Im April 2012 stellte das Ehepaar einen Antrag bei seinem Rechtsschutzversicherer, die Kosten eines möglichen Prozesses gegen die Verkäufer der Schrottimmobilie zu übernehmen. Der Versicherer lehnte ab. Immobiliengeschäfte seien von den seit 2004 geltenden Rechtsschutzbedingungen nicht mehr gedeckt. Der Anwalt der Versicherten wandte ein, dass die Police bereits seit 1977 bestehe. Zu diesem Zeitpunkt hätten Bedingungen gegolten, die Prozesse wegen Immobiliengeschäften abdeckten. Der Versicherer blieb hart und verwies auf die 1998 und 2005 geänderten Vertragsbedingungen der Mandanten.
Die Wegmanns fühlen sich hinters Licht geführt. Für sie sei aus den Schreiben der Versicherung nicht erkennbar gewesen, dass sich die Vertragsbedingungen zu ihren Lasten änderten. Da die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen wollte und dem Ehepaar die Prozesskosten von 26.000 Euro zu hoch waren, blieben sie auf dem Verlust aus ihrer Schrottimmobilie sitzen.
Ärgerlich für Kunden ist auch, sollte ihr Versicherer behaupten, mit unnötigen Anwaltskosten sei Geld verschwendet worden. Für diesen Vorwurf reicht es schon, dass ein Versicherter einen Anwalt bittet, mit der gegnerischen Partei einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen. Scheitert der Vergleich und kommt es zu einem Prozess, wollen einige Versicherer das Honorar des Anwalts, das vor dem Gerichtsverfahren angefallen ist, nicht zahlen. Sie berufen sich dabei häufig auf folgende Klausel:
„Der Versicherungsnehmer hat, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten … verursachen könnte.“
Vor allem im Arbeitsrecht
Die Klausel wird vor allem im Arbeitsrecht angewendet. Geht ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vor, bleiben ihm drei Wochen für eine Klage. Versucht der Anwalt innerhalb der drei Wochen eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu erreichen, stellt sich die Rechtsschutzversicherung quer. Ihr Argument: Sich innerhalb von drei Wochen zu einigen sei unrealistisch. Der Anwalt wolle lediglich unnötige Kosten verursachen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die umstrittene Klausel abgemahnt. Das Oberlandesgericht München hat sie für unwirksam erklärt (29 U 1360/11). Solange es jedoch noch kein höchstrichterliches Urteil gibt, dürfen die Versicherer diese Klausel weiter verwenden.
Alternativen zum Gericht
Im Sommer 2012 wurde das erste Mediationsgesetz eingeführt. Mediatoren sollen danach unparteiisch sein und der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zudem müssen sie ihre berufliche Qualifikation offenlegen. Konkrete Ausbildungsvorschriften gibt es nur für zertifizierte Mediatoren, die eine gesetzlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben. Mediatoren können nur vermitteln, wenn beide Streitparteien zustimmen. Die Kosten für die Vermittlung teilen sich die Betroffenen je zur Hälfte. Der Stundensatz eines Mediators liegt bei etwa 200 Euro je Stunde.
Das Schiedsgericht ist ein privates Gericht. Für ein Verfahren schließen die Streitparteien einen Vertrag. Am Schiedsgericht entscheiden Juristen über zivilrechtliche Streitfälle. Beide Parteien sind an den Schiedsspruch gebunden, der einem rechtskräftigen Urteil eines staatlichen Gerichts entspricht. Vor allem Unternehmen nutzen Schiedsgerichte, um sich im Stillen einigen zu können. Die Kosten für ein Verfahren am Schiedsgericht hängen vom Streitwert ab. Beispiel: Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) berechnet für ein Verfahren mit einem Einzelrichter und einem Streitwert von 50.000 Euro Gebühren in Höhe von 5675 Euro.
Kommunen beauftragen unabhängige Schiedspersonen, bei privaten Streitigkeiten zu vermitteln. Sie sollen die Gerichte entlasten. Es geht um Nachbarschaftsstreit, Beleidigungen oder Sachbeschädigungen. Anders als beim Schiedsgericht gibt es keinen Schiedsspruch, sondern eine einvernehmliche Einigung. Die Kosten für ein Schiedsverfahren liegen meist unter 100 Euro.
Bauherren sind ungeschützt
Die Rechtsschutzversicherung zahlt nur für einzelne Rechtsgebiete. Ausgeschlossen sind meist Prozesse für folgende Fälle:
- Immobilie: Nicht versichert ist der Hausbau, der Kauf und Verkauf von Immobilien sowie die Baufinanzierung. Versichert sind dagegen Klagekosten von Nachbarn, die sich vom Bau eines Hauses beeinträchtigt fühlen.
- Familienstreitigkeiten: Zoffen sich die Eltern um Unterhalt für die Kinder, zahlt die Versicherung meist nur die Kosten für die erste Beratung beim Anwalt.
- Erbrecht: Streiten sich Erben um Anteile und die Gültigkeit eines Testaments, müssen sie mögliche Prozesskosten aus eigener Tasche zahlen.
Gibt es viel zu erben, kann ein Prozess richtig teuer werden. In solchen Fällen können Prozessfinanzierer aushelfen. Sie übernehmen die Kosten für Anwalt und Gericht. Im Gegenzug werden sie dafür am Erfolg eines Prozesses beteiligt.