Scheidung Teurer Rosenkrieg ums Häuschen

Seite 4/4

Wenn die Scheidung das Unternehmen gefährdet

Zehn miese Scheidungstricks
Prozessakten Quelle: dpa
Möbelpacker Quelle: Fotolia
Frauke Theis from Schleswig checks the new Euro currency,5-Eurocent coin, left, and the 2-Euro coin, right Quelle: AP
Symbolfoto zeigt eine depressive Frau an ihrem Arbeitsplatz Quelle: dpa
Frau hält sich eine Hand ans Ohr Quelle: Fotolia
Ehevertrag Quelle: gms
Ein Stift liegt auf einem Kündigungsschreiben für eine Lebensversicherung Quelle: dpa/dpaweb

Wer ein Unternehmen führt - egal, ob mit dem Partner zusammen oder nicht, sollte seinen Betrieb deshalb durch einen Ehevertrag absichern. "Wenn ein Unternehmen binnen 20 Jahren eine erhebliche Wertsteigerung erfährt, müsste sonst der Partner bei einer Scheidung einen Zugewinnausgleich in Millionenhöhe bekommen", erklärt Stern-Eilers. Und das könnte das Unternehmen belasten, wenn nicht sogar das Ende für die Firma bedeuten. Stern-Eilers ist sich deshalb sicher: "Bei Unternehmerfamilien mit viel Vermögen gibt es keine Heirat ohne Gütertrennung."

Vermögen vorher legal ausgeben

Bei der sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft können Ehepartner bestimmte Dinge aus dem Vermögen ausnehmen, wie beispielsweise den Gesellschafteranteil oder die Firma. Im Falle einer Trennung wäre also ein Zugewinnausgleich zu zahlen, das Unternehmen oder die Anteile daran werden aber nicht zum Vermögen dazugerechnet. Dementsprechend geringer wird das Vermögen ausfallen - genauso wie die Gefahr, dass das Unternehmen belastet werden muss.

"Wer sich trennen will, sollte sich von einem qualifizierten und cleveren Anwalt beraten lassen, bevor er dem Partner seinen Trennungswunsch offenbart", empfiehlt Haibach. "Wenn man vorher zum Anwalt geht, kann man das Scheidungsverfahren noch perfekt steuern, ohne verwerflich zu handeln." Er ist sich sicher, dass ein guter Anwalt seinem Mandanten dazu raten wird, gegebenenfalls anstehende Ausgaben vorzuverlegen - das Vermögen also vor Bekanntgabe der Trennung auszugeben.

Führen beide das Unternehmen gemeinsam, sollten sie unbedingt im Gesellschaftervertrag festhalten, wie es im Falle einer Scheidung mit dem Betrieb weitergehen soll. Die Scheidung ändert schließlich nichts an der Firma, wie Vera Knatz sagt. Was dagegen bei der Berechnung des Zugewinns etwas ändert, ist, wann das Unternehmen gegründet wurde: vor oder während der Ehe. Grundsätzlich gilt also: Bei aller Liebe sollte man sich auch Gedanken um das Ende einer Beziehung machen und gerade wenn ein Unternehmen im Spiel ist, nicht der Romantik wegen auf entsprechende Verträge verzichten. Letztlich kommt es noch auf den jeweiligen Rechtsbeistand an, wie sauber man aus der Beziehung wieder herauskommt. Haibach ist sich sicher: "Das Gelingen eines Verfahrens hängt immer auch von der Kreativität eines Anwalts ab, nicht nur von der Sach- und Rechtslage. Da lassen sich schnell und elegant 100.000 bis 300.000 Euro sparen - je nach Größenordnung."

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%