
Die WM 2014 in Brasilien steht vor der Tür und damit laufen die Vorbereitungen für „Public-Viewing“-Veranstaltungen von Unternehmen und Privaten auf Hochtouren. Was man im Fußballfieber schnell vergisst: In rechtlicher Hinsicht stellen sich beim „Public Viewing“ viele Fragen.
Für die Veranstaltung eines „Public-Viewing“-Events benötigt der Veranstalter unterschiedliche Genehmigungen. Aber welche Genehmigungen sind das? Und wie darf man sein „Public Viewing“-Event bewerben, ohne sich der Gefahr einer Abmahnung durch die FIFA auszusetzen?
FIFA-Lizenz nur selten nötig

In aller Munde ist das „FIFA-Reglement für Public-Viewing-Veranstaltungen“. Tatsächlich sind diese Bestimmungen, mit denen die FIFA eine Lizenzpflicht konstruieren will, für Unternehmen und Private als Veranstalter des Events zunächst absolut irrelevant. Entscheidend ist allein die deutsche Rechtslage.
Die Differenzierung der FIFA-Richtlinien nach gewerblichen und nicht-gewerblichen Veranstaltungen ist nach deutschem Urheberrecht unbeachtlich, da das deutsche Urheberrecht nicht nach der Gewerblichkeit einer Veranstaltung differenziert. § 87 UrhG unterscheidet insoweit lediglich zwischen Veranstaltungen, für die ein Eintrittsgeld erhoben wird und solchen Veranstaltungen, für die kein Eintrittsgeld erhoben wird.
Das deutsche Urheberrecht gibt der FIFA daher nur dann eine rechtliche Handhabe, Genehmigungen zu erteilen oder „Public Viewing“-Veranstaltungen zu untersagen, wenn der Veranstalter das Fußballspiel in der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Eintrittsgelds präsentiert. Darunter fällt auch die Erhebung eines verdeckten Eintrittsgeldes, sei es durch erhöhte Getränkepreise oder Mindestverzehrbons.
Öffentlichkeit liegt immer dann vor, wenn der Personenkreis nicht mehr eindeutig abgrenzbar ist und die Zuschauer untereinander nicht durch persönliche Beziehungen verbunden sind. Für „Public Viewing“ auf einem privaten Grillfest oder einer Betriebsfeier eines Unternehmens kann die FIFA nach deutschem Recht deshalb keine Lizenzgebühr verlangen. Sobald die Veranstaltung allerdings öffentlich ist und ein Eintrittsgeld verlangt wird, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Lizenz der FIFA zu erwerben und sich damit auch den FIFA-Regularien zu unterwerfen.