Rechtsschutzversicherungen Diese Versicherungen geben Ihnen Recht

Seite 2/6

Leistungen wichtiger als Prämie

Wo die Notarkosten steigen
Nach der Anhebung der Notargebühren durch den Bundesrat, wird es ab August für Privatleute und Unternehmen deutlich teurer, wenn eine Beglaubigung von Dokumenten notwendig wird. Die Essener Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare hat für die Zeitung "Die Welt" berechnet, was ab August an Kosten für Notarbesuche anfällt. kommt in Berechnungen, die der "Welt" vorliegen, zu teils drastischen Preissteigerungen. Ab August dürften Notare in bestimmten Fällen gut 80 Prozent höhere Gebühren berechnen, rechnet die Kanzlei vor. Das Aufsetzen eines Testaments beispielsweise wird bis zu 18 Prozent teurer. Setzt ein Paar ein gemeinsames Testament im Wert von 500.000 Euro auf, werden ab August 1915 statt wie bisher 1614 Euro fällig. Quelle: dpa
Laut der Notarkammer müssen Hauskäufer künftig für die Beglaubigung ihrer Dokumente 17 Prozent mehr zahlen, als bislang. Statt 1085 werden den Berechnungen der Notarkammer zufolge künftig 1305 Euro fällig. Quelle: dpa
Wer dagegen ein Haus im Wert von 400.000 Euro kauft und eine alte Grundschuld ablöst, zahlt künftig 3135 statt 2300 Euro. Das entspricht einem Plus von 36 Prozent. Quelle: dpa
Wer sich dagegen selbstständig machen und ein Unternehmen gründen möchte, zahlt den Berechnungen der Kanzlei Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare zufolge 50 Prozent mehr, nämlich 600 statt wie bisher 400 Euro. Insgesamt stiegen die Gebühren durch das neue Gesetz durchschnittlich um etwa 15 Prozent, so die Notarkammer. Das sei zwar viel, dafür sei es allerdings auch die erste Gebührenerhöhung seit 27 Jahren. Quelle: AP
Noch teurer wird es aber für Unternehmer: Wer beispielsweise Anteile an einem Unternehmen kauft, muss bis zu 66 Prozent mehr Geld für den Notar zahlen. Ist das Unternehmen, an dem Anteile ge- oder verkauft werden sollen, beispielsweise zehn Millionen Euro wert, fielen bislang Kosten in Höhe von 21.600 Euro an. Ab August werden es 36.000 Euro sein. Quelle: REUTERS
Wenn Unternehmen fusionieren, kann das auch beim Notar richtig ins Geld gehen: Laut den Berechnungen der Kanzlei Kümmerlein kommen Kostensteigerungen von bis zu 80 Prozent bei einer Verschmelzung auf die Unternehmer zu. Aus 20.500 Euro Gebühren für den Notar können ab August 37.500 Euro werden. Quelle: AP

Sowohl für die Leistungen als auch für die Prämienhöhe erhielten die Tarife Punkte. In die Gesamtnote gingen die Leistungen mit 65 Prozent und die Prämienhöhe mit 35 Prozent ein. „Die Konditionen eines Tarifs entscheiden darüber, wann der Versicherer tatsächlich leistet. Das ist bei einem Rechtsstreit, der mehrere Zehntausend Euro kosten kann, wichtiger als zehn Euro, die sich bei der Prämie sparen lassen“, sagt Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer von Morgen & Morgen.

So zahlen die im Vergleich der WirtschaftsWoche ausgewählten Tarife auch immer dann, wenn lediglich der Auslöser des Rechtsstreits innerhalb der Vertragslaufzeit liegt. Das ist wichtig: Andere Tarife übernehmen Kosten erst dann, wenn auch die Ursache eines Konflikts nach Abschluss der Versicherung aufgetreten ist. Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall entsteht an den beteiligten Autos erheblicher Sachschaden. Die Unfallgegner streiten sich um die Reparaturkosten. Nach Analyse der Unfallursachen steht fest, dass ein Fahrzeugdefekt mitverantwortlich war. Diesen Defekt hatte das Fahrzeug schon, bevor der rechtsschutzversicherte Fahrer seine Police abgeschlossen hatte. Stellt der Versicherer auf das Ereignis ab, wird er die Kosten eines Prozesses übernehmen. Geht er dagegen von der Ursache aus, geht der Autofahrer leer aus.

Wichtig: Bei allen Tarifen gilt eine Wartezeit, in der die Versicherung keine Kosten für Anwalt oder Gericht übernimmt. In der Regel dauert sie zwischen zwei und drei Monaten. Kundenfreundlich sind beispielsweise die Tarife Örag RS und HDI Rundum Sorglos, denn die Wartezeit gilt nur für Arbeitsrecht sowie Wohnungs- und Grundstückrecht. Privat- und Verkehrsrecht sind vom ersten Tag an abgedeckt.

Kunden vor die Tür gesetzt

Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, liegt aber nicht zwangsläufig für alle Zeit auf einem Ruhekissen. Meist läuft der Vertrag nur über ein Jahr und verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn der Versicherte nicht kündigt. Versicherer können zum Jahresende mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Bei den meisten Policen kann der Versicherer aber auch bereits nach dem zweiten Rechtsstreit aus dem Vertrag aussteigen. 37 von 39 bewerteten Tarifen haben eine solche Ausstiegsklausel. Die Tarife von Auxilia setzen die Versicherten dagegen erst nach dem dritten Prozess vor die Tür.

Wie die WirtschaftsWoche und Morgen&Morgen 113 Rechtsschutztarife analysiert und bewertet haben

Wie kulant zeigt man sich dem Kunden gegenüber?

Ein Rausschmiss kann Folgen haben. „Einmal gekündigt, ist es für Versicherte oft schwer, einen neuen Vertragspartner zu finden“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer zu oft klagt, landet in der Datenbank HIS, in der die Versicherungsbranche auffällig teure Versicherte speichert.

Wer eine Rechtsschutzpolice abschließen will, sollte sich aber nicht allein am Tarifwerk und an der Höhe der Prämien orientieren. Wichtig ist auch, wie der Versicherer Vertragsklauseln auslegt, wie schnell er Anfragen abwickelt und wie kulant er sich gegenüber seinen Kunden zeigt. „Es ist auffällig, dass einige Versicherer ständig Unterlagen anfordern, die sie bereits erhalten haben“, sagt Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Düsseldorf. So werde die Schadensabwicklung verzögert.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%