatz in Höhe von 50 Euro am Tag. Laut BGH haben Betroffene in solchen Fällen nun grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz für den Ausfall der Internetleitung. Zur Begründung hieß es, das Internet sei „auch im privaten Bereich für die Lebenshaltung von zentraler Bedeutung“. Quelle: obs
Erben haften nur begrenzt für MietschuldenErben müssen nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Mietschulden des Verstorbenen aufkommen, wenn die Überschuldung der Hinterlassenschaft amtlich festgestellt ist. Das verkündete am 23. Januar der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit wurde die Klage eines Vermieters auf Zahlung von rund 7.700 Euro abgewiesen (Az.: VIII ZR 68/12). In dem Fall sollte die Tochter die ausstehende Miete für ihren verstorbenen Vater bezahlen. Der Mann war Mieter einer Wohnung in Nürnberg und hatte keinerlei Vermögen und auch keine Wertgegenstände hinterlassen. Das Mietverhältnis endete erst nach Ablauf der Kündigungsfrist drei Monate nach seinem Tod. Der BGH entschied jetzt, dass die Tochter nicht persönlich hafte. Die Mietschulden könnten nur aus dem Wert der Hinterlassenschaft getilgt werden. Quelle: dpa
Langsame Richter dürfen ermahnt werdenBrauchen Richter für die Bearbeitung ihrer Fälle im Vergleich zu Kollegen deutlich länger, darf die Präsidentin eines Oberlandesgerichts sie ermahnen. Das entschied das Landgericht Karlsruhe als Dienstgericht für Richter des Landes Baden-Württemberg in einem am 21. Januar veröffentlichten Urteil. Der betroffene Richter hatte eine Ermahnung seiner Präsidentin als unzulässig erklären lassen wollen. Das Gericht entschied jedoch, es gebe angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift keine Zweifel, dass ein unbefriedigendes Arbeitspensum eines Richters unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beanstandet werden kann (Az.: RDG 5/12). Quelle: dpa
Werbung für Gesundheit muss wissenschaftlich belegt werdenWer bei einem Produkt mit gesundheitsfördernder Wirkung wirbt, muss diese wissenschaftlich belegen können. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem am 18. Januar veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 9U922/12). Die Richter wiesen damit die Berufung eines Warenhauses zurück, dass seine Sandalen unter anderem damit bewarb, das Produkt „kann helfen, Cellulite vorzubeugen“. Dies hatte bereits das Landgericht Mainz verboten. Auch die Koblenzer Richter begründeten, dass die Werbung irreführend sei, weil der wissenschaftliche Nachweis fehle. Wer mit gesundheitlichen Wirkungen von Produkten werbe, müsse besonders strenge Anforderungen an die Werbeaussagen erfüllen. Quelle: dpa
Banken dürfen Girokonto ohne Angabe von Gründen kündigenBanken dürfen Verträge über Girokonten auch ohne Angabe von Gründen kündigen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 15. Januar verkündeten Urteil. Damit blieb die Klage eines rechtsextremen Buchvertriebs im Wesentlichen erfolglos. Die Commerzbank hatte das Konto ohne Angabe konkreter Gründe gekündigt. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei wirksam, entschied der BGH. Die Bank sei nicht verpflichtet, jede Ungleichbehandlung verschiedener Kunden zu rechtfertigen (Az.: XI ZR 22/12). Der BGH betonte den Grundsatz der Privatautonomie, wonach die Bank in ihren Vertragsbeziehungen weitgehend frei ist. Etwas anderes dürfte bei Sparkassen gelten, die als öffentlich-rechtliche Institute rechtlich stärker gebunden sind. Quelle: dpa
Schichtarbeiter müssen sich an Feiertagen Urlaub nehmenDas Bundesarbeitsgericht hat die Hoffnung auf mehr Freizeit für Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst zunichtegemacht. Wer im Schichtplan zur Arbeit eingeteilt ist und an einem solchen Tag frei haben will, muss einen Urlaubstag opfern - auch wenn es sich um einen Feiertag handelt, entschied der Neunte Senat am 15. Januar (Az.: 9 AZR 430/11). Eine andere Möglichkeit sehe der heutige Tarifvertrag nicht vor – anders als etwa der frühere Bundesangestelltentarifvertrag, der Feiertage hiervon ausnahm, erläuterte Gerichtssprecherin Inken Gallner. Bundesweit gibt es nach Schätzungen der Gewerkschaft Verdi mehrere Hunderttausend Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst. Quelle: dpa
Gebrauchtwagen: Kein Rückgaberecht nach MängelbeseitigungWer einen Gebrauchtwagen kauft und erst nach der eigenen Reparatur eines Mangels die Rücknahme verlangt, hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem am 15. Januar veröffentlichten Urteil (Az.: 3 U 22/12). Der Kläger hatte ein gebrauchtes Auto im Internet ersteigert. Der Verkäufer hatte Garantie und Rücknahme ausgeschlossen und auf defekte Glühkerzen hingewiesen. Der Kläger entdeckte nach dem Kauf ein fachwidrig aufgebohrtes Glühkerzen-Gewinde, beseitigte den Mangel und wollte acht Monate danach vom Kauf zurücktreten. Laut Gericht war das Auto aber nicht mangelhaft, da der Mangel schon behoben war. Quelle: dpa
Jobcenter müssen Mieterhöhungen zahlenWenn nach einer Wohnungsmodernisierung die Miete steigt, müssen Jobcenter auch die erhöhten Mietkosten übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn der Hartz-IV-Empfänger die Modernisierung gewünscht hat, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 9. Januar veröffentlichten Urteil entschied. (Az.: B 4 AS 32/12 R). Damit gaben die obersten Sozialrichter einer alleinerziehenden Mutter in Berlin Recht. Weil sie in dem fensterlosen Bad ständig mit Schimmel zu kämpfen hatte, vereinbarte sie mit der Vermieterin eine Modernisierung. Insbesondere sollte das Bad gefliest werden. Die Warmmiete von bislang 400 Euro sollte anschließend um 29,27 Euro pro Monat steigen. Das Jobcenter hatte sich zunächst geweigert, die Mieterhöhung zu zahlen. Quelle: dpa
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