Rechtsvorschriften Was sich 2010 für Verbraucher ändert

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Pflegeversicherungsleistungen: Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden erneut angehoben. So steigen zum Beispiel die ambulanten Pflegesachleistungen in der Pflegestufe III von 1.470 auf 1.510 Euro monatlich. Für Kurzzeitpflege können in allen drei Pflegestufen künftig bis zu 1.510 statt bisher 1.470 Euro geltend gemacht werden.

Steuerklassenwahl: Berufstätige Ehepaare können sich für die neue Kombination der Steuerklassen IV-Faktor/IV-Faktor entscheiden. Dann fließen nicht nur eventuelle Steuerfreibeträge von Beginn an in die Steuerberechnung ein. Der Splittingvorteil kommt bereits während des Jahres zur Geltung. Der Geringerverdienende bekommt also mehr netto ausbezahlt. Details dazu lesen Sie unter Was sich 2010 sonst noch rechtlich ändert

Strom und Gas: Viele Strom- und Gasversorger haben ab dem neuen Jahr steigende Preise angekündigt - manche allerdings senken sie auch. In Neubauten und bei Sanierungen müssen ab Januar intelligente Stromzähler eingebaut werden, so dass der Verbrauch auch aus der Ferne elektronisch abgelesen werden kann. Ab Ende des Jahres sollen die Anbieter verpflichtet sein, einen Tarif für Strom anzubieten, der den Kunden hilft, ihren Verbrauch zu reduzieren. Ab September darf der Handel keine herkömmlichen 75-Watt-Glühbirnen mehr verkaufen.

Telekommunikation: Die Preise für Handy-Auslandsgespräche sinken im Sommer weiter - und fürs Internetsurfen übers Handynetz im Ausland wird der Preis auf 80 Cent pro Megabyte (plus Mehrwertsteuer) gedeckelt. Für Telefonate unter der Vorwahl 0180, künftig „Service-Dienste“ genannt, gilt ab März im Festnetz und per Handy ebenfalls ein Maximalpreis.

Umweltzonen: Ab 1. Januar dürfen nur noch Autos mit grüner Feinstaubplakette in die Umweltzonen von Berlin und Hannover fahren. In Bremen, Frankfurt am Main und Neu-Ulm darf nur in die Innenstadt, wer eine gelbe oder grüne Plakette hat. Erstmalig richten mit dem Jahreswechsel Bonn, Freiburg, Heidelberg, Münster und Pfinztal solche Sperrzonen ein. Ziel der Maßnahmen ist es, die Feinstaubbelastung zu senken.

Unterhaltszahlungen: Jährlich können bis zu 13.805 Euro der Unterhaltszahlungen an Ex-Gatten oder getrennt lebende Ehepartner beim Finanzamt geltend gemacht werden. Künftig dürfen auch die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Höchstsumme, die als Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten abgesetzt werden können, klettert von maximal 7.680 auf 8.004 Euro.

Unternehmensnachfolge: Ab Neujahr und dann ein Jahr rückwirkend bleiben 85 Prozent des übertragenen Betriebsvermögens steuerfrei, wenn der Nachfolger das Unternehmen fünf (statt bisher sieben) Jahre fortführt. In diesem Zeitraum darf die Lohnsumme nicht unter 440 (statt bisher 650) Prozent der Ausgangssumme sinken. Das gesamte Betriebsvermögen bleibt steuerfrei, wenn die Erben den Betrieb sieben (bisher zehn) Jahre fortführen und 700 (bisher 1.000 Prozent) der Ausgangslohnsumme erreichen. Die Regelung über die Lohnsumme gilt nur für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten.

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