Rein rechtlich Steuersündern droht noch schneller Gefängnis

Die Millionengrenze für Steuersünder gibt´s gar nicht – auch wer weniger als eine Million Euro an Steuern hinterzieht, riskiert jetzt eine Gefängnisstrafe. Denn jetzt, wo die Urteilsbegründung herausgekommen ist, wird klar, dass das der Richterspruch viel brisanter ist als angenommen. Unser Gastkommentar räumt mit dem Vorurteil auf.

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Blick aus einem vergitterten Fenster Quelle: dpa

In seiner Entscheidung – ein bayrischer Unternehmer hatte 1,23 Millionen Euro Steuern hinterzogen -  hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar klar gestellt, dass die Gerichte bei Steuerschäden von einer Million Euro oder mehr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängen müssen. Nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen gibt es in solchen Fällen noch Bewährungsstrafen.

Ulrike Grube, Anwältin in der Kanzlei Rödl & Partner in Nürnberg Quelle: Pressebild

Doch nun liegt die Urteilbegründung vor - und könnte dramatische Konsequenzen für Steuersünder haben, die unter der Millionengrenze bleiben. Aber der Reihe nach: Im entschiedenen Fall hatte der Angeklagte zunächst 890.000 Euro Einkommensteuer und später weitere 240.000 Euro Lohnsteuer hinterzogen. Das Landgericht Augsburg hatte ihn zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Doch der BGH hob das Urteil wegen fehlerhafter Strafzumessung auf – es war ihm viel zu milde.

Welche Strafen Steuertricksern drohen

Gefängnisstrafe auch unterhalb der "Millionengrenze"

Damit kreierte der BGH die „Millionengrenze“ für Steuerhinterzieher. Wer mehr als eine Million Euro Steuern hinterzieht, muss mit einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung rechnen. Doch mit der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung der Karlsruher Richter wird eine noch härtere Gangart eingeschlagen: Auch bei hohen sechsstelligen Beträgen droht bereits Gefängnis.

So erstatten Steuersünder Selbstanzeige

Denn noch immer werde Steuerhinterziehung in breiten Kreisen der Bevölkerung nicht Ernst genommen. Dieser Einstellung sei nur mit Haftstrafen beizukommen, die auch angetreten werden müssen.

Schon bisher drohte zwar bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe eine Gefängnisstrafe. Diese wurde aber bei besonders gewichtigen Milderungsgründen ausnahmsweise zur Bewährung ausgesetzt. Bei geringeren Hinterziehungsbeträgen konnten Steuerstraftäter jedenfalls dann auf eine Bewährungsstrafe vertrauen, wenn sie bisher nicht vorbestraft waren und die Steuern vollständig nachzahlten.

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