




Schneller, einfacher, kostengünstiger: Das versprechen sich die Finanzminister von ihrem Elf-Punkte-Plan zur Steuervereinfachung. Der Aufwand für den Steuerzahler beim Erstellen seiner Steuererklärung soll ebenso sinken, wie der Aufwand der Finanzämter, bei der Prüfung der Steuererklärung. Klingt so, als habe letztlich jeder etwas davon. Aber das ist nicht so.
Heute beraten die Finanzminister der Länder über ihren Steuervereinfachungsplan. Zentrales Vorhaben sei die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 150 Euro auf 1.150 Euro, berichten die „Süddeutschen Zeitung“ und die „Welt“. Davon sollen rund eine Million Arbeitnehmer profitieren – nämlich die, deren Werbungskosten die Pauschale nicht übersteigen und so einen höheren Steuerfreibetrag geltend machen können. Wer bislang Belege sammeln und einreichen musste, obwohl seine Werbungskosten nur knapp über 1000 Euro lagen, kann sich zumindest über die Befreiung von der Belegpflicht freuen. Wer allerdings höhere Werbungskosten hat – etwa aufgrund langer Anfahrten zur Arbeit - für den ändert sich gar nichts. Bereits im vergangenen Jahr war der Betrag um 80 Euro auf 1000 Euro angehoben worden. Dieser Betrag war aber im Gesetzgebungsverfahren als zu gering bezeichnet worden.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?
Alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Das ändert sich, wenn ...
- wenn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt wurden.
- der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist oder war.
- keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug erzielt wurden, aber der Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Ledigen im Jahr 2016 beispielsweise durch eine Rente über 8.652 Euro liegt.
- Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- und Elterngeld über 410 Euro pro Jahr bezogen wurden.
- auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde (– beispielsweise ein Freibetrag für Werbungskosten) und der Arbeitslohn über11.000 Euro liegt (20.900 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten)
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und die Ehegatten nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer nacheinander bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war und ein Arbeitgeber einen sonstigen Bezug (beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen) versteuert hat, bei dem der Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber nicht mit einbezogen wurde.
- der Arbeitnehmer geschieden wurde – oder der Ehegatte gestorben ist – und er im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.
- zum Ende des Vorjahres ein sogenannter Verlustvortag festgestellt wurde – beispielsweise Verluste aus Vermietung und Verpachtung.
Neue Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer
In den vergangenen Jahren wurde mehrfach die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers geändert. Zuletzt war es wieder deutlich schwieriger für Arbeitnehmer geworden, ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden abzusetzen. Derzeit können Steuerzahler bis zu 1.250 Euro in der Steuererklärung geltend machen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet. Das betrifft aber vergleichsweise wenige Arbeitnehmer.
Dem Vorschlag zufolge soll für sie die Steuererklärung immerhin etwas einfacher werden. Angedacht ist, dass betroffene Arbeitnehmer pauschal pro Monat 100 Euro beim Finanzamt als Aufwand angeben. Bisher mussten die Steuerpflichtigen die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenen Kosten für Miete, Finanzierung, Strom und Heizung einzeln nachweisen. Das bedeutete für sie, aber auch für die Mitarbeiter der Finanzämter, einen hohen Aufwand.
Außerdem sollen Arbeitnehmer künftig auf Belege zu Fortbildungskosten, Dienstreisen oder Gewerkschaftsbeiträgen verzichten dürfen. Das soll die Steuererklärung für immerhin fünf bis sechs Millionen Arbeitnehmer einfacher machen.