Rein rechtlich

Selbstanzeige bleibt Rettungsanker

Seite 2/2

Geständnis ist strafmildernd

Die Steuerschikanen des Staates
Bundesfreiwilligendienst Quelle: dpa
Rentner auf einer Bank in Italien Quelle: dapd
Essen wird in einer Kantine ausgegeben Quelle: dpa
Brieftaube Quelle: dpa
Ein Rennpferd bei einem Pferderennen Quelle: dapd
Figur auf einem Friedhof Quelle: dpa
Prostiuierte Quelle: dpa

Die Abgabe einer Selbstanzeige ist aber selbst bei erheblichen Zweifeln an deren späterer Wirksamkeit in der Regel ratsam. Denn die Verfolgungsbehörden werten die Selbstoffenbarung gegenüber dem Fiskus wie ein klassisches Geständnis als strafmildernd. Sie dokumentiert die Reue des Täters, sie bedeutet die unverzügliche Nachzahlung der Steuerschuld nebst Zinsen, gegebenenfalls mit Strafzuschlag bei großem Ausmaß, und erleichtert die Arbeit der Fahnder.

Auch unwirksame Selbstanzeige hilft

Bei der Strafzumessung kann also auch eine unwirksame Selbstanzeige das Zünglein an der Waage sein und sich mildernd auf die Höhe der Strafe auswirken. Sie ist aber nach den jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofs kein erheblicher Grund mehr, auf dessen Grundlage bei Steuerhinterziehung im hohen sechstelligen Bereich die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt und der Gang ins Gefängnis vermieden werden kann.

Als Wunschdenken dürfte sich im Übrigen die Hoffnung herausstellen, die Verabschiedung des Deutsch-Schweizer-Steuerabkommens würde die jetzt aufgeflogenen Anleger reinwaschen. Denn eine solche rückwirkende Regelung beinhaltet das Abkommen gerade nicht. Der aktuelle Entwurf des Steuerabkommens sieht vielmehr vor, dass bei einer Tatentdeckung vor Inkrafttreten weder eine steuerliche noch eine strafbefreiende Abgeltung stattfindet. Die Pauschalsteuer durch die schweizerischen Banken wird lediglich auf die Steuerschuld angerechnet. Auch der zukünftige Ankauf von Daten-CDs ist vom Abkommen gedeckt, solange er von den Fahndern nicht aktiv betrieben wird.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%