Rein rechtlich

Wenn der Krankheitsfall zum Jobrisiko wird

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Hohes Schutzniveau für Arbeitnehmer

Grundsätzlich ist und bleibt es aber für Arbeitgeber schwer, gegen Arbeitnehmer vorzugehen, die im Verdacht stehen, „blau“ zu machen, also trotz Arbeitsfähigkeit zuhause bleiben. Auch wenn in der Praxis Krankschreibungen häufig viel zu schnell ausgestellt werden, hat das ärztliche Attest noch immer einen hohen Beweiswert.

Standardisierte Krankenrückkehrgespräche können helfen, häufige Kurzerkrankungen zu minimieren. Auch die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attestes bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit kann Fehlzeiten im Einzelfall reduzieren.

Ein gutes Arbeitsklima und eine hohe Identifikation mit dem Unternehmen sind letztlich jedoch das wohl wirksamste Mittel gegen eine hohe Krankheitsrate im Betrieb.

Lange Fehlzeiten sind Kündigungsgrund

Während es Arbeitnehmer gibt, die sich auch krank zur Arbeit schleppen, gibt es in Einzelfällen immer wieder auch Arbeitnehmer, die mit 50 und mehr Fehltagen im Jahr die gesetzlichen Schutzmechanismen ausreizen. Die „Spitzenreiter“ in der Fehlstatistik waren auch 2018 wieder Rückenschmerzen, Atemwegsbeschwerden und psychische Erkrankungen.

Fehlt ein Mitarbeiter mehrere Jahre in Folge über sechs Wochen pro Jahr, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. Derartig häufige Kurzerkrankungen führen zu hohen Entgeltfortzahlungskosten, die Gerichte als erhebliche Beeinträchtigung arbeitgeberseitiger Interessen werten. Voraussetzung ist dabei aber auch, dass die ärztliche Prognose keine wirkliche Besserung in Aussicht stellt. Dabei spielen auch weitere Faktoren eine Rolle, etwa die Ursache der Krankheit, wie lange der Mitarbeiter bereits beschäftigt wird, oder dessen Alter.

Wer also etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls mehrfach oder länger ausfällt, sollte die ärztlich verordneten Rehabilitationsmaßnahmen ernst nehmen. Denn eine positive Prognose kann auch bei einer langen Fehlzeit dazu beitragen, den Arbeitsplatz zu sichern. Gleichzeitig können Arbeitgeber mit betriebsinternen Angeboten für Fitness und Entspannung sowie einem guten Konfliktmanagement dafür sorgen, krankheitsbedingte Ausfälle in der Belegschaft zu reduzieren. Davon profitieren am Ende beide Seiten.

Claudia Posluschny ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Norton Rose Fulbright in München. Sie berät Unternehmen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen, von Restrukturierungen, nationalen und internationalen Transaktionen bis hin zu arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten. Daneben unterstützt sie laufend Personalleiter und Geschäftsführer deutscher und internationaler Unternehmen bei arbeitsrechtlichen Themen.

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