Rein rechtlich

Taugt die Frauenquote als Vergabekriterium?

Werden deutsche Unternehmen zukünftig bei öffentlichen Aufträgen im EU-Ausland benachteiligt, wenn sie die dort geltende Frauenquote nicht einhalten? Möglich wäre das, sagt unser Rechtsexperte.

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Frau und Männer Quelle: dapd

Eigentlich hat das europäische Vergaberecht ein klares Ziel: Über transparente Kriterien für freien Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen zu sorgen. Doch europaweite Ausschreibungen verbieten es nicht, preisfremde Aspekte in die Auswahl mit einfließen zu lassen. Man sollte daher nicht zu schnell „Foul“ rufen, wenn das Auswärtige Amt vor Nachteilen bei der Vergabe in einigen EU-Mitgliedstaaten für deutsche Unternehmen warnt, die nicht genügend Frauen in der Führungsetage vorweisen können.

Grundprinzipien der EU

Die Berücksichtigung sozialer, ökologischer oder auch innovativer Aspekte ist im Rahmen europaweiter Vergaben nicht nur zulässig. Sie wird von den Unionsstaaten auch sehr gefördert. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist aber, dass sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.

Holger Schröder, Leiter der Vergaberechtspraxis der Kanzlei Rödl & Partner

Häufig muss der Auftragnehmer im Rahmen der Vergabe beispielsweise nachweisen, dass er weiblichen und männlichen Arbeitskräften den gleichen Lohn bezahlt. Denn die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern zählt zu den international über das EU-Recht vereinbarten Grundprinzipien, deren Beachtung zu der erforderlichen Zuverlässigkeit des auszuwählenden Auftragnehmers zählt.

In Branchen wie der Gebäudereinigung, die dem Arbeitnehmerentsendegesetz unterfallen, kann eingefordert werden, dass sie tariftreu agieren, damit sich der öffentliche Auftraggeber kein Lohndumping vorwerfen lassen muss.

Eine beschäftigungspolitische Vorgabe kann es darüber hinaus sein, Langzeitarbeitslose oder Auszubildende zu beschäftigen, wenn sich dies durch den konkret zu vergebenden Auftrag rechtfertigen lässt.

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