Die Vorteile liegen vor allem darin, den Informations- und Dokumentenaustausch zu beschleunigen, indem er weitgehend elektronisch erfolgt. Die Mandanten können sich vorab im Internet auf den Seiten von Anwälten und Verbänden informieren, direkt per E-Mail Fragen stellen, einen unverbindlichen Kostenvoranschlag einholen und schließlich den Scheidungsantrag online ausfüllen. Damit beauftragen sie den Anwalt, das Scheidungsverfahren einzuleiten. Viele Anwälte bieten auf ihrer Internetseite auch einen Scheidungskostenrechner, mit dem sich der finanzielle Aufwand schon im Vorfeld einschätzen lässt.
Was nicht per E-Mail verschickt werden kann – zum Beispiel die originale Heiratsurkunde - geht per Post zum Anwalt. Der scannt es ein und leitet es an das Gericht weiter. „Wenn uns der Scheidungsauftrag vorliegt, können wir ihn innerhalb von Stunden bei Gericht einreichen“, sagt Kieppe. „Um Zeit zu sparen, versuchen wir, die Kommunikationswege und Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Zum Service gehört, dass wir die Kommunikation mit dem Mandanten per E-Mail führen und auf eine schnelle Bearbeitung bei Gericht drängen. Sonst kann es zum Beispiel sein, dass die Mandanten viel zu lange auf die Berechnung des Versorgungsausgleichs warten müssen.“
Den Versorgungsausgleich, mit dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche auf die beiden Noch-Ehepartner aufgeteilt werden, muss nämlich zwingend das zuständige Gericht ermitteln. Dazu müssen die Mandanten mitteilen, bei welchen Rentenversicherungsträgern sie unter Vertrag stehen. Das Gericht fordert die Vertragsdaten an und führt anschließend die Berechnung des Ausgleichs durch. Das allein kann im normalen Scheidungsverfahren auch mal zwei bis drei Monate dauern.
Meist zieht sich vor allem die Kontenklärung beim Rentenversicherungsträger wochen- oder gar monatelang hin. Empfehlenswert ist es daher, die Kontenklärung schon vor Beginn des Scheidungsverfahrens bei der Rentenversicherung anzustoßen. Die elektronische Kommunikation zwischen allen Beteiligten unterstützt dabei eine zügige Bearbeitung, ohne die die Dokumente wochenlang auf dicken Papierstapeln verstauben.
Was der Ex über den Unterhalt wissen sollte
Unter Unterhalt versteht das Gesetz grundsätzlich Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Im Familienrecht gibt es verschiedene Unterhaltstatbestände.
Der Trennungsunterhalt dient der Sicherstellung des Lebensunterhaltes des Ehepartners beim Getrenntleben. Trennungsunterhalt ist bis zur Rechtskraft der Scheidung zu bezahlen.
Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt, solange diese nicht genug eigenes Einkommen haben, um ihren Bedarf selbst zu bestreiten. Das ist bei minderjährigen Kindern grundsätzlich der Fall. Die Unterhaltspflicht dauert so lange an, bis die Berufsausbildung abgeschlossen ist. Studiert das Kind, endet die Unterhaltspflicht erst mit Ende des Studiums.
Wenn einer der geschiedenen Eheleute eines oder mehrere gemeinsame Kinder betreut und deshalb nicht (voll) arbeiten kann, hat er einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Wer nicht in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln zu decken ist bedürftig. Unterhalt erhält also derjenige, der nicht genug Einkommen und nicht genug Vermögen hat, um sich selbst ernähren zu können.
Wie hoch der Unterhaltsanspruch ausfällt, richtet sich nach dem Bedarf des Berechtigten. Dabei werden unter anderem die Kosten für Nahrung, Wohnung, Gesundheitssorge, gesellschaftliche Bedürfnisse, Freizeit sowie der Kosten einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung und sonstiger Erziehungsmaßnahmen.
Wer Unterhalt schuldet, darf einen bestimmten Mindestbetrag seines Einkommens für sich behalten.
Bessere Erreichbarkeit am Abend und Wochenende
Damit das Verfahren wirklich zügiger vonstattengeht, hat Anwalt Kieppe in seiner Kanzlei die Arbeitszeiten angepasst. Zur besseren Erreichbarkeit bietet sein Büro einen besonderen Telefonservice an, E-Mail-Anfragen beantwortet er auch schon morgens früh oder am Wochenende vom Homeoffice aus, selbst am Abend oder am Wochenende werden Mandanten auf Wunsch noch zurückgerufen.
Da in Deutschland bei Scheidungsverfahren die Einschaltung eines Anwalts vorgeschrieben ist, sparen sich die Scheidungswilligen dadurch viele Beratungstermine in der Anwaltskanzlei, bei denen nur Informationen und Papiere ausgetauscht werden. Im Idealfall treffen die Vermählten vor Gericht zum ersten Mal auf ihren Anwalt.
Geht der Gerichtstermin reibungslos über die Bühne, trennen sich ihre Wege bereits eine halbe Stunde später wieder, nachdem der Richter nach kurzer formeller Befragung zum Scheidungswillen und der Einhaltung der Voraussetzungen die Scheidung erklärt. Im günstigsten Fall sind dann erst drei Monate seit dem Scheidungsantrag ins Land gegangen.
Kosten kaum niedriger
Die erreichbare Zeitersparnis ist zugleich der einzige wesentliche Vorteil auf der Kostenseite. Denn die Kosten für Anwalt und Gericht sind gesetzlich in einer Gebührenordnung festgelegt. Sie richten sich nach dem Gegenstandswert einer Scheidung. Der berechnet sich aus dem dreifachen Nettomonatseinkommen und dem berechneten Versorgungsausgleich, der auch das Vermögen berücksichtigt.
Die Spielräume, die Kosten zu senken, sind daher sehr gering. „Die durchschnittlichen Anwaltskosten liegen 1300 bis 1500 Euro für eine einvernehmliche Scheidung, hinzu kommen um die 400 Euro an Gerichtskosten. Fahrtkosten entfallen in der Regel bei einer Online-Scheidung“, berichtet Familienrechtler Kieppe.