Rücktritt von Martin Winterkorn "VW wird keine schnelle Abfindung zahlen"

Nach seinem Rücktritt bezieht Martin Winterkorn weiter Gehalt und hat Anspruch auf Pensionen in Höhe von 28 Millionen Euro. Ob das so bleibt, hängt davon ab, was er vom Abgasskandal wusste, sagt Anwalt Arno Frings. Im Extremfall könnte Winterkorn sogar leer ausgehen.

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Arno Frings Quelle: PR

WirtschaftsWoche: Herr Frings, bei VW wurde ein Fehlverhalten bekannt, das zum Rücktritt des Vorstands führte. Was bedeutet solch ein Rücktritt vor Vertragsende für feste Gehaltszahlungen, Boni und Pensionsrückstellungen?

Arno Frings: Der Rücktritt vom Vorstandsposten hat darauf zunächst überhaupt keinen Einfluss. Wir müssen unterscheiden zwischen dem Vorstand als Organ eines Konzerns und dem Dienstvertrag von Martin Winterkorn. Sein Rücktritt betrifft die Organstellung. Sein Dienstvertrag bleibt davon unberührt.

Zur Person

Der Vertrag läuft noch bis Ende 2016. Wäre dieser ordentlich kündbar?

Nein, ein Vorstandsvertrag lässt sich nicht ordentlich kündigen. Die einzige Möglichkeit, das Dienstverhältnis von Herrn Winterkorn zu beenden, wäre eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, die der Aufsichtsrat aussprechen muss.

Die Manipulation der Abgaswerte in den USA und der damit verbundene Schaden für den gesamten VW-Konzern würden doch eine solche außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Das muss jetzt vom Aufsichtsrat geprüft werden. So etwas braucht natürlich Zeit, um alle Vorgänge im Konzern aufzuklären. Sollte diese Prüfung zu einer wirksamen Kündigung führen, würden alle zukünftigen Vergütungsansprüche von Martin Winterkorn gegenüber dem Konzern entfallen.

Gibt es eine Frist, innerhalb derer der Aufsichtsrat die Kündigung aussprechen muss?

Innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Umstände. Danach ist eine Kündigung nicht mehr wirksam. Die Frage wird nun sein, wann der Aufsichtsrat eine Kenntnis der Umstände erlangt. Das ist schwierig zu beurteilen, hier wird sicherlich eine aufwendige Untersuchung durchzuführen sein.

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