
In seiner Entscheidung – ein bayrischer Unternehmer hatte 1,23 Millionen Euro Steuern hinterzogen - hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar klar gestellt, dass die Gerichte bei Steuerschäden von einer Million Euro oder mehr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängen müssen. Nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen gibt es in solchen Fällen noch Bewährungsstrafen.

Doch nun liegt die Urteilbegründung vor - und könnte dramatische Konsequenzen für Steuersünder haben, die unter der Millionengrenze bleiben. Aber der Reihe nach: Im entschiedenen Fall hatte der Angeklagte zunächst 890.000 Euro Einkommensteuer und später weitere 240.000 Euro Lohnsteuer hinterzogen. Das Landgericht Augsburg hatte ihn zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Doch der BGH hob das Urteil wegen fehlerhafter Strafzumessung auf – es war ihm viel zu milde.
Welche Strafen Steuertricksern drohen
Hier wird in der Regel eine Geldstrafe verhängt, die in etwa einem Jahresnettoeinkommen des Steuerpflichtigen entspricht.
Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln die Geldstrafe nach so genannten Tagessätzen. Der Geldbetrag für einen Tagessatz soll dem Tagesnettoeinkommen entsprechen.
Hat jemand ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto und Abzüge von 20.000 Euro für Steuern, Versicherungen und ähnlichem, so wäre der Tagessatz 82 Euro (gerechnet: 30.000:365).
Bei einer Hinterziehung von 10.000 Euro werden in der Regel 365 Tagessätze verhängt. Das bedeutet im Beispielsfall 365x82 = 29.930 Euro. Die Geldstrafe läge also bei rund 30.000 Euro.
Bei hohen Einkommen kann laut Experten die Strafe durchaus höher als die hinterzogene Steuer sein. Schließlich soll sich Steuerhinterziehung ja nicht lohnen.
Bei 20.000 Euro kommt man zu rund 440 Tagessätzen. Die Strafe läge im Beispielsfall dann 36.080 Euro.
Es ist bekannt, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng bestraft wird. Eine interne Tabelle weist dies nach. Insofern gelten die hier genannten Strafrahmen nicht absolut, sondern sind lediglich Faustregeln.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. 1 StR 525/11) ist die Chance, auch bei schweren Steuervergehen um eine Haftstrafe herumzukommen, deutlich gesunken. Die Karlsruher Richter haben mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Augsburg kassiert, das einen Unternehmer wegen 1,1 Millionen Euro hinterzogener Steuern nur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Dieses Strafmaß sei zu gering, entschied der BGH. Das Urteil liegt im Trend, glaubt Martin Wulf von der auf Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei Streck Mack Schwedhelm: „In der Tendenz ziehen die Sanktionen an“, sagt der Jurist.
Gefängnisstrafe auch unterhalb der "Millionengrenze"
Damit kreierte der BGH die „Millionengrenze“ für Steuerhinterzieher. Wer mehr als eine Million Euro Steuern hinterzieht, muss mit einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung rechnen. Doch mit der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung der Karlsruher Richter wird eine noch härtere Gangart eingeschlagen: Auch bei hohen sechsstelligen Beträgen droht bereits Gefängnis.
So erstatten Steuersünder Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erstattet werden. Achtung: Eine Vollmacht kann nicht nachgereicht werden.
Auch wenn es keine Formvorschriften gibt. Papier ist angesagt. Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen und den Eingangsstempel des Finanzamtes tragen. Denn das erleichtert im Falle eines Falles die Beweisführung.
Adressat ist das Finanzamt, nicht die Staatsanwaltschaft. Wer aber sicher gehen will und eine Durchsuchung oder ähnliches befürchtet, kann auch dem Staatsanwalt eine Kopie schicken.
Alles muss angegeben werden. Wirklich alles. Gradmesser hierfür: Der Fiskus muss mit den Angaben ohne langwierige Nachforschungen in der Lage sein, die Steuer festzusetzen.
Gerade wer Geld aus der Schweiz weiß waschen will, sollte mit Wartezeiten rechnen. Denn es müssen bei der eidgenössischen Bank Zins- und Erträgnis-Aufstellungen angefordert werden. Meistens dauert es dann zwei bis drei Monate bis die Papiere da sind. Und dann müssen die Unterlagen auch noch ausgewertet werden.
Straffreiheit gibt es nur bei pünktlicher Zahlung. In einer bestimmten Frist, die recht knapp sein kann, müssen die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden. Klappt das nicht, droht Strafe.
Eben wegen dieser schnellen Zahlungsverpflichtung, sollten Betroffene sich vorbereiten. Die finanziellen Mittel sollten verfügbar sein, sonst kann die Sache ins Auge gehen.
Wer sich nicht wirklich gut auskennt, sollte einen Fachmann hinzuziehen. Kleine Fehler in einer Selbstanzeige können sich später böse rächen. Es gibt genügend Anwälte, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben.
Nicht bei jeder Unehrlichkeit ist eine Selbstanzeige angesagt. Sind die falschen oder unterbliebenen Angaben nicht „steuerlich erheblich", so entfällt auch die Grundlage für eine strafbare Steuerhinterziehung. Und dann ist eine Selbstanzeige gar nicht nötig.
Denn noch immer werde Steuerhinterziehung in breiten Kreisen der Bevölkerung nicht Ernst genommen. Dieser Einstellung sei nur mit Haftstrafen beizukommen, die auch angetreten werden müssen.
Schon bisher drohte zwar bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe eine Gefängnisstrafe. Diese wurde aber bei besonders gewichtigen Milderungsgründen ausnahmsweise zur Bewährung ausgesetzt. Bei geringeren Hinterziehungsbeträgen konnten Steuerstraftäter jedenfalls dann auf eine Bewährungsstrafe vertrauen, wenn sie bisher nicht vorbestraft waren und die Steuern vollständig nachzahlten.