Wenn US-Präsident Barack Obama nächste Woche zu seinem ersten Staatsbesuch nach Berlin kommt, dürften auch die Personalabteilungen deutscher Firmen ihre Blicke auf die Hauptstadt richten. Denn der Investitionsdrang der deutschen Wirtschaft in den USA wird allzu oft von den strengen Regeln zum Einsatz ausländischer Arbeitnehmer gebremst.
Die ersten Schwierigkeiten beginnen meist bei Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsrecht. Eine berufliche Tätigkeit in den USA verlangt ein spezielles Arbeitsvisum, das im Voraus bei der amerikanischen Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden muss. Wer von seinem Unternehmen von Deutschland nach Amerika entsendet wird, braucht ein sogenanntes L1-Visum, das über das Unternehmen beantragt wird. Dieser Schritt sollte frühzeitig in Angriff genommen werden. Insbesondere wenn der zu entsendende Mitarbeiter nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann es sehr lange dauern, bis ein Visumsantrag bearbeitet wird.
Was kann man aber tun, wenn das Visum zu lange dauert? So übernehmen beispielsweise derzeit viele deutsche Unternehmen Firmen in den USA, um auf dem wachstumsstarken US-Markt zu expandieren. Häufig wird im Zuge der Übernahme ein leitender Angestellter in die USA entsendet, um den Übergang und die Integration zu steuern. Wird dann nach dem Closing der nationale Manager beurlaubt, muss die Lücke schnell geschlossen werden. Viele Unternehmen überlegen dann, den Mitarbeiter mit einem Touristenvisum einreisen zu lassen, und später eine Arbeitserlaubnis in den USA zu beantragen.
Von der Variante ist aber dringend abzuraten. Neben einer finanziellen Strafe kann die Ausweisung erfolgen. Auch die Aufnahme in ein Register, das in Zukunft die Einreise in die USA unmöglich macht, kann eine Folge sein. Im Ernstfall muss also eine Übergangslösung - beispielsweise über einen Berater vor Ort - gefunden werden.
Bei langfristiger Tätigkeit gilt amerikanisches Arbeitsrecht
Bei der Planung des Arbeitseinsatzes ist entscheidend, welches Arbeitsrecht auf den deutschen Mitarbeiter Anwendung findet, der in den USA arbeitet. In der Regel bleibt bei kurzfristigen Aufenthalten für eine Geschäftsreise oder für einen Montageeinsatz das nationale deutsche Arbeitsverhältnis unverändert. Doch auch in diesen Fällen darf der Arbeitgeber die zusätzlichen Bestimmungen des Einsatzlandes nicht außer Acht lassen, beispielsweise sind amerikanische Arbeitszeitregelungen und Sicherheitsvorschriften für Arbeitnehmer zu beachten. Neben den bundesstaatlichen Gesetzen kommen dabei insbesondere auch den jeweiligen lokalen Bestimmungen der einzelnen Bundesstaaten große Bedeutung zu.
Ein Zeichen für das Zusammenwachsen der Wirtschaft
Bei Auslandsentsendungen für längere Zeit wird häufig das deutsche Arbeitsverhältnis entweder aufgehoben oder insbesondere aus sozialversicherungsrechtlichen Überlegungen heraus ruhend gestellt. In diesen Fällen gelten dann in der Regel die nationalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen US-Staates. Infolge des Umstands, dass in diesem Fall das Gehalt wirtschaftlich von dem amerikanischen Unternehmen getragen wird, unterliegt die Tätigkeit dann auch der amerikanischen Einkommensteuer.
Nicht selten verlangen Mitarbeiter, die in den USA vorübergehend eingesetzt werden sollen, eine Zusicherung, in das deutsche Unternehmen zurückkehren zu können. Diese Frage wird häufig in einem Stammhausbindungsvertrag geklärt. Die beteiligten Unternehmen stehen dann vor der Aufgabe, die nationalen deutschen und die amerikanischen Regelungen aufeinander abzustimmen.
Vor weitgehenden Zugeständnissen hinsichtlich Verantwortung, Einkommen und Anforderungen kann aber nur gewarnt werden. Denn dann kann der Mitarbeiter bei der Rückkehr beispielsweise eine Stelle mit entsprechender Personalverantwortung verlangen. Kann der Konzern diese nicht anbieten, muss der Mitarbeiter keine minderwertige Stelle annehmen, hat aber weiterhin Anspruch auf Gehaltszahlungen. Es sollte deshalb allenfalls vertraglich zugesichert werden, dass der Arbeitnehmer bei der Rückkehr eine Stelle entsprechend seiner alten Position im Unternehmen verlangen kann.
Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern gilt in Europa als einer der zentralen Bausteine für den Erfolg des Binnenmarktes. Eine Erleichterung der Entsendung deutscher Arbeitnehmer in die USA - wie auch von Amerikanern in Deutschland - wäre ein wichtiges Zeichen für das Zusammenwachsen der Wirtschaft dies- und jenseits des Atlantiks.
In drei Teilen beleuchtet unsere Kolumne die Stolperfallen für deutsche Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den USA. Demnächst:
Teil 2: US-Recht für deutsche Arbeitnehmer.
Teil 3: Steuerrechtliche Fallstricke für Expatriates in den USA