Rein rechtlich

Schwarzarbeiter haften nicht für Mängel am Bau

Wer Schwarzarbeiter beschäftigt, bleibt bei mangelhafter Leistung auf dem Schaden sitzen. Denn ein Vertrag, der Haftungsansprüche begründen könnte, kommt bei Steuerhinterziehung nicht zustande, entschied der BGH. Ein Gastbeitrag von Klaus Forster, Rechtsanwalt bei Rödl & Partner.

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Wo Schwarzarbeit weit verbreitet ist
Rang 21: USADass die Arbeitslosigkeit in den Vereinigten Staaten auf hohem Niveau stagniert, hat keine gravierenden Auswirkungen auf die Schwarzarbeit. Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) hat die Entwicklung der Schattenwirtschaft in ausgewählten OECD-Ländern untersucht. Das Ergebnis: Den geringsten Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) macht Schwarzarbeit – also Tätigkeiten, die im Prinzip auch legal ausgeübt werden könnten, die jedoch den öffentlichen Stellen nicht gemeldet werden, damit keine Steuern und Sozialbeiträge gezahlt werden müssen – in den USA aus. Nach Prognosen des IAW wird der Anteil der Schwarzarbeit am BIP 2012 wie im Vorjahr bei 7,0 Prozent liegen – und damit einen Wert von deutlich über eine Billion US-Dollar betragen. Quelle: AP
Platz 9: FinnlandFinnland hat die Schwarzarbeit in den vergangenen Jahren etwas eingedämmt. 2003 lag ihr Anteil am finnischen BIP bei 17,6 Prozent. 2011 lag der Wert nur noch bei 13,7, im kommenden Jahr soll der Anteil gar auf 13,3 Prozent sinken. Dennoch gehen dem Euro-Land damit Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verloren. Schließlich wurden Arbeitsleistungen im Wert von rund 24 Milliarden Euro dem Finanzamt vorenthalten. Quelle: dpa
Platz 8: DänemarkWie Deutschland wird auch in Dänemark in diesem Jahr die Schwarzarbeit einen Anteil von 13,4 Prozent am BIP einnehmen. Die Schattenwirtschaft summiert sich damit auf einen Wert von über 30 Milliarden Euro. 2009 lag der Anteil der illegalen Wertschöpfung am BIP noch bei 14,3 Prozent. Quelle: REUTERS
Platz 8: DeutschlandWie 2012 landet Deutschland auf Rang 8. Dank der positiven Wirtschaftsentwicklung und der positiven Lage auf dem Arbeitsmarkt wird sich der Umfang der Schattenwirtschaft in Deutschland laut IAW weiter reduzieren. Die Modellschätzungen sagen für 2013 voraus, dass die Schwarzarbeit von 13,4 Prozent im Jahr 2012 auf 13,2 Prozent zurückgeht. Das ist immerhin das niedrigste Niveau seit 20 Jahren. Quelle: dpa
Platz 6: Norwegen und SchwedenIn Skandinavien ist der Anteil der Schwarzarbeit am BIP insgesamt überraschend hoch, auch in Norwegen und Schweden. Er wird in beiden Ländern laut IAW-Prognose für 2012 bei 14,3 Prozent liegen. In Norwegen werden damit Arbeitskosten in Höhe von etwa 44 Milliarden Euro am Finanzamt vorbeigeschmuggelt, in Schweden in Höhe von rund 50 Milliarden Euro. Quelle: dapd
Platz 6: SchwedenBei Norwegens Nachbar Schweden ist die Schwarzarbeit sogar noch etwas weiter verbreitet. Im laufenden Jahr erwarten die Experten einen Anteil der Schattenwirtschaft am BIP von 13,9 Prozent. Im Vergleich zu 2012 ist das aber ein leichter Rückgang um 0,4 Prozent. Quelle: AP
Platz 5: BelgienSeit 2009 ist in Belgien der Anteil der Schwarzarbeit am Bruttoinlandsprodukt kontinuierlich gesunken. Waren es 2009 noch 17,8 Prozent, so sollen es 2013 nur noch 16,4 Prozent sein. Quelle: dpa

Geklagt hatte eine Frau, die sich eine Auffahrt neu pflastern ließ. Sie hatte mit dem Auftragnehmer vereinbart, die Tätigkeit „ohne Rechnung“ bar zu bezahlen und keine Umsatzsteuer abzuführen. Später stellte sich heraus, dass der Belag mangelhaft ausgeführt war. Nachdem sich der Auftragnehmer weigerte, die Mängel zu beseitigen, klagte die Auftraggeberin. Das Landgericht verurteilte den Auftragnehmer zunächst dazu, einen Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung zu zahlen, mehr als die dreifache Summe des ursprünglich vereinbarten Barlohns.

Doch der  BGH stellte nun klar, dass keine Ansprüche bestehen. Der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Werkvertrag sei nichtig, weil er gegen das gesetzliche Verbot der Schwarzarbeit verstoße. Im entschiedenen Fall hätte die Auftraggeberin vorsätzlich Steuern hinterzogen, dem Auftragnehmer  sei dies bewusst gewesen, er habe in den Rechtsverstoß eingewilligt und diesen zum eigenen Vorteil ausgenutzt. Aufgrund der Gesamtnichtigkeit des Vertrages stünden dem Auftraggeber deshalb keine Mängelansprüche zu.

Die Karlsruher Richter hatten erstmals einen Fall nach dem vor neun Jahren in Kraft getretenen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zu beurteilen. Es bestimmt, dass Schwarzarbeit leistet und damit gegen das Gesetz verstößt, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Mit dem Urteil des BGH steht nun fest, dass das Risiko eines schwarz vergebenen Auftrags vollständig beim Auftraggeber liegt.

Die Entscheidung ist zu begrüßen. Sie bringt endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu den Folgen einer „Ohne-Rechnung-Abrede“ seit der Neuerung des Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetzes. Die früheren Entscheidungen, in denen der BGH einen vertraglichen Gewährleistungsanspruch jeweils zuerkannt und damit eine heftige Diskussion um das Thema „Schwarzarbeit lohnt sich wieder!“ entfacht hatte, sind damit überholt (Az.: VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07).

Für die Baubranche, aber auch für andere Bereiche, in denen Schwarzarbeit noch häufiger vorkommt, hat Karlsruhe damit eine eindeutige Warnung ausgesprochen: Wer Schwarzarbeit vorsätzlich nutzt, um Steuern zu hinterziehen, bleibt auf einem etwaigen Schaden sitzen. Das gilt für private Hausbesitzer ebenso wie für Unternehmen. Karlsruhe macht klar: Schwarzarbeit lohnt sich nicht (mehr)!

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