Rein rechtlich Fabrikneue Ware muss mängelfrei sein

Wer einen Neuwagen kauft, hat Anspruch auf Fabrikneuheit. Weist das Auto Mängel auf, muss der Händler den Auslieferungszustand wiederherstellen. Weigert er sich, kann der Käufer vom Geschäft zurücktreten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
So muss ein neuer BMW aussehen: Entscheidet sich ein Käufer für ein fabrikneues Produkt, hat er auch einen Anspruch darauf. Quelle: dapd

Der Käufer eines BMW hatte von einem Händler verlangt, einen Schaden an der Türe des Fahrzeugs so zu reparieren, dass der Zustand der Fabrikneuheit wiederhergestellt wird. Der Händler weigerte sich und verwies darauf, die Mängel ordnungsgemäß behoben zu haben. Das reicht aber nicht, stellte nun der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil klar. Entscheidet sich ein Käufer für ein fabrikneues Produkt, hat er auch einen Anspruch darauf (Az.: VIII ZR 374/11). Den Wertverlust, den ein repariertes Fahrzeug gegenüber einem Neuwagen hat, muss ein Kunde nicht hinnehmen.

Recht einfach Baumarkt

Grundsätzlich hat jeder Kunde einen Anspruch darauf, dass eine verkaufte Sache ihm frei von Mängeln verschafft wird. Mängel sind dabei immer dann gegeben, wenn der tatsächliche Zustand von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Ist dies nicht so, hat der Händler Gelegenheit, durch eine Nacherfüllung seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Der Käufer hat die Wahl, ob er im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache entweder die Beseitigung des Mangels an der Sache, oder die Lieferung einer (anderen) mangelfreien Sache fordern will. In der Praxis wird dieses Wahlrecht allerdings oftmals vertraglich eingeschränkt. Der Verkäufer hat nämlich sehr oft das Interesse, Mängel zu beseitigen, anstatt eine neue Sache zu liefern. Maßgeblich sind hier vor allem Kostenerwägungen.

Schlägt die Nacherfüllung allerdings fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ein solches Rücktrittsrecht gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. Zusätzlich zum Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises hat der Käufer einen Anspruch auf Ersatz des ihm aufgrund der Pflichtverletzung des Verkäufers entstandenen Schadens. So konnte der BMW-Kunde vor dem Bundesgerichtshof auch durchsetzen, dass ihm neben dem Kaufpreis in der Höhe von 39.000 Euro auch die Kosten für den Sachverständigen ersetzt werden, den er brauchte, um den Schaden nachzuweisen.

Die Entscheidung hat über den Fall hinausgehende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Der BGH hat die deutschen Marktgegebenheiten berücksichtigt, nach denen tatsächlich Käufer eines neuen Pkw dessen Fabrikneuheit voraussetzen. Das mag zwar aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn machen, da rein technisch gesehen der Lack eines Fahrzeuges nur dazu dient, das verbaute Metall vor Korrosion zu schützen. Autos haben in Deutschland aber einen über den reinen Nutzungswert hinausgehenden Wert, der sich auch finanziell messen lässt. Dieser eigentlich ideelle Wert wird angegriffen, wenn, wie hier, die Nachbesserung nicht den vertraglich geschuldeten Qualitätsstandard erreicht.

Für die Händler hat der Urteilsspruch aus Karlsruhe gravierende Folgen. Denn die Haftungsrisiken steigen – gerade Lackschäden sind im Zuge der Fahrzeugauslieferung keine Seltenheit. Aus dogmatischer Sicht ist die Entscheidung aber unumgänglich: Ein Verkäufer, der nicht in der Lage ist, durch Nachbesserung den vertraglich vereinbarten Zustand herzustellen, kann nicht besser gestellt werden als der redliche Käufer, der dem Verkäufer die Gelegenheit gegeben hat, seinen Vertag ordnungsgemäß zu erfüllen. Dass das Gesetz nur den redlichen Käufer schützt, hat der BGH erst kürzlich in seiner Entscheidung zum Montagsauto deutlich gemacht.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%