Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

Reform Die Steuerklärung soll einfacher werden

Mit einem Elf-Punkte-Plan wollen die Bundesländer einen neuen Vorstoß zur Steuervereinfachung unternehmen. Für einige Arbeitnehmer würden demnach die Steuern steigen, für andere sinken.

  • Artikel teilen per:
  • Artikel teilen per:
Mit Arbeitszimmer und Dienstreise die Steuerlast senken
ArbeitszimmerDas häusliche Arbeitszimmer dürfen aktuell jene Arbeitnehmer absetzen, bei denen dieser Raum den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. In diesem Fall können die Kosten in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden. Ein Abzug des Arbeitszimmers kommt auch bei den Arbeitnehmern in Betracht, denen der Chef keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Das ist beispielsweise bei Lehrern häufig der Fall. In diesem Fall können pro Jahr aber maximal 1.250 Euro abgerechnet werden. Für Aufsehen hat im vergangenen Jahr eine Entscheidung des Finanzgerichts Köln gesorgt (Az: 10 K 4126/09). Demnach können die Kosten für ein Arbeitszimmer selbst dann abgerechnet werden, wenn dieses zum Teil privat als Wohnzimmer genutzt wird. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu dieser Frage steht aber noch aus. Quelle: © Caroline Arber/moodboard/Corbi
BerufsausbildungWer nach dem Schulabschluss zum ersten Mal eine Berufsausbildung ohne Ausbildungsdienstverhältnis macht – beispielsweise ein Erststudium oder eine Ausbildung zum Piloten oder Physiotherapeuten –  kann die Kosten dafür derzeit nur als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 4.000 Euro anerkennen lassen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug auf 6.000 Euro pro Jahr. Ob die Ausgaben auch als Werbungskosten gelten können, ist derzeit noch umstritten, beim Bundesfinanzhof  laufen dazu verschiedene Musterverfahren. Aufwendungen für eine zweite Ausbildung, ein Studium nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung werden jedoch schon heute in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten anerkannt. Quelle: dpa
Beiträge zu Berufsverbänden und GewerkschaftenBeiträge zu Berufsständen, Berufsverbänden, Beamten- und sonstigen Verbänden oder Gewerkschaften sind Werbungskosten. „Voraussetzung ist aber, dass der Zweck des Verbandes ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet“, sagt Anita Käding, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler. Quelle: dpa
BerufshaftpflichtversicherungMitglieder bestimmter Berufsgruppen wie beispielsweise Ärzte, Ingenieure und Rechtsanwälte müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Beiträge dazu gelten als Werbungskosten. Doch wenn der Arbeitgeber diese Beiträge zahlt, stellt dies grundsätzlich einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Quelle: dpa
BerufsbekleidungAusgaben für typische Berufsbekleidung sind Werbungskosten. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsschutzkleidung wie Helm, Kittel oder Arbeitshandschuhe, aber auch Uniformen und Arztkittel. „Der Anzug des Bankers gehört nicht dazu, denn den kann er auch privat tragen“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Quelle: dpa
BewerbungskostenDie Suche nach einem Arbeitsplatz ist häufig nicht billig. Es entstehen Kosten für Stelleninserate, Bewerbungsbilder, Bewerbungsmappen, sonstiges Schreibmaterial, Briefporto und Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch. All dies lässt sich als vorweggenommene Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung angeben.
BewirtungskostenLädt ein Arbeitnehmer auf eigene Rechnung Geschäftskunden des Arbeitgebers ein, kann er die entstandenen Kosten als Werbungskosten abziehen. Unter Umständen werden auch Bewirtungen von Kollegen anlässlich eines Dienstjubiläums anerkannt. Quelle: Reuters

Schneller, einfacher, kostengünstiger: Das versprechen sich die Finanzminister von ihrem Elf-Punkte-Plan zur Steuervereinfachung. Der Aufwand für den Steuerzahler beim Erstellen seiner Steuererklärung soll ebenso sinken, wie der Aufwand der Finanzämter, bei der Prüfung der Steuererklärung. Klingt so, als habe letztlich jeder etwas davon. Aber das ist nicht so.

Heute beraten die Finanzminister der Länder über ihren Steuervereinfachungsplan. Zentrales Vorhaben sei die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 150 Euro auf 1.150 Euro, berichten die „Süddeutschen Zeitung“ und die „Welt“. Davon sollen rund eine Million Arbeitnehmer profitieren – nämlich die, deren Werbungskosten die Pauschale nicht übersteigen und so einen höheren Steuerfreibetrag geltend machen können. Wer bislang Belege sammeln und einreichen musste, obwohl seine Werbungskosten nur knapp über 1000 Euro lagen, kann sich zumindest über die Befreiung von der Belegpflicht freuen. Wer allerdings höhere Werbungskosten hat – etwa aufgrund langer Anfahrten zur Arbeit - für den ändert sich gar nichts. Bereits im vergangenen Jahr war der Betrag um 80 Euro auf 1000 Euro angehoben worden. Dieser Betrag war aber im Gesetzgebungsverfahren als zu gering bezeichnet worden.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Neue Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer

In den vergangenen Jahren wurde mehrfach die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers geändert. Zuletzt war es wieder deutlich schwieriger für Arbeitnehmer geworden, ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden abzusetzen. Derzeit können Steuerzahler bis zu 1.250 Euro in der Steuererklärung geltend machen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet. Das betrifft aber vergleichsweise wenige Arbeitnehmer. 

Dem Vorschlag zufolge soll für sie die Steuererklärung immerhin etwas einfacher werden. Angedacht ist, dass betroffene Arbeitnehmer pauschal pro Monat 100 Euro beim Finanzamt als Aufwand angeben. Bisher mussten die Steuerpflichtigen die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenen Kosten für Miete, Finanzierung, Strom und Heizung einzeln nachweisen. Das bedeutete für sie, aber auch für die Mitarbeiter der Finanzämter, einen hohen Aufwand.

Außerdem sollen Arbeitnehmer künftig auf Belege zu Fortbildungskosten, Dienstreisen oder Gewerkschaftsbeiträgen verzichten dürfen. Das soll die Steuererklärung für immerhin fünf bis sechs Millionen Arbeitnehmer einfacher machen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%