Rechtsschutzversicherungen Diese Versicherungen geben Ihnen Recht

In Kürze steigen die Gebühren von Anwälten und Gerichten, Klagen wird teurer. Eine Rechtsschutzversicherung minimiert finanzielle Risiken eines Prozesses. Die besten Tarife im Exklusiv-Ranking der WirtschaftsWoche.

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Deutschlands Raucher sind empört. Friedhelm Adolfs, bekennender Quarzer aus Düsseldorf, soll seine Wohnung räumen, weil er zu viel qualmt. Doch Adolfs ist noch nicht verloren: Gerade hat das Düsseldorfer Landgericht dem 74-jährigen Rentner Prozesskostenhilfe bewilligt. Adolfs kann sich also gegen das Räumungsurteil des Amtsgerichts wehren. Einen Prozess ohne Unterstützung hätte er mit seiner schmalen Rente nicht durchstehen können. Jetzt aber wird am 24. Juli erneut vor dem Amtsgericht verhandelt.

Prozesskostenhilfe erhalten Bedürftige, deren Einkommen und Erspartes nicht reichen, die Kosten für Anwalt und Gericht zu tragen. Adolfs hat Glück: Denn bei 1,2 Millionen Amtsgerichtsverfahren pro Jahr wird in nur etwa 64.000 Fällen Hilfe vom Staat bewilligt. Alle übrigen Kläger müssen ihre Prozesskosten selbst tragen.

Das wird vor allem dann teuer, wenn Kläger durch alle Instanzen gehen. Die Bereitschaft bis zur letzten Instanz, etwa dem Bundesgerichtshof (BGH), zu gehen, steigt. Von 2008 bis 2012 erhöhte sich die Zahl der Verfahren vor dem BGH um 31 Prozent. Vielen Klägern geht auf dem Weg durch die Instanzen jedoch finanziell schnell die Puste aus.

Gebühren

Erst elementare Risiken abdecken

Leichter haben es Kläger, die eine Rechtsschutzversicherung im Rücken haben. „Eine Rechtsschutzpolice ist kein Muss. Nur wer elementare Risiken schon über Versicherungen abgedeckt hat, etwa Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit, und noch Geld übrig hat, sollte eine Police abschließen“, rät Sabine Nikel, Versicherungsberaterin aus Aachen. Eine Rechtsschutzpolice ist immer dann sinnvoll, wenn es um viel Geld geht: verweigerte Abfindungen oder zu niedrige Renten etwa.

Deutsche Gerichte müssen sich allerdings auch mit alltäglichem Streit zwischen Nachbarn oder Verwandten befassen. Bei 93 Prozent aller Verfahren vor dem Amtsgericht geht es um einen Streitwert von maximal 5000 Euro. Solche Konflikte lassen sich meist schneller und kostengünstiger mithilfe eines Schlichters lösen. Mediatoren sind jedoch vom guten Willen der Streitparteien abhängig. Ohne Bereitschaft zum Kompromiss ist ein Gerichtsverfahren unausweichlich.

Gute Rechtsschutzversicherung

Weil vom 1. August an die Gebühren von Anwälten und Gerichten wegen des geänderten Kostenrechts steigen, wird eine gute Rechtsschutzversicherung wichtiger. „Diese Reform ist einschneidend, weil die Versicherer die gestiegenen gesetzlichen Gebühren erstatten müssen“, sagt Gertraud Bauer, Rechtsanwältin in der Kanzlei RölfsPartner in München. Die Rechtsschutzversicherer selbst rechnen mit Mehrkosten von 375 Millionen Euro pro Jahr, das wäre ein Plus von 16 Prozent gegenüber 2012. Ihre Kunden müssen mit höheren Versicherungsprämien rechnen.

Um die besten Angebote für Rechtsschutzpolicen herauszufiltern, hat die WirtschaftsWoche mit dem Analysehaus Morgen & Morgen 113 Tarife von 35 Anbietern analysiert und bewertet (siehe Tabelle unten). Es wurden nur Tarife berücksichtigt, die die vier Bausteine Verkehrs-, Privat-, und Berufsrechtsschutz sowie Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz abdecken.

Leistungen wichtiger als Prämie

Wo die Notarkosten steigen
Nach der Anhebung der Notargebühren durch den Bundesrat, wird es ab August für Privatleute und Unternehmen deutlich teurer, wenn eine Beglaubigung von Dokumenten notwendig wird. Die Essener Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare hat für die Zeitung "Die Welt" berechnet, was ab August an Kosten für Notarbesuche anfällt. kommt in Berechnungen, die der "Welt" vorliegen, zu teils drastischen Preissteigerungen. Ab August dürften Notare in bestimmten Fällen gut 80 Prozent höhere Gebühren berechnen, rechnet die Kanzlei vor. Das Aufsetzen eines Testaments beispielsweise wird bis zu 18 Prozent teurer. Setzt ein Paar ein gemeinsames Testament im Wert von 500.000 Euro auf, werden ab August 1915 statt wie bisher 1614 Euro fällig. Quelle: dpa
Laut der Notarkammer müssen Hauskäufer künftig für die Beglaubigung ihrer Dokumente 17 Prozent mehr zahlen, als bislang. Statt 1085 werden den Berechnungen der Notarkammer zufolge künftig 1305 Euro fällig. Quelle: dpa
Wer dagegen ein Haus im Wert von 400.000 Euro kauft und eine alte Grundschuld ablöst, zahlt künftig 3135 statt 2300 Euro. Das entspricht einem Plus von 36 Prozent. Quelle: dpa
Wer sich dagegen selbstständig machen und ein Unternehmen gründen möchte, zahlt den Berechnungen der Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare zufolge 50 Prozent mehr, nämlich 600 statt wie bisher 400 Euro. Insgesamt stiegen die Gebühren durch das neue Gesetz durchschnittlich um etwa 15 Prozent, so die Notarkammer. Das sei zwar viel, dafür sei es allerdings auch die erste Gebührenerhöhung seit 27 Jahren. Quelle: AP
Noch teurer wird es aber für Unternehmer: Wer beispielsweise Anteile an einem Unternehmen kauft, muss bis zu 66 Prozent mehr Geld für den Notar zahlen. Ist das Unternehmen, an dem Anteile ge- oder verkauft werden sollen, beispielsweise zehn Millionen Euro wert, fielen bislang Kosten in Höhe von 21.600 Euro an. Ab August werden es 36.000 Euro sein. Quelle: REUTERS
Wenn Unternehmen fusionieren, kann das auch beim Notar richtig ins Geld gehen: Laut den Berechnungen der Kanzlei Kümmerlein kommen Kostensteigerungen von bis zu 80 Prozent bei einer Verschmelzung auf die Unternehmer zu. Aus 20.500 Euro Gebühren für den Notar können ab August 37.500 Euro werden. Quelle: AP

Sowohl für die Leistungen als auch für die Prämienhöhe erhielten die Tarife Punkte. In die Gesamtnote gingen die Leistungen mit 65 Prozent und die Prämienhöhe mit 35 Prozent ein. „Die Konditionen eines Tarifs entscheiden darüber, wann der Versicherer tatsächlich leistet. Das ist bei einem Rechtsstreit, der mehrere Zehntausend Euro kosten kann, wichtiger als zehn Euro, die sich bei der Prämie sparen lassen“, sagt Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer von Morgen & Morgen.

So zahlen die im Vergleich der WirtschaftsWoche ausgewählten Tarife auch immer dann, wenn lediglich der Auslöser des Rechtsstreits innerhalb der Vertragslaufzeit liegt. Das ist wichtig: Andere Tarife übernehmen Kosten erst dann, wenn auch die Ursache eines Konflikts nach Abschluss der Versicherung aufgetreten ist. Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall entsteht an den beteiligten Autos erheblicher Sachschaden. Die Unfallgegner streiten sich um die Reparaturkosten. Nach Analyse der Unfallursachen steht fest, dass ein Fahrzeugdefekt mitverantwortlich war. Diesen Defekt hatte das Fahrzeug schon, bevor der rechtsschutzversicherte Fahrer seine Police abgeschlossen hatte. Stellt der Versicherer auf das Ereignis ab, wird er die Kosten eines Prozesses übernehmen. Geht er dagegen von der Ursache aus, geht der Autofahrer leer aus.

Wichtig: Bei allen Tarifen gilt eine Wartezeit, in der die Versicherung keine Kosten für Anwalt oder Gericht übernimmt. In der Regel dauert sie zwischen zwei und drei Monaten. Kundenfreundlich sind beispielsweise die Tarife Örag RS und HDI Rundum Sorglos, denn die Wartezeit gilt nur für Arbeitsrecht sowie Wohnungs- und Grundstückrecht. Privat- und Verkehrsrecht sind vom ersten Tag an abgedeckt.

Kunden vor die Tür gesetzt

Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, liegt aber nicht zwangsläufig für alle Zeit auf einem Ruhekissen. Meist läuft der Vertrag nur über ein Jahr und verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn der Versicherte nicht kündigt. Versicherer können zum Jahresende mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Bei den meisten Policen kann der Versicherer aber auch bereits nach dem zweiten Rechtsstreit aus dem Vertrag aussteigen. 37 von 39 bewerteten Tarifen haben eine solche Ausstiegsklausel. Die Tarife von Auxilia setzen die Versicherten dagegen erst nach dem dritten Prozess vor die Tür.

Wie die WirtschaftsWoche und Morgen&Morgen 113 Rechtsschutztarife analysiert und bewertet haben

Wie kulant zeigt man sich dem Kunden gegenüber?

Ein Rausschmiss kann Folgen haben. „Einmal gekündigt, ist es für Versicherte oft schwer, einen neuen Vertragspartner zu finden“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer zu oft klagt, landet in der Datenbank HIS, in der die Versicherungsbranche auffällig teure Versicherte speichert.

Wer eine Rechtsschutzpolice abschließen will, sollte sich aber nicht allein am Tarifwerk und an der Höhe der Prämien orientieren. Wichtig ist auch, wie der Versicherer Vertragsklauseln auslegt, wie schnell er Anfragen abwickelt und wie kulant er sich gegenüber seinen Kunden zeigt. „Es ist auffällig, dass einige Versicherer ständig Unterlagen anfordern, die sie bereits erhalten haben“, sagt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Düsseldorf. So werde die Schadensabwicklung verzögert.

Unklare Tarifklauseln

Was Lebensversicherungen wirklich bringen
Interrisk: Österreicher bieten beste BeitragsrenditeDie Ratingagentur Assekurata errechnete für Interrisk eine garantierte Beitragsrendite von 1,69 Prozent - für einen Vertrag, der 25 Jahre läuft und formal einen Garantiezins von 1,75 Prozent hat. So nah ist kein anderer Versicherer am Garantiezins dran. Auch im Vorjahr war dies so. Die prognostizierte - und damit unverbindliche - Beitragsrendite beträgt 4,2 Prozent. Damit liegt Interrisk als einer von vier Anbietern noch über der Marke von vier Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Satz jedoch deutlich gesunken, und zwar von 4,57 Prozent. Die InterRisk Versicherungs-AG ist das deutsche Tochterunternehmen der östereichischen Vienna Insurance Group. Quelle: Presse
Europa: Direktversicherer hält sich im SpitzenfeldDie Europa Lebensversicherung liefert seit Jahren gute Zahlen ab. Doch auch diese sinken. Die garantierte Beitragsrendite ist mit 1,57 Prozent sogar noch ein wenig höher als im Vorjahr mit 1,53 Prozent, weil Kostenvorteile zu Buche schlagen. Bei der prognostizierten Beitragsrendite liegt Europa mit 4,53 Prozent an der Spitze des Feldes. Der Wert liegt jedoch deutlich unter den 4,95 Prozent des Vorjahres. Bei der Überschussbeteiligung hält Europa noch die Marke von vier Prozent. Das geht hervor aus einer Mitteilung des Versicherers an die Ratingagentur Assekurata. Für 2012 betrug die Überschussbeteiligung noch 4,35 und für das Jahr 2011 waren es noch 4,5 Prozent. Quelle: Screenshot
Cosmos Direkt: Niedrige Kosten - hohe RenditeDie Lebensversicherungsangebote der Cosmos Direkt profitieren vom Vertriebsweg. Es ist für Kunden günstiger, wenn sie im Internet oder am Telefon einkaufen. Die Tochter der Generali gibt diese Vorteile in den Konditionen weiter. Am besten ist dies bei der garantierten Beitragsrendite zu erkennen. Platz 3 im Ranking von Assekurata mit 1,46 Prozent. Auch hier errechnete die Ratingagentur einen leicht besseren Wert als im Vorjahr. 4,17 Prozent für die prognostizierte Beitragsrendite ist ebenfalls ein Spitzenwert in der Branche. Im Vorjahr waren es aber noch 4,57 Prozent.
Hannoversche Leben: Schon unter vier ProzentMit der garantierten Beitragsrendite von 1,35 Prozent liegt der Direktversicherer aus Hannover auf Platz 4 - und damit sehr gut. Mit der prognostizierten Beitragsrendite erreicht er Platz 5. Dieser Wert liegt jedoch unter vier Prozent (3,92 Prozent), nachdem es im Vorjahr noch 4,17 Prozent waren. Nur vier Lebensversicherer liegen bei dieser Hochrechnung noch über vier Prozent. Dies zeigt den Trend in der Branche und auch bei der Hannoverschen Leben, für die die Schauspielerin und Komikerin Anke Engelke wirbt.
WGV: Guter Garantierendite, schlechtere PrognoseDie Württembergische Gemeinde-Versicherung (WGV) bietet eine sehr gute Beitragsrendite. Mit 1,31 Prozent liegt der Versicherer auf Platz 5 in der Branche, wie Assekurata berechnete. Schlechter ist die prognostizierte Beitragsrendite mit 3,63 Prozent. Mehr als ein Dutzend Konkurrenten liegen hier besser. Wie andere Untersuchungen zeigen, liegt die WGV in der Leistungsfähigkeit für den Kunden häufig in den Top10. Quelle: Presse
Ergo Direkt: Besser als die große MutterErgo Direkt will nicht nur mit dem Thema Verständlichkeit punkten, sondern auch mit seinen Lebensversicherungsrenditen. Bei der garantierten Beitragsrendite liegt der Direktversicherer mit 1,31 zusammen mit der WGV auf Platz fünf. Auffällig ist die starke Verbesserung zum Vorjahr. Da lag dieser Wert nur bei 1,23 Prozent. Mit einer prognostizierten Rendite von 3,57 Prozent liegt Ergo Direkt allerdings nur im oberen Mittelfeld der Branche. In jedem Fall ist der Direktversicherer mit beiden Werten deutlich besser als das Vertreter-Unternehmen Ergo, die große Mutter aus Düsseldorf. Quelle: Screenshot
Asstel: Gothaer-Tochter springt in die Top10Die Asstel aus Köln-Mülheim profitiert ebenfalls davon, dass der Vertrieb eines Direktversicherers günstiger ist als bei Unternehmen, die auf Vertreter setzen. Die garantierte Beitragsrendite liegt mit 1,3 Prozent daher vergleichsweise hoch - Platz 8 bei Assekurata von 61 Versicherern. Die prognostizierte Beitragsrendite ist mit 3,8 Prozent ebenfalls vergleichsweise gut - ein Top10-Wert für die Tochter der Gothaer Versicherungen. Quelle: Presse

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat eine Umfrage bei Justizbehörden, Verbraucherverbänden und Versicherern ausgewertet. Es ging um den Verdacht, dass Versicherer (auch Rechtsschutz) Leistungen an die Versicherten systematisch kürzen oder verzögern. Die Justiz fand keine Belege für den Verdacht, Verbraucherverbände sehen weiterhin Indizien.

Zuletzt hat sich das Verhältnis zwischen Rechtsschutzversicherern und ihren Kunden zugespitzt: 2008 bis 2012 erhöhte sich die Zahl der Beschwerden beim Versicherungsombudsmann in der Sparte Rechtsschutz um ein Fünftel.

Häufig gibt es Ärger zwischen Versicherer und Kunde, wenn Tarifklauseln so formuliert sind, dass sich die Bedingungen sowohl zugunsten als auch zulasten des Versicherten auslegen lassen. Seit 1994 gibt es keine gesetzlich normierten Vertragswerke für Rechtsschutzpolicen mehr. „Versicherte müssen sich daher mit einer Vielzahl an Tarifvarianten herumschlagen“, sagt Versicherungsberaterin Nikel. Nicht alles, was die Versicherer ins Kleingedruckte hineinschrieben, halte einer gesetzlichen Überprüfung stand.

Jüngstes Beispiel ist der Streit um die „Effektenklausel“, mit der die meisten Rechtsschutzversicherer ihre Haftung für Kosten, die bei Prozessen wegen Kapitalanlagen anfallen, regeln. Der Bundesgerichtshof entschied, dass diese Klausel zweier Versicherer für den Durchschnittskunden nicht nachvollziehbar und daher unwirksam sei (IV ZR 84/12, IV ZR 174/12). Im Original steht, dass kein Rechtsschutz bestehe „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung von Effekten (beispielsweise Anleihen, Aktien, Investmentanteile) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (beispielsweise Immobilienfonds)“.

Die Begriffe „Effekten“ und „Grundsätze der Prospekthaftung“ gäben keine ausreichenden Hinweise, welche Kapitalanlagen nicht abgedeckt seien, fanden die Richter.

Wie die Deutschen ihr Geld anlegen
Im Jahre 2012 hatten die deutschen Bürger ein Gesamtvermögen von rund 4,94 Billionen Euro. Bis auf die Jahre 2002 und 2008 stieg das Vermögen der Deutschen stetig. Wie stark es zugenommen hat, zeigt ein Vergleich mit dem Jahr 1991. Zu dieser Zeit kumulierten die privaten Haushalte ein Kapital von gerade einmal 1,9 Billionen Euro. Die Übersicht zeigt, wo sich das Geld der Deutschen befindet. Quelle: dpa
In festverzinsliche Wertpapiere wurden im vergangenen Jahr nur 238 Milliarden Euro investiert. Zwar gelten zum Beispiel Staatsanleihen aus Deutschland als besonders sicher, doch die Rendite bewegt sich oft sogar unter dem Inflationsniveau. Staatsbonds aus den Euro-Krisenländern Spanien und Italien werfen hingegen recht hohe Zinsen ab, doch das Verlustrisiko ist dementsprechend hoch. Quelle: dpa
Seit 2007 nimmt das angelegte Geld in festverzinsliche Finanzprodukte ab. 2011 lagen noch 247,1 Milliarden Euro in Staats-, Wandel, und Indexanleihen, um nur einige festverzinsliche Anlagemöglichkeiten zu nenne. Indexanleihen werden in Deutschland bisher allerdings nur selten vergeben. Emissionen solcher Anleihen erfolgen nur unter Genehmigung der Bundesbank. Quelle: dpa
Rund 259 Milliarden Euro liegen in Aktien. In Relation zum Gesamtvermögen sind das gerade einmal fünf Prozent. Anfang der 1960er-Jahre betrug der Aktienanteil noch 20 Prozent. Die Scheu, Geld in Aktien anzulegen, kann nicht mit den Renditen erklärt werden. Denn 1987 notierte der Dax noch bei 1.000 Punkten, mittlerweile hat sich der Kurs, trotz mehrfacher Rückschläge, mehr als verachtfacht. Keine andere Analagemöglichkeit bietet langfristig so hohe Renditen. Quelle: dpa
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt aber, dass der Aktienanteil zyklischer Veränderung unterliegt. Je nach Börsengeschehen verändert sich der Anteil. Während 2007 knapp 371 Milliarden Euro in Aktien investiert waren, verringerte sich das Volumen im darauffolgenden Jahr auf 182 Milliarden Euro. Die Veränderung von 2011 auf 2012 hingegen war von 222 Milliarden auf 259 Milliarden Euro wieder eine positive. Quelle: dpa
Investmentfonds unterliegen den gleichen Schwankungen wie Aktien. Im vergangenen Jahr investierten die Deutschen rund 420 Milliarden Euro in solche Fonds und damit knapp 25 Milliarden mehr als noch 2011. Doch bereits 2007 lagerten die Bundesbürger über 467 Milliarden Euro in Investmentfonds. Quelle: dpa
Geldanlagen bei Versicherungen stehen bei den Deutschen hoch im Kurs. Rund 1,5 Milliarden Euro des Geldvermögens liegen bei den Versicherungen. Besonders beliebt sind Lebensversicherung, Pensionskassen und Versorgungswerke. Quelle: dpa

Anlegerfreundliche BGH-Urteile

„Die BGH-Urteile haben auch Auswirkungen auf andere Versicherer, weil es sich um Klauseln handelt, die den Musterbedingungen des GDV entsprechen. Wenn wir die Fälle, die verjährt sind, ausklammern, kommen auf uns Mehrkosten von etwa sechs Millionen pro Jahr zu“, sagt Klaus Heiermann, Generalbevollmächtigter des Versicherers Arag.

Auch Thomas Hansen*, 53, aus Itzehoe, könnte von den anlegerfreundlichen BGH-Urteilen profitieren. Nach dem Tod seiner Frau steckte er 100.000 Euro, die eine Risikolebensversicherung wegen des Todesfalls an ihn ausschüttete, in den offenen Immobilienfonds CS Euroreal der Schweizer Bank Credit Suisse. Sein Anlageberater hatte ihm den Fonds als sicheres Investment empfohlen. Während der Finanzkrise jedoch setzte der Anbieter Credit Suisse die Rücknahme zeitweise aus. Am Ende hatte Hansen gut 35.000 Euro verloren.

Versenktes Geld

Hansen wollte den Anlageberater wegen Falschberatung belangen, sein Rechtsschutzversicherer wollte dafür jedoch nicht einstehen. Nach dem Tod seiner Frau hätten sich die Vertragsbedingungen geändert, so der Versicherer. Folge: Anders als im ursprünglichen Vertrag, der für das Ehepaar galt, würden Klagen wegen Kapitalanlagen nun nicht mehr abgedeckt.

Nachdem der BGH die Effektenklausel gekippt hatte, knickte der Rechtsschutzversicherer aber ein. Derzeit wartet Hansen auf dessen Zusage, die Prozesskosten zu übernehmen. Spielen bald noch die Richter mit, würde Hansen sein im CS Euroreal versenktes Geld wiedersehen.

Kein Geld bei Anlegerklagen

So informieren sich die Deutschen über Finanzen
Wenn es um das Thema Geldanlage geht, lieben die Deutschen es konservativ und sicher. Und auch bei der Suche nach Informationen rund um die Märkte setzen die deutschen Anleger auf Altvertrautes. Das ist das Ergebnis des Comdirect Wertpapierradars Deutschland, einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage. Wir zeigen, wie die Deutschen sich rund um das Thema Wertpapier informieren. Quelle: dpa
Social Media und FinanzblogsDer Trend zu Social Media steckt bei Anlagethemen noch in den Kinderschuhen: Nur drei Prozent der Deutschen verfolgen das Thema Kapitalanlage in sozialen Netzwerken oder Blogs. Quelle: AP
Fachbücher und RatgeberAuch Fachbücher und Ratgeber spielen nur eine geringe Rolle. Gerade einmal acht Prozent der deutschen Anleger greifen auf der Suche nach Informationen zum Thema Wertpapier in den Bücherschrank. Quelle: dpa
VerbraucherzentraleInformationen zum Thema Wertpapier finden Anleger auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale. Doch spielen auch diese für die Deutschen nur eine geringe Rolle. Gerade einmal zehn Prozent der Anleger gaben an, sich bei Fragen an die Beratungsstelle zu wenden. Quelle: dpa
Online-NewsletterMit den Rekordbörsen locken Börsenbriefe verstärkt neue Kunden. Doch manchmal sind die vollmundigen Versprechen unseriös, die Anlagetipps fragwürdig. Unter den Deutschen genießen die Anlagetipps daher kein großes Vertrauen. Mit einer Zustimmung von zehn Prozent landen auch Börsenbriefe auf den hinteren Plätzen. Quelle: dpa-dpaweb
Unabhängige FinanzberaterAuf der Suche nach Anlagetipps wenden sich die deutschen Anleger verstärkt an unabhängige Finanzberater. Mittlerweile informieren sich knapp 12 Prozent der Deutschen bei einem Berater ihres Vertrauens. Quelle: dpa
Freunde und BekannteEtwa jeder Fünfte (19 Prozent) lässt sich von Freunden und Bekannten über Wertpapiere informieren. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms

Dass Rechtsschutzversicherungen lange Zeit keine Prozesse wegen Kapitalanlagen finanzierten, lag an der Klagewelle gegen die Deutsche Telekom. Nach dem zweiten Börsengang 1999 wollten Tausende Aktionäre Schadensersatz vom Dax-Konzern wegen vermeintlicher Fehler im Emissionsprospekt. Von 2002 an änderten die Rechtsschutzversicherer bei Neuverträgen die Klauseln so, dass sie bei Anlegerklagen nicht mehr zahlen mussten.

Inzwischen ist die Telekom-Prozesswelle abgeebbt, und viele Rechtsschutz-Tarife übernehmen wieder Kosten für Anlegerklagen. Morgen & Morgen hat bei den besten Angeboten den Anlegerschutz unter die Lupe genommen. Ergebnis: Anleger sind wieder besser geschützt, allerdings gibt es jede Menge Fußangeln.

Arag beispielsweise deckt im Tarif „Aktiv-Rechtsschutz Basis“ Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, Sparverträge, Lebens- und Rentenversicherungen sowie staatlich geförderte Geldanlagen ab. Wertpapiere bleiben außen vor. Aktien und Anleihen sind nur im Tarif „Aktiv-Rechtsschutz Premium“ abgesichert, der pro Jahr etwa doppelt so viel kostet wie die Spar-Variante. Die Prozesskosten sind zudem bei 10.000 Euro gedeckelt. Auch Continentale und HUK-Coburg deckeln die Prozesskosten. Andere Versicherer, darunter HDI und D.A.S. sichern nur Anlagebeträge bis zu einer bestimmten Höhe ab. Ein so eingeschränkter Schutz macht nur Sinn für Anleger, die kleinere Summe investieren.

Anleger ausgebremst

Der Fall Telekom ist kein Einzelbeispiel. „Wenn sich die Prozesse nicht mehr aus der Prämie finanzieren lassen, streichen die Versicherer solche Fälle aus ihrem Leistungskatalog“, sagt Arndt Tetzlaff, Fachanwalt für Versicherungsrecht der Kanzlei SKW Schwarz in Berlin.

So verschwand wenige Jahre nach ihrer Einführung die Kostenübernahme für Studienplatzklagen aus den Tarifen. Zu viele Studenten hatten zunächst von 2002 an gegen Absagen ihrer Universitäten geklagt. Auch die Prozesse wegen völlig überteuerter Häuser und Wohnungen (Schrottimmobilien) wurden Versicherern zu teuer. Spätestens 2008 wurden die Klauseln so geändert, dass bei Klagen wegen Schrottimmobilien kein Rechtsschutz mehr bestand.

Was Arbeitnehmer dürfen - und was nicht
Steuerhinterziehung kann den Job kostenWer bewusst Steuern hinterzieht, kann seinen Job verlieren. Eine Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung selbst dann rechtens, wenn der Vorgesetzte von der Steuerhinterziehung weiß oder ihr sogar zugestimmt hat. Das geht aus einem vom Landesarbeitsgericht Kiel veröffentlichten Urteil hervor (ArbG Kiel, Urteil vom 7. Januar 2014 - 2 Ca 1793 a/13). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. In dem zugrundeliegenden Fall ging es um eine Reinigungskraft, die eine Kündigung bekam, als der Geschäftsführer erfuhr, dass sie Arbeitsstunden auch über zwei auf 400-Euro-Basis beschäftigte Mitarbeiterinnen abgerechnet hatte. Zu Recht, entschieden die Juristen. Die Frau habe mit ihrem Verhalten in erster Linie sich selbst begünstigt. Sie habe nicht ernsthaft glauben können, dass die vom Betriebsleiter gut geheißene Praxis von der auswärtigen Geschäftsführung gebilligt werden würde. Die Schwere der Verfehlung und die Vorbildfunktion der Klägerin würden trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung und sonst beanstandungsfreier Tätigkeit überwiegen. Quelle: dapd
VorstellungsgesprächWer krankgeschrieben ist, darf trotzdem ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Unternehmen wahrnehmen. Das gilt zumindest, wenn das Gespräch die Genesung nicht gefährdet. Eine gebrochene Hand oder ähnliches ist demnach kein Hinderungsgrund. So entschied jedenfalls das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 106/12), nachdem ein Mitarbeiter gekündigt wurde, weil er trotz Krankschreibung einen Vorstellungstermin wahrgenommen hatte. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
KrankmeldungIst ein Arbeitnehmer krank, kann er zuhause bleiben und erhält trotzdem seinen Lohn. Allerdings muss er den Arbeitsgeber umgehend über den krankheitsbedingten Ausfall informieren, das heißt vor dem regulären Arbeitsbeginn am ersten Tag. Hier ist ein Anruf beim Chef ausreichend. Erst wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, muss dem Arbeitgeber am vierten Tag ein ärztliches Attest vorliegen – der sogenannte „gelbe Schein“. Im Gesetz ist nämlich von "spätestens am vierten Tag" die Rede. Verlangen darf der Arbeitgeber das Attest dennoch schon früher. Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Arbeitgeber müssen demnach auch nicht begründen, warum sie bereits so früh einen Krankenschein vorgelegt bekommen wollen. Vielmehr liege es in ihrem Ermessen, dies auch ohne objektiven Anlass von ihren Mitarbeitern zu verlangen, entschieden die obersten deutschen Arbeitsrichter. Was aber viele Beschäftigte nicht wissen: Der erkrankte Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, zuhause zu bleiben, geschweige denn das Bett zu hüten. Er darf durchaus während der Krankheit etwas unternehmen, sofern dadurch die möglichst rasche Genesung nicht gefährdet und der ärztliche Rat befolgt wird. Mit einem gebrochenen Bein spricht somit nichts gegen einen Kinobesuch, auch Einkaufen ist okay, wenn sich sonst niemand dafür findet. Quelle: Fotolia
Ein Schild mit der Aufschrift "You play we pay" vor der Zentrale der Europäischen Zentralbank (EZB) auf dem Gelände des Protest-Camps. Quelle: dpa
Eine Weihnachtsmann-Figur steht inmitten verschiedener Euro-Banknoten Quelle: dpa
Hennen in einer Legebatterie Quelle: AP
Garderobe und SchmuckGrundsätzlich haben Arbeitnehmer das Recht, über ihre Kleidung, Frisur und Schmuck nach eigenem Gusto zu entscheiden. Dies gilt auch für das Tragen von Buttons, Abzeichen oder bedruckte T-Shirts – sofern sie nicht den Betriebsfrieden stören (siehe Bild 2 zur Meinungsäußerung). Allerdings gibt es viele Ausnahmen, etwa bei notwendiger Schutzkleidung oder bei zahlreichen Berufen, die eine Dienstbekleidung erfordern, etwa für Hotelbedienstete oder Stewardessen. Dann ist der Arbeitnehmer zum Tragen der Dienstbekleidung verpflichtet, sofern sie nicht seine Würde verletzt. Die subjektive Meinung des Arbeitgebers ist aber ebenso wenig ausschlaggebend wie die Kritik einzelner Kunden. Im Zweifel müssen Betriebsvereinbarungen die Kleiderordnung regeln. Quelle: dpa

Ältere Versicherungsbedingungen sind in der Regel besser als die neueren

Ältere Versicherungsbedingungen sind in der Regel besser als die neueren, weil sie mehr Leistungen einschließen. Wer noch eine alte Rechtsschutzpolice besitzt, sollte sie daher nicht ohne Not kündigen. Allerdings ist nicht jeder Versicherte mit einem alten Rechtsschutztarif auf der sicheren Seite. So passen die Versicherer Bedingungen bei älteren Policen an, was laut Gesetz nur geht, wenn der Versicherte zustimmt. Wer also ein Schreiben seines Rechtsschutzversicherers erhält, sollte sich sehr genau anschauen, was er da unterschreibt.

Anderenfalls könnte es ihm so gehen wie Rainer und Edith Wegmann* aus der Nähe von Gelsenkirchen. Das Ehepaar kaufte 2006 für 137.000 Euro eine Eigentumswohnung in Hamburg. Die Wohnung sollte als Teil der Altersvorsorge vermietet werden. Bereits 2009 ging jedoch die Verkäuferin der Immobilie, die auch die Mieteinnahmen garantierte, in die Insolvenz. Als die Eigentümer vergeblich versuchten, die Immobilie wieder loszuwerden, stellten sie fest, dass sie sich eine völlig überteuerte Wohnung hatten andrehen lassen.

Immobiliengeschäfte und Arbeitsrecht

Gegen Erfolgsbeteiligung übernehmen Prozessfinanzierer das Kostenrisiko eines Prozesses. Wann die Finanzierer einspringen, welche Fallen drohen.
von Niklas Hoyer

Im April 2012 stellte das Ehepaar einen Antrag bei seinem Rechtsschutzversicherer, die Kosten eines möglichen Prozesses gegen die Verkäufer der Schrottimmobilie zu übernehmen. Der Versicherer lehnte ab. Immobiliengeschäfte seien von den seit 2004 geltenden Rechtsschutzbedingungen nicht mehr gedeckt. Der Anwalt der Versicherten wandte ein, dass die Police bereits seit 1977 bestehe. Zu diesem Zeitpunkt hätten Bedingungen gegolten, die Prozesse wegen Immobiliengeschäften abdeckten. Der Versicherer blieb hart und verwies auf die 1998 und 2005 geänderten Vertragsbedingungen der Mandanten.

Die Wegmanns fühlen sich hinters Licht geführt. Für sie sei aus den Schreiben der Versicherung nicht erkennbar gewesen, dass sich die Vertragsbedingungen zu ihren Lasten änderten. Da die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen wollte und dem Ehepaar die Prozesskosten von 26.000 Euro zu hoch waren, blieben sie auf dem Verlust aus ihrer Schrottimmobilie sitzen.

Ärgerlich für Kunden ist auch, sollte ihr Versicherer behaupten, mit unnötigen Anwaltskosten sei Geld verschwendet worden. Für diesen Vorwurf reicht es schon, dass ein Versicherter einen Anwalt bittet, mit der gegnerischen Partei einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen. Scheitert der Vergleich und kommt es zu einem Prozess, wollen einige Versicherer das Honorar des Anwalts, das vor dem Gerichtsverfahren angefallen ist, nicht zahlen. Sie berufen sich dabei häufig auf folgende Klausel:

„Der Versicherungsnehmer hat, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten … verursachen könnte.“

Vor allem im Arbeitsrecht

Die Klausel wird vor allem im Arbeitsrecht angewendet. Geht ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vor, bleiben ihm drei Wochen für eine Klage. Versucht der Anwalt innerhalb der drei Wochen eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu erreichen, stellt sich die Rechtsschutzversicherung quer. Ihr Argument: Sich innerhalb von drei Wochen zu einigen sei unrealistisch. Der Anwalt wolle lediglich unnötige Kosten verursachen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die umstrittene Klausel abgemahnt. Das Oberlandesgericht München hat sie für unwirksam erklärt (29 U 1360/11). Solange es jedoch noch kein höchstrichterliches Urteil gibt, dürfen die Versicherer diese Klausel weiter verwenden.

Alternativen zum Gericht

Bauherren sind ungeschützt

Die Rechtsschutzversicherung zahlt nur für einzelne Rechtsgebiete. Ausgeschlossen sind meist Prozesse für folgende Fälle:

  • Immobilie: Nicht versichert ist der Hausbau, der Kauf und Verkauf von Immobilien sowie die Baufinanzierung. Versichert sind dagegen Klagekosten von Nachbarn, die sich vom Bau eines Hauses beeinträchtigt fühlen.
  • Familienstreitigkeiten: Zoffen sich die Eltern um Unterhalt für die Kinder, zahlt die Versicherung meist nur die Kosten für die erste Beratung beim Anwalt.
  • Erbrecht: Streiten sich Erben um Anteile und die Gültigkeit eines Testaments, müssen sie mögliche Prozesskosten aus eigener Tasche zahlen.

Gibt es viel zu erben, kann ein Prozess richtig teuer werden. In solchen Fällen können Prozessfinanzierer aushelfen. Sie übernehmen die Kosten für Anwalt und Gericht. Im Gegenzug werden sie dafür am Erfolg eines Prozesses beteiligt.

Anteil am Erbe

Was Erben wissen sollten
Alleinerbe Der Alleinerbe erbt als einzige Person. Er tritt rechtlich „in die Fußstapfen des Verstorbenen“ und übernimmt dessen gesamte Rechte, aber auch Pflichten. Quelle: dpa
Gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Danach wird der Nachlass zwischen dem Ehepartner und den Verwandten des Verstorbenen aufgeteilt, wobei Kinder und Enkel des Erblassers Vorrang vor Eltern, Großeltern oder anderen Angehörigen genießen. Quelle: REUTERS
Annahme der ErbschaftWer in Deutschland erben will, muss dafür in der Regel nichts tun. Vor allem braucht er die Annahme des Erbes nicht zu erklären. Dieses Phänomen heißt im Juristen-Deutsch “Von-Selbst-Erwerb.“ Quelle: AP
Ausschlagung der Erbschaft Wer nicht erben will, kann (und muss) die Erbschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausgeschlagen. Die Zeit läuft ab dem Moment, in dem der Betreffende von der Erbschaft und deren Gründen erfahren hat. Nach Ablauf der Frist ist eine Ausschlagung in der Regel nicht mehr möglich. Lediglich in Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Annahme der Erbschaft anzufechten. Quelle: REUTERS
EhegattentestamentVerheiratete und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Eine weit verbreitete Form ist dabei das sogenannte Berliner Testament. Dabei setzen sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Erst wenn beide Partner verstorben sind, werden auch die Kinder bedacht. Sie werden zu Schlusserben, also zu Erben des länger lebenden Ehegatten ernannt. Quelle: dpa
Pflichtteil Ein Erblasser kann bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließen, aber nicht immer verhindern, dass diese Personen etwas aus seinem Nachlass erhalten. Grund: Der sogenannte Pflichtteil garantiert den nächsten Angehörigen des Erblassers also eine Mindestteilhabe an seinem Nachlass. Quelle: dpa
EnterbungHat er Erblasser einen oder mehrere gesetzliche Erben von der Erbfolge ausgeschlossen oder sie bei der Verteilung des Nachlasses nicht erwähnt, spricht man von Enterbung. Handelt es sich bei den fraglichen Personen um enge Angehörige, können sie oft zumindest seinen Pflichtteil verlangen. Quelle: obs

Auch Anette Frey*, 55, aus Kaiserslautern, kam so an ihr Geld. Als ihre Tante im September 2011 starb, rechnete sie nicht damit, etwas zu erben. Laut Testament sollte ein Ehepaar, das die alte Dame zeitweise gepflegt hatte, das Erbe antreten. Als Frey kurz nach der Testamentseröffnung erfuhr, wie der letzte Wille ihrer Tante zustande gekommen war, wurde sie jedoch misstrauisch. Ihr 2010 verstorbener Onkel – der Ehemann der Tante – hatte 2008 das Testament aufsetzen lassen. Seine Frau war seinerzeit aber bereits pflegebedürftig und lag im Wachkoma. Aus Sorge, sie bliebe unversorgt, falls er sterbe, hatte der Onkel das Ehepaar als Erben eingesetzt. Er hoffte, dass es sich um die gebrechliche Dame kümmern würde. Die Zustimmung der Frau zum Testament wurde beim Notartermin lediglich anhand des Blinzelns ihrer Augen abgelesen, obwohl sie gar nicht in der Lage war, sich so zu verständigen.

Zunächst versuchte sich die Nichte der Verstorbenen mit den durch das umstrittene Testament eingesetzten Erben zu einigen. Die früheren Pflegekräfte beharrten jedoch auf ihrem Anspruch. Schließlich ließ die geprellte Erbin das Testament durch ihren Anwalt anfechten. Es ging um geschätzte 330.000 bis 410.000 Euro. Da sie aber die Prozesskosten von bis zu 75.000 Euro scheute, falls sie vor Gericht verlieren sollte, schaltete sie den Prozessfinanzierer Foris ein. Nachdem ein Arzt den schlechten Gesundheitszustand der Tante bestätigte, fügten sich die Erben im Januar dieses Jahres in das Anerkenntnisurteil des Gerichts zugunsten der Nichte. Foris übernahm die Prozesskosten und bekam im Gegenzug 30 Prozent des Erbes.

Es geht auch günstiger als bei einem Prozessfinanzierer. Mediatoren und kommunale Schiedsämter helfen schon für deutlich weniger Geld – ganz ohne Prozess. Mediatoren sind derzeit gefragt, weil Rechtsschutzversicherer ihre Kunden zu außergerichtlichen Einigungen drängen, um Kosten zu vermeiden. Zudem schreibt das 2012 eingeführte Mediationsgesetz Klägern vor, in ihrer Klageschrift anzugeben, warum eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war oder gescheitert ist. Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Mediation – allerdings mit Einschränkungen. Die meisten Anbieter deckeln die Gesamtkosten: Allrecht, Arag, DMB, HDI und WGV beispielsweise bei 1500 Euro.

Wie sich Anwalts- und Gerichtskosten steuerlich absetzen lassen

Sachlichkeit durch Mediator

Anders als Richter kümmern sich Mediatoren auch um das gekränkte Ego von Streitparteien. „Oft schalten die Beteiligten auf stur, weil sich der Konflikt zu einer privaten Fehde entwickelt hat“, sagt Mediator Frank Schmidt aus Nürnberg. Ein Mediator helfe den Kontrahenten, wieder sachlich miteinander umzugehen.

Geht es um Zoff in der Nachbarschaft, sind kommunale Schiedsämter die richtige Adresse. „Als Nichtjuristen schalten wir den gesunden Menschenverstand ein, um Konflikte zu lösen“, sagt Barbara Materne-Blunk, ehrenamtliche Schiedsfrau in Düsseldorf. Materne moderiert das Gespräch und macht Lösungsvorschläge. Die Streitparteien müssen selbst einen Kompromiss finden, es gibt keine Verlierer.

Selbst wenn der Rechtsschutzversicherer zahlt, am Ende bleibt oft ein Betrag übrig, den die Streitparteien selbst tragen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie diese Kosten steuerlich geltend machen.

Unter Umständen als Werbungskosten absetzbar

Sind die Prozess- oder Mediationskosten mit einer Einkunftsart verknüpft, beispielsweise Mieteinnahmen, sind sie als Werbungskosten absetzbar. Gibt es keinen Bezug zu Einkünften, lassen sich die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. „Mediation oder Prozess müssen dann allerdings unvermeidbar gewesen sein“, sagt Steuerberater Oliver Braun bei Ecovis in Grafing bei München. Die Beweislast liege beim Steuerzahler.

2011 versuchte das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zu kippen. Der BFH hatte entschieden, dass Kosten für einen Zivilprozess als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind, solange die Klage Aussicht auf Erfolg hatte (VI R 42/10). Das BMF wies die Finanzämter an, das Urteil nicht anzuwenden. In diesem Jahr entschied jedoch das Finanzgericht Düsseldorf, dass die Kosten für eine Scheidung abzugsfähig sind, soweit sie die Trennung und den Ausgleich von Rentenansprüchen betreffen (10 K 2392 12 E).

Hartnäckigkeit zahlt sich aus, egal, ob das Finanzamt oder der Rechtsschutzversicherer zahlen soll.

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