Reform der Erbschaftssteuer Was Unternehmen und Erben jetzt droht

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Gegen den metaphorischen Baum

Dafür gibt es gute Gründe. Die Patriarchen fürchten nicht nur um Arbeitsplätze, sie wissen auch: So günstig wie heute war es nie, ein Unternehmen zu vererben. Während auf privates Vermögen bis zu 30 Prozent Steuern fällig werden, kommen Unternehmer im besten Fall steuerfrei davon. Dafür müssen sie ein paar Bedingungen erfüllen: Sie dürfen ihr Unternehmen sieben Jahre lang nicht verkaufen, auch die Lohnsumme muss in dieser Zeit im Durchschnitt konstant bleiben. Zudem müssen sie nachweisen, dass höchstens 15 Prozent der Besitztümer des Unternehmens sogenanntes „Verwaltungsvermögen“ sind, also Kunst, Immobilien oder Anlagen, die nicht zur Produktion beitragen. Wem diese Auflagen zu strikt sind, der kann ein gelockertes Modell wählen. Dann sind nur 85 Prozent des Unternehmenswertes steuerfrei, dafür muss das Unternehmen jedoch nur fünf Jahre gehalten werden und die Lohnsumme im Schnitt 80 Prozent des Ausgangswerts betragen. Auch der Anteil des Verwaltungsvermögens darf höher sein.

Freibeträge für Schenkungen

Rechtliche Härtefälle

Unternehmer sehen in diesen Regeln keine Bevorzugung, sondern einen entscheidenden Baustein des Erfolgsmodells deutscher Mittelstand. Damit sind sie nicht allein: „Bei vielen Unternehmenserben entsteht erst durch die Befreiung von der Erbschaftsteuer der Anreiz, selbst im Unternehmen tätig zu werden“, sagt Steuerberaterin Volland. Manche Wissenschaftler stellen diesen Vorzug allerdings infrage: Sie vermuten, dass die generöse Befreiungsregel auch solche Nachkommen zu Unternehmern macht, die dafür gar kein Talent haben. Dann ginge es der Firma in Familienhand schlechter als nach einem Verkauf. Steuerberaterin Volland glaubt das nicht: „Der Fortbestand des Unternehmens ist für die meisten doch eine viel bedeutsamere Größe als der Steuervorteil.“

Familie von Eben-Worlée: Lack & Lebensmittel. Bei so viel Familie kann man fast durcheinanderkommen: Reinhold von Eben-Worlée (sitzend, vorne links) führt die Hamburger E.H. Worlée GmbH und warnt vor der Erbschaftsteuer. Tochter Henrietta (daneben) macht ihr erstes Praktikum im Unternehmen. Die Vorfahren Erich (ganz links, in Öl) und Albrecht (auf dem Flur) haben die Firma zuvor sicher durch Welt- und Währungskrisen geführt.

Gleichwohl bleibt die Frage, ob der Vorteil für die Unternehmer nicht zu generös ausfällt. Gegen den metaphorischen Baum prallen eben nicht nur Unternehmer, sondern auch vermögende Privatleute.

Andreas Richter arbeitet bei der auf Erbrecht spezialisierten Kanzlei Pöllath und Partner. In seinem Büro hoch über dem Potsdamer Platz in Berlin empfängt er die vermögendsten Deutschen, sobald sie ihr Erbe regeln möchten oder müssen. „Manchmal führt unser Erbschaftsteuerrecht zu ziemlichen Härtefällen“, sagt Richter. Einer ist ihm im Gedächtnis geblieben, gerade wegen der Härten mag er seinen Fall nur abstrakt schildern.

Der Privatmann hatte sein gesamtes Millionenvermögen in Aktien investiert. Weil er von seinem Marktgespür überzeugt war, hatte er Teile über Kredit finanziert. Jahrelang fuhr er gute Gewinne ein, doch dann starb er, und zwar zu einem steuerrechtlich denkbar ungünstigen Zeitpunkt: Anfang August 2008. Die Erben traf die Härte des Gesetzes gleich doppelt. Denn zum einen sind Wertpapiere voll erbschaftsteuerpflichtig. Zum anderen ist die deutsche Erbschaftsteuer eine Anfallsteuer. Das heißt: Abgerechnet wird am Todestag. In diesem Fall war das der Monatsanfang, als die Börse strahlte. Ein paar Monate später, als die Steuerzahlung auf den nicht kreditfinanzierten Teil fällig wurde, hatte sich der Wert des Depots wegen der Lehman-Krise fast halbiert. Gemeinsam mit dem zu tilgenden Kredit überstiegen die Verbindlichkeiten plötzlich den Wert des Depots. „Am Ende haben die Hinterbliebenen das Erbe nicht angetreten“, berichtet Richter.

Deutsche haben keine Angst, Schulden zu erben
Die Deutschen machen sich keine oder wenig Sorgen darum, ob an ein Erbe Schulden gekoppelt sind: Nur 69 Prozent, die eine Erbschaft vergeben wollen, halten einen schuldenfreien Nachlass aktuell für "besonders wichtig", unter den potentiellen Erbnehmern sind es 63 Prozent. Laut der aktuellen Erbschaftsstudie der Postbank vererben auch nur 26 Prozent der Deutschen tatsächlich Schulden weiter. Ein Grund, die Erbschaft auszuschlagen, sind Schulden für die Deutschen jedoch nicht. Nur jeder 14. hat schon einmal eine Erbschaft abgelehnt - meist weil die Schulden den Wert des Nachlasses überstiegen. Auffällige Unterschiede gibt es nach Berufsgruppen: So lehnten 12 Prozent der Beamten Nachlässe ab, bei Angestellten waren es nur sieben Prozent und unter Selbständigen und Freiberuflern sogar nur vier Prozent. Dass die Deutschen auch Erbschaften mit Schulden nicht oder nur selten ablehnen, mag daran liegen, dass immer mehr Immobilien vererbt werden und viele eine laufende Hypothekenfinanzierung weniger dramatisch finden, als einen noch nicht abbezahlten Konsumentenkredit. Quelle: Fotolia
Zwei von drei aller ab 50-Jährigen in Deutschland (66 Prozent) planen aktuell die Vergabe eines Erbes. Unter denen ab 65 Jahren sind es sogar drei von vier (74 Prozent). Umgerechnet sind das also allein fast 13 Millionen der ab 65-Jährigen, die ihren Nachlass planen. Quelle: dpa
Die Deutschen lernen aus Fehlern bei bisherigen Erbschaften. Nur in jedem vierten Erbfall war bislang die Verteilung der Erbschaft mit allen Beteiligten und dem Erb-Geber abgesprochen (28 Prozent). Für Drei Viertel aller angehenden Erben ist das allerdings "ganz besonders oder ziemlich wichtig“. Quelle: dpa
Starker Wunsch nach Transparenz: Bei bisherigen Erbschaften waren mit dem Nachlass verbundene Kosten in nur vier von zehn Fällen (27 Prozent) für die Erben transparent. Künftigen Erben ist das aber zu 83 Prozent „ganz besonders“ oder „ziemlich wichtig“. Streit ums Erbe gab es bei bisherigen Erbfällen zu 15 Prozent, das entspricht jeder siebten Erbschaft. Das zu vermeiden, ist aber drei Vierteln aller angehenden Erben und sogar 82 Prozent der Erb-Geber „ganz besonders oder ziemlich wichtig“. Quelle: dpa
Immobilien-Erbschaften nehmen drastisch zu: Sie sind künftig in zwei von drei Erbschaften enthalten. Bislang waren lediglich in jeder zweiten Erbschaft eine oder mehrere Immobilien enthalten (53 Prozent). Dagegen planen heute 64 Prozent der Deutschen, die etwas vererben wollen, auch Immobilien zu übertragen. Quelle: dpa
Geerbte Eigenheime werden künftig fast nur halb so oft von den Erben selbst bezogen wie bislang. Bisher wurden vom Erbschaftsgeber zuvor selbst bewohnte Immobilien zu 47 Prozent auch von den Erben bezogen. Künftige Erben planen das aber nur noch zu 29 Prozent. Dagegen wurden geerbte Eigenheime bislang zu 37 Prozent verkauft. Dies planen aber nur noch 30 Prozent der angehenden Erben. Sie wollen zu 19 Prozent vermieten. Bislang waren das lediglich 14 Prozent der Erbschaftsfälle. Quelle: dpa
Frauen, die Erbschaften erwarten, sind sie weit stärker an „klaren Verhältnissen“ interessiert als Männer. Jeder zweiten angehenden Erbin ist es „ganz besonders wichtig“, dass die Verteilung des Erbes mit allen Beteiligten vor dem Erbfall abgesprochen wird. Unter männlichen angehenden Erben sagt das nur jeder dritte. Quelle: REUTERS

Solche Fälle sind Ausnahmen, doch sie zeigen den Einfluss eines Faktors, den Verfassungsrichter und die Freunde der Gerechtigkeit gar nicht mögen: des Zufalls. Kann es sein, dass ein Steuerrecht der einen Familie ihr gesamtes Vermögen nimmt und der anderen nicht einen Cent? Im Grundsatz macht die deutsche Verfassung dem steuererhebenden Gesetzgeber nur wenige Vorgaben. Er darf besteuern, was er will, und er darf dabei bestimmte Gruppen bevorzugen und benachteiligen. Er muss es bloß absichtlich und gleichmäßig tun, zudem darf die Begünstigung nicht allzu üppig ausfallen. Gegen einige dieser Faktoren könnte die aktuelle Gesetzgebung verstoßen. Sie bevorzugt nicht nur echte Betriebsvermögen, sie gibt Unternehmern auch Möglichkeiten, ihr Privatvermögen einzubeziehen. Die Richter des Bundesfinanzhofs benutzen dafür den umständlichen, aber treffenden Ausdruck „Begünstigungsüberhang“.

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