Rechtsprechung Landesbank Baden-Württemberg gewinnt Verfahren am EuGH

Bei den Banken sind die steigenden Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfond unbeliebt. Die LBBW hat in der Sache nun vor dem EuGH einen Sieg erreicht.

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Die LBBW hat den Rechtsstreit gegen den SRB gewonnen. Quelle: dpa

Die Landesbank Baden-Württemberg hat vor dem EuGH einen Rechtsstreit gegen die Abwicklungsbehörde für Banken (SRB) gewonnen. Der Europäische Gerichtshof erklärte am Donnerstag einen Beschluss über die Berechnung von im Voraus erhobenen Beiträgen zum Abwicklungsfonds aus dem Jahr 2017 für nichtig. Dieser sei von der SRB unzureichend begründet worden.

Der Einheitliche Abwicklungsfonds war in Reaktion auf die Finanzkrise geschaffen worden und soll verhindern, dass künftige Bankenkrisen vornehmlich zu Lasten des Steuerzahlers gehen. In den Fonds zahlen jährlich mehrere Tausend Finanzinstitute Beiträge ein, die durch die Abwicklungsbehörde SRB festgelegt werden.

Die Landesbank Baden-Württemberg stritt gegen den Beitrag aus dem Jahr 2017. Sie hielt die Festsetzung für nicht nachvollziehbar. Bereits das EU-Gericht hatte der Bank Recht gegeben und den Beschluss für nichtig erklärt. Nachdem der SRB Rechtsmittel eingelegt hatte, musste der EuGH nun abschließend entscheiden.

Die Landesbank teilte nach der Erklärung des EuGH mit: „Der EuGH hat unsere Auffassung bestätigt, dass der Bescheid über die Bankenabgabe für die LBBW nicht hinreichend begründet war und daher aufzuheben war.“ Die Bank gehe davon aus, dass sie einen neuen Bescheid erhalte.

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