Die weltweit üblichen und einheitlichen Standards sind von der International Air Transport Association (IATA) empfohlen. Anders als im Reiserecht könnten Fluggäste im Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung unabdingbare Mindestrechte geltend machen, etwa Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen im Fall der Nichtbeförderung und Annullierung. Somit müsse der Fluggast laut BGH ausschließlich das Risiko einer Insolvenz der Fluggesellschaft tragen.
Die wichtigsten Billigflieger in Deutschland
Transavia
Starts pro Woche: 64
Sitze: 9616
Strecken: 19
Vueling
Starts pro Woche: 67
Sitze: 12.160
Strecken: 11
Aer Lingus
Starts pro Woche: 71
Sitze: 12.354
Strecken: 8
Norwegian Air Shuttle
Starts pro Woche: 106
Sitze: 19.929
Strecken: 33
flybe
Starts pro Woche: 130
Sitze: 10.800
Strecken: 16
Wizz
Starts pro Woche: 208
Sitze: 38.590
Strecken: 73
Easyjet
Starts pro Woche: 531
Sitze: 86.868
Strecken: 90
Ryanair
Starts pro Woche: 1058
Sitze: 199.962
Strecken: 243
Euro-/Germanwings
Starts pro Woche: 2595
Sitze: 390.692
Strecken: 516
Die unionsrechtlichen und nationalen Zulassungs- und Aufsichtsbestimmungen, denen Luftfahrtunternehmen im Linienverkehr unterliegen, verringerten das Risiko aber deutlich. Soweit bei vollständiger und sofortiger Vorauszahlung ein Liquiditäts- und etwaiger Zinsnachteil des Fluggastes bei einer frühzeitigen Flugbuchung entstehe, gleiche der Preisvorteil des Fluggastes gegenüber einer späteren Buchung den Nachteil aus. Es scheint ein wenig so, als gelte der Grundsatz, was wirtschaftlich für Unternehmen von Vorteil ist, kommt zwangsläufig dem Verbraucher zu Gute.
Als Fluggast kann man sich fragen, ob dieses Argument nicht tatsächlich zirkelschlüssig ist und auch in anderem Zusammenhang entsprechend verwendet werden könnte. Der Rückgriff auf die üblichen und einheitlichen Standards der IATA bei der Abrechnungspraxis klingt so, als ob etwas richtig sein müsse, nur weil es überall so gehandhabt wird. Tatsächlich findet es im deutschen AGB-Recht aber nur schwerlich eine Grundlage. Auch wenn das Insolvenzrisiko somit auf die Reisenden abgewälzt wird: Im Kontext der Globalisierung steigt jedoch die Bedeutung der Luftfahrt. Der Wunsch nach einer weltweiten Vereinheitlichung der rechtlichen Grundlagen in der Luftfahrt ist daher nachvollziehbar.