Rücktritt von Martin Winterkorn "VW wird keine schnelle Abfindung zahlen"

Nach seinem Rücktritt bezieht Martin Winterkorn weiter Gehalt und hat Anspruch auf Pensionen in Höhe von 28 Millionen Euro. Ob das so bleibt, hängt davon ab, was er vom Abgasskandal wusste, sagt Anwalt Arno Frings. Im Extremfall könnte Winterkorn sogar leer ausgehen.

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Arno Frings Quelle: PR

WirtschaftsWoche: Herr Frings, bei VW wurde ein Fehlverhalten bekannt, das zum Rücktritt des Vorstands führte. Was bedeutet solch ein Rücktritt vor Vertragsende für feste Gehaltszahlungen, Boni und Pensionsrückstellungen?

Arno Frings: Der Rücktritt vom Vorstandsposten hat darauf zunächst überhaupt keinen Einfluss. Wir müssen unterscheiden zwischen dem Vorstand als Organ eines Konzerns und dem Dienstvertrag von Martin Winterkorn. Sein Rücktritt betrifft die Organstellung. Sein Dienstvertrag bleibt davon unberührt.

Zur Person

Der Vertrag läuft noch bis Ende 2016. Wäre dieser ordentlich kündbar?

Nein, ein Vorstandsvertrag lässt sich nicht ordentlich kündigen. Die einzige Möglichkeit, das Dienstverhältnis von Herrn Winterkorn zu beenden, wäre eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, die der Aufsichtsrat aussprechen muss.

Die Manipulation der Abgaswerte in den USA und der damit verbundene Schaden für den gesamten VW-Konzern würden doch eine solche außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Das muss jetzt vom Aufsichtsrat geprüft werden. So etwas braucht natürlich Zeit, um alle Vorgänge im Konzern aufzuklären. Sollte diese Prüfung zu einer wirksamen Kündigung führen, würden alle zukünftigen Vergütungsansprüche von Martin Winterkorn gegenüber dem Konzern entfallen.

Gibt es eine Frist, innerhalb derer der Aufsichtsrat die Kündigung aussprechen muss?

Innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Umstände. Danach ist eine Kündigung nicht mehr wirksam. Die Frage wird nun sein, wann der Aufsichtsrat eine Kenntnis der Umstände erlangt. Das ist schwierig zu beurteilen, hier wird sicherlich eine aufwendige Untersuchung durchzuführen sein.

"VW muss Schadenersatzansprüche gegen Winterkorn prüfen"

VW hat mitgeteilt, Martin Winterkorn habe von den Manipulationen in den USA nichts gewusst. Was bedeutet diese Aussage arbeitsrechtlich?

Zunächst schützt der Konzern seinen Vorstand mit der Aussage. Denn wenn er von den Fällen gewusst hätte, müsste der Aufsichtsrat meiner Ansicht nach eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Arbeitsrechtlich bedeutet diese Aussage keine Entlastung. Denn selbst wenn Winterkorn nichts von den Manipulationen wusste, könnte man argumentieren, dass ein Organisationsverschulden vorliegt. Auch dann würde er als Vorstandsvorsitzender die Verantwortung tragen. Dies dürfte allerdings kaum für eine außerordentliche Kündigung reichen.

Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung hätte Winterkorn keinen Anspruch mehr auf einen Dienstwagen, ausstehende Gehaltszahlungen und Boni bis zum Laufzeitende seines Vertrags und würde Pensionsansprüche verlieren.

Allerdings nur zukünftige Pensionsansprüche, also diejenigen, die er bis zum Ende seiner Vertragslaufzeit 2016 erwirken würde. Die bereits erwirkten Ansprüche bleiben auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit erhalten.

Volkswagen hat dafür bereits 28,6 Millionen Euro zurückgestellt. Die muss der Konzern also in jedem Fall auszahlen?

Über der ganzen Untersuchung schwebt das Damokles-Schwert möglicher Schadenersatzzahlungen. Dazu muss der Konzern prüfen, ob er Schadenersatzansprüche gegenüber Martin Winterkorn geltend machen kann. Bereits erworbene Pensionsansprüche würden allerdings grundsätzlich nicht verfallen. Dies ist nur in seltenen Extremfällen möglich.

Rechnen Sie damit, dass Winterkorn eine Abfindung erhalten wird?

Ich glaube nicht, dass es einen goldenen Handschlag geben wird. Der Aufsichtsrat wird sich mit schnellen Abfindungszahlungen erst einmal zurückhalten, bis die Umstände des Fehlverhaltens aufgeklärt sind. Sollte Winterkorn unbescholten aus dem Skandal herauskommen, wird es einvernehmlich zu einem Aufhebungsvertrag kommen, in dem auch Abfindungszahlungen geregelt werden.

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