
Der Prozess der Stadt Ennepetal aus Nordrhein-Westfalen über riskante Zinswetten muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden. In dem Verfahren geht es um sogenannte Swap-Geschäfte, die die Gemeinde Ennepetal 2007 und 2008 mit der damaligen WestLB vereinbart hatte. (Az.: XI ZR 37(713)
Das Gericht hob das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf als Vorinstanz auf und wies das Verfahren zur erneuten Verhandlung dorthin zurück. Das OLG hatte der Stadt 2013 recht gegeben.
In dem Rechtsstreit ging es um vier Swap-Verträge, die die Stadt mit der Bank vereinbart hatte. Die Gemeinde macht geltend, bei den hochriskanten Geschäften falsch beraten worden zu sein. Sie streitet deshalb mit der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) als Nachfolgegesellschaft der aufgelösten WestLB. Die EAA weist die Vorwürfe zurück.
Viele Kommunen haben als riskant geltende Swap-Geschäfte vereinbart, bei denen die Vertragsparteien etwa auf Zins- oder Währungsentwicklungen eine Art Wette abschließen können.