Scheidung gefährdet Vermögen „Eheverträge gelten nicht überall“

Jeff Bezos: Was eine Scheidung für das Vermögen bedeutet Quelle: AP

Amazon-Gründer Jeff Bezos lässt sich nach 25 Jahren Ehe scheiden. Was kommt auf Superreiche zu, wenn es an die Aufteilung des Vermögens geht? Spielt es bei Milliardensummen überhaupt noch eine Rolle? Scheidungsanwalt Rudolf Haibach erklärt, worauf es ankommt - und warum ein Ehevertrag oft auch nichts nützt.

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Herr Haibach, wenn der reichste Mann der Welt, Amazon-Gründer Jeff Bezos, sich scheiden lässt, was kommt dann auf ihn zu?
Ich gehe davon aus, dass er das schon durch einen Ehevertrag geregelt hat, sodass ihm da eigentlich nichts passieren kann – außer, dass er vielleicht viel Geld bezahlen muss.

Ob und welche Regelung die Eheleute Bezos miteinander haben, ist derzeit nicht bekannt. Ist es trotzdem denkbar, dass es keinen Vertrag gibt? Bei so vielen Milliarden, könnte man meinen, ist es doch auch ein bisschen egal.
Denkbar ist dies: Bezos hat geheiratet, als er noch nicht so viel hatte. Da wird er an einen Ehevertrag womöglich gar nicht gedacht haben. Und später, als dann viel Vermögen da war, hat vielleicht seine Frau klugerweise nicht eingewilligt. Das wäre rein menschlich gesehen ein möglicher Verlauf. Aber es ist spekulativ.

Und dann greift das amerikanische Scheidungsrecht, bei dem im Regelfall das Vermögen halbiert wird.
So ist es. Das betrifft übrigens auch gar nicht selten binationale Ehen, wo Deutsche beteiligt sind. Ich vertrete immer wieder solche Fälle. Die Amerikaner interessieren sich nicht für einen deutschen Ehevertrag. Das gleiche gilt auch für England.

Das heißt, trotz Ehevertrag können Scheidungen anders verlaufen als geplant?
Viele Deutsche, die mit einem US-Amerikaner oder einer US-Amerikanerin verheiratet sind, leben finanziell in Gefahr. Boris Becker zum Beispiel hatte mit seiner ersten Frau einen Ehevertrag. Aber sie war Amerikanerin und hat dort die Scheidung eingereicht – schneller als er. Das war ein cleverer Schachzug. Damit war es passiert. Das ist der Trick. Wer zuerst die Scheidung einreicht, legt den Gerichtsstand fest. Das gleiche gilt für Großbritannien.

Das lässt aber an der Instanz Ehevertrag zweifeln – zu dem wird doch in solchen Konstellationen immer geraten. Und dann hilft der gar nichts?
Mit Recht. Ich belehre meine Mandanten auch, dass das, was wir in einem Ehevertrag festhalten, im Ausland nicht unbedingt gelten muss.

Wenn eine binationale Ehe eingegangen wird, was können die Partner tun?
Wenn einer nach England oder in die USA geht, um dort die Scheidung einzureichen, hat der andere keine Chance. Eine neben anderen Voraussetzungen dafür ist ein fest angemeldeter Wohnsitz dort. Ich habe diverse „Promi“-Scheidungen betreut, wo es so gelaufen ist. Allen haben die Gesetze drüben das finanzielle Genick gebrochen.

Kann man nicht zwei Eheverträge abschließen?
Dann könnte es sein, dass die sich widersprechen. Grundsätzlich gilt: Eheverträge aus Deutschland zählen in den USA und Großbritannien nicht viel.

Die größten Finanzfallen bei Scheidungen
Ein Ehevertrag ist besonders für Selbstständige sinnvoll, um das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Allerdings sollte man nicht glauben, nur wegen eines Ehevertrags ungeschoren aus einer Ehe rauszukommen. Es gibt keine 100-prozentige Vermögensaufteilung in einem Ehevertrag. Ist beispielsweise die Frau seit 20 Jahren komplett aus dem Beruf ausgestiegen, um die Kinder großzuziehen, muss der Mann ihr Unterhalt zahlen, auch wenn der Ehevertrag den Unterhaltsverzicht vorsieht. Um sich vor solchen unerwarteten Kosten zu schützen, muss im Vertrag genau aufgeschrieben sein, in welcher familiären Situation sich die Partner befinden und wie die Aufgaben in der Ehe verteilt sind. Sollten sich die wesentlichen Punkte ändern - das Paar entscheidet sich nun doch für Kinder - sollte der Vertrag angepasst werden können. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch teure Hochzeitsgeschenke von Freunden und Familie können bei einer Scheidung Kummer bereiten. Wer nicht nachweisen kann, dass das Geschenk explizit ihm beziehungsweise ihr gegeben wurde, muss damit rechnen, dass die Zuwendung zum gemeinsamen Vermögen gezählt wird. Und das wird bei einer Scheidung aufgeteilt. Eine Karte, die sich an den Empfänger richtet und dem (Geld-) Geschenk beiliegt, kann das verhindern. Quelle: dpa
Geschenke machen aber auch später noch Probleme. Nämlich dann, wenn einer der Partner bevor er die Scheidung einreicht, sein Vermögen verschenkt, beispielsweise an Kinder aus erster Ehe. Gerade bei Immobilien ist eine Schenkung zu Lebzeiten für die Kinder steuerlich deutlich attraktiver, da sie die Erbschaftssteuer sparen. Auf diese Weise bringen viele ihre Vermögenswerte - Geld, Autos, Immobilien, Aktien - in Sicherheit, um später weniger mit dem Partner teilen zu müssen. Gegen diese Geldflucht hilft nur Wachsamkeit bis hin zum regelmäßigen Blick ins Grundbuch. Quelle: Fotolia
Ist einer von beiden Partnern selbstständig, kann es bei der Trennung ebenfalls Probleme geben. Denn die Feststellung des Einkommens ist in diesem Fall nicht leicht. Und von dem hängt zum einen der Streitwert der Scheidung ab und zum anderen bemisst sich am Einkommen auch der Unterhalt. meist gar nicht so leicht. Davon hängt aber ab, wie hoch der Unterhalt für Ex-Frau und Kinder ist. Dagegen, dass der selbstständige Partner sein Einkommen oder die Gewinne des Unternehmens mit entsprechenden Kniffen klein rechnet, lässt sich leider kaum etwas tun. Quelle: dpa
Noch schwieriger kann es werden, wenn beide Partner gemeinsam ein Unternehmen führen. Denn: Wer bekommt das Unternehmen jetzt? Gibt es im Gesellschaftervertrag keine klare Regelung für diesen Fall, bleiben beide auch nach der privaten Trennung Gesellschafter. Deshalb sollte im Vertrag unbedingt geklärt sein, wer das Unternehmen im Falle einer Scheidung weiterführt. Sonst bleiben nur drei Möglichkeiten: Ein Partner zahlt den anderen aus, das Unternehmen wird verkauft und der Gewinn geteilt oder das laufende Geschäft wird abgewickelt und das Unternehmen anschließend aufgelöst - in diesem Fall gehen beide leer aus. Quelle: Fotolia
Im Falle einer Scheidung wird nicht nur die Beziehung, sondern oft auch das einstige Traumhaus ganz schnell zum Alptraum. Sind sich beide einig, wer das Haus behält, muss der Hausbesitzer den anderen für den Verlust des halben Hauses entschädigen. Hat das Haus zum Zeitpunkt der Trennung einen Wert von 250.000 Euro, bekommt der Partner, der auszieht, also 125.000 Euro. Da nur die wenigsten eine solche Summe zur Verfügung haben, wird in der Regel die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt. Quelle: Fotolia
Sind sich die Parteien uneinig, wird das Gericht einem von beiden, in der Regel dem, der die Kinder behält, die Nutzung des Hauses zusprechen. Selbst wenn einer der Partner die Immobilie in die Ehe eingebracht hat und der Ehevertrag die Nutzungsrechte im Scheidungsfall regelt: Spätestens wenn Kinder im Spiel sind, werden Verträge und Eigentum hinfällig. In die Ehe eingebrachte Gegenstände fallen zwar nicht in die Aufteilungsmasse, ist aber ein Partner existenziell auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, wird ihm Nutzungsrecht zugesprochen - egal, wem die Immobilie gehört. Wie lange diese genau dauert, hängt vom Einzelfall ab, im Extremfall ist die Wohnung für fünf Jahre weg. Ist eines der Kinder behindert, verlängert sich die zugesprochene Nutzungszeit. Quelle: Fotolia

Bezos hat geheiratet, bevor er so reich wurde. Das kommt sicher auch in kleineren Dimensionen vor. Was raten Sie? Lässt sich eine Regelung nachschieben?
Jederzeit, wenn der andere Ehegatte zustimmt.

Wie sieht dann eine übliche Regelung aus?
Wenn es überhaupt so etwas gibt, kann man zum Beispiel wechselseitig auf Zugewinn verzichten. Dazu zählt auch das Firmenvermögen, Goodwill und Substanzvermögen. Ein Unternehmer ohne Ehevertrag lebt mit hohem finanziellen Risiko.

Gibt es so etwas wie einen Pflichtteil für den weniger vermögenden Ehegatten?
Es kann wechselseitig alles vereinbart werden, auch, dass der nicht-vermögende Partner gar nichts bekommt. Im Bereich des Zugewinns kann das vollständig ausgeschlossen werden. Beim Unterhalt gibt es allerdings einen Ermessensspielraum für den Richter. Eine Regelung, wo vollständig auf Unterhalt verzichtet wird, kann unwirksam sein. Die Regelung darf die guten Sitten nicht überschreiten. Das ist oft Wertungsfrage. Früher konnte gesagt werden, die Ehefrau – meistens war es so herum – verzichtet auf Unterhaltsansprüche. Das geht heute nicht mehr ohne weiteres. Das hat sich 2002 geändert, damit müssen dann beide leben.

Das heißt, ein millionenschwerer Unternehmer kann seine Ehefrau bei Scheidung nicht mit 500 Euro Unterhalt monatlich abspeisen, selbst wenn die einverstanden wäre?
Genau, das wäre moralisch unbillig, wie ein Gericht sagen würde.

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