Altersvorsorge Doppelbesteuerung der Rente sorgt für Unruhe in Berlin

Eine mögliche doppelte Besteuerung in der Rente sorgt aktuell für Diskussionen. Am Ende könnte das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Quelle: dpa

Ein WirtschaftsWoche-Bericht über eine mögliche Doppelbesteuerung der Rente schlägt auch in der Politik hohe Wellen. Das Bundesverfassungsgericht könnte das letzte Wort haben.

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Die Berichterstattung der Wirtschaftswoche zu einer möglichen verfassungswidrigen Doppelbesteuerung der Rente hat eine breite Debatte ausgelöst. Dabei sind es vor allem die von der WirtschaftsWoche bekanntgemachten Äußerungen des Richters Egmont Kulosa in einem Gesetzeskommentar, die für Aufsehen sorgen. Kulosa arbeitet am höchsten deutschen Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof (BFH). Dort ist er Stellvertreter des Vorsitzenden am für Alterseinkünfte und Altersvorsorge zuständigen X. Senat.

Kulosa stellt im Gesetzeskommentar fest: „Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei den Angehörigen der heute mittleren Generation, die um das Jahr 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen.“ Für alle Rentner, die bis 2015 in Rente gingen, sei eine Doppelbesteuerung noch auszuschließen. Dann aber werde es kritisch. „Spätestens wenn ganze Rentnerkohorten in die doppelte Besteuerung hineinwachsen, wird daher eine gesetzliche Neuregelung erforderlich sein“, schreibt Kulosa. Die Verfassungswidrigkeit erscheine evident. Andere Medien griffen das Thema nach der WirtschaftsWoche ebenfalls auf.

Nun nimmt der Handlungsdruck im politischen Berlin zu. „Wenn jetzt selbst ein Richter des BFH die Rentenbesteuerung als verfassungswidrig einschätzt, darf die Bundesregierung nicht weiter den Kopf in den Sand stecken“, sagt Markus Herbrand, FDP-Steuerexperte im Bundestag und Mitglied im Finanzausschuss. Ihn selbst haben viele Anfragen von Bürgern erreicht, die die mögliche Doppelbesteuerung „erzürnt und ängstigt“, berichtet Herbrand. „Die Große Koalition muss endlich handeln und durch gesetzliche Änderungen die Gefahr der Verfassungswidrigkeit schleunigst aus den Weg räumen. Es ist Aufgabe von Politik, vorausschauend zu handeln und nicht erst dann aktiv zu werden, wenn das Kind durch das naheliegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits in den Brunnen gefallen ist.“ Werde die Bundesregierung dies nicht tun, „müssen auch wir alle Register ziehen und den Gang nach Karlsruhe prüfen“, so Herbrand.

Am 29. Januar wird es eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Finanzausschuss des Bundestags geben. Diese geht zurück auf einen Antrag der Linken mit dem Titel „Rentenbesteuerung vereinfachen und Doppelbesteuerung vermeiden“. Für Matthias Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion „Die Linke“, ist der Umstieg auf eine nachgelagerte Besteuerung der Rente, also eine Besteuerung erst bei deren Auszahlung, zwar „an sich gut, aber schlecht gemacht“. Erst durch den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung kommt es zum Problem, dass Renten möglicherweise verfassungswidrig doppelt besteuert werden. Lesen Sie hier, woran das liegt.

Der Bund der Steuerzahler warnt ebenfalls vor einer Doppelbesteuerung der Rentner. Schon heute gebe es erste Fälle, einer liege aktuell dem Bundesfinanzhof vor (X R 20/19). „Deutlich stärker werden künftige Rentnerjahrgänge betroffen sein. Diese können heute nur einen Teil ihrer Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen, müssen die Rente später aber voll versteuern“, so der Bund der Steuerzahler. Er fordert, dass die Politik nun nachbessert und hat bereits vor Monaten die Rentenkommission dazu angeschrieben.

Bislang hatte die Bundesregierung selbst kein Problem gesehen. Eine mit Bezug auf die WirtschaftsWoche-Berichterstattung gestellte Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hatte sie im August mit der Aussage beschieden, dass beim Übergang zur nachgelagerten Rentenbesteuerung „praktisch keine verfassungswidrige Zweifachbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen“ auftrete.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hält an dieser Auffassung auch jetzt fest. Die gesetzlichen Grundlagen seien „bereits 2004 verabschiedet und seinerzeit verfassungsrechtlich geprüft und seitdem in einer Reihe von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts für verfassungskonform befunden“ worden. Diesbezüglich habe sich „keine relevante Änderung der Sachlage ergeben“. Auch BFH-Richter Kulosa sehe „die derzeit bestehende Regelung als zulässig an“, meint das BMF. Erst zu einem späteren Zeitpunkt komme es laut Kulosa zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung. Dies „trifft nach Ansicht der Bundesregierung nicht zu“ und „spiegelt auch nicht die bisher vom Bundesfinanzhof vertretene Auffassung wider“, heißt es in einer Stellungnahme des BMF.



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