
WirtschaftsWoche Online: Herr Haibach, Sie bearbeiten vorwiegend umfangreiche Fälle, in denen es um viel Geld geht. Warum sind die besonders knifflig?
Rudolf Haibach: Ziel eines Anwaltes sollte es immer sein, seinen Mandanten möglichst außergerichtlich und damit ohne Streit vor Gericht zu einer Vereinbarung zu bringen. Aber je mehr Geld da ist, desto härter wird oft gekämpft. Je höher das Vermögen, desto weiter ist es auf diverse Anlagen verstreut. Häufig gibt es Konten, von denen der Ehepartner nichts weiß und auch nichts wissen soll. Ich hatte Gegner, die teure Oldtimer in ihren Garagen stehen hatten, von denen die Ehefrau nichts wissen sollte. Da ist Recherche durch seriöse Detekteien gefragt.
Es braucht also eine Bestandsaufnahme, vor allem eine finanzielle. Ist das bei Selbständigen und Freiberuflern besonders schwierig?
Problematisch ist gelegentlich die Prognose über das zukünftige Einkommen. Anders als beim Angestellten können sie bei Selbständigen nicht per se davon ausgehen, dass das Einkommen des Vorjahres auch repräsentativ für die Zukunft ist. Hinzu kommt die Bewertung des Unternehmens, mithin dessen Wert. Nehmen Sie beispielsweise einen Automobilzulieferer, aber auch einen Arzt.
Stichworte zur Scheidung
Wie viel Unterhalt das gemeinsame Kind bekommt, richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt.
Das Gesetz sieht seit einigen Jahren mehr Eigenverantwortung der Geschiedenen vor. Hat ein Partner jedoch wegen der Ehe seinen Beruf nicht mehr ausgeübt, muss dieser Nachteil vom anderen finanziell ausgeglichen werden.
Während des Trennungsjahres können die Noch-Verheirateten weiterhin vom Ehegattensplitting profitieren. Das lohnt sich besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
Hat das Ehepaar ein Kind, darf der betreuende Elternteil zunächst im Haus oder in der Wohnung bleiben. Das Wohl des Kindes hat hier eine hohe Priorität. Ansonsten wird die Frage danach entschieden, wer mehr auf die Wohnung angewiesen ist.
Wurde eine Immobilie während der Ehe erworben, stellt sie einen Vermögenswert dar, der in die Berechnung des Zugewinnausgleichs mit einbezogen wird. Sind beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, gehört jedem die ideelle Hälfte. Bleibt einer dort wohnen, muss er dem anderen die Hälfte des Verkehrswerts auszahlen. Andere Möglichkeiten sind ein Verkauf, Ratenzahlung oder eine Versteigerung.
Den steuerlichen Vorteil des Kinderfreibetrags müssen sich die Ex-Eheleute teilen.
Das Kindergeld bekommt der betreuende Elternteil.
In dieser Zeit will der Gesetzgeber den Scheidungswilligen noch einmal Gelegenheit geben, sich die Sache zu überlegen. Wer es ernst meint, darf auch nicht mehr zusammen wohnen. Man spricht von einer Trennung von Tisch und Bett.
Gibt es keinen Ehevertrag, wird das Vermögen mittels Zugewinnausgleich aufgeteilt. Dabei wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zu gleichen Teilen zwischen den Partnern geteilt.
Grundsätzlich gilt für den Unterhalt eines Ex-Gatten die 3/7-Regel. Drei Siebtel des Nettoeinkommens bekäme also der Ex-Partner und die restlichen vier Siebtel dürfte der Unterhaltspflichtige behalten. Bei Einkommen oberhalb von monatlich 5100 Euro netto wird die Quote jedoch meist nicht verwendet.
…mit eigener Praxis ?
Genau, da ist auf vieles zu achten, Immobilienvermögen, Lebensversicherungen, Substanzwert und Goodwill der Praxis. Insbesondere der Goodwill lässt sich gelegentlich nur schwer ermitteln.
Dabei ist es zwingend geboten, dass Anwalt und Steuerberater zusammenarbeiten.





Warum kommt es trotzdem so häufig zu Streit vor Gericht? Welche Fehler werden gemacht?
Der häufigste Fehler wird schon vor der Hochzeit gemacht. Die große Mehrheit der Heiratswilligen hat keinen Ehevertrag. Das Dokument und die Verhandlungen auf dem Weg dahin sind einfach zu unromantisch. Selbst die, die sich bereits durch einen Ehevertrag geschützt glauben, sind oft nicht geschützt, weil die Verträge nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entsprechen und damit unwirksam sind. Klar, eine Hochzeit ist kostspielig genug, da möchte keiner 3.000 bis 5.000 Euro für einen Ehevertrag ausgeben. Im Fall einer Trennung rächt sich diese „Sparsamkeit“ aber schnell. Das gilt insbesondere für Unternehmer, bei denen die Existenz schnell bedroht ist, wenn kein wirksamer Ehevertrag besteht.
Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?
Zum Beispiel wenn die Eheleute in dem Vertrag einen Unterhaltsverzicht während des Trennungszeitraumes vereinbaren. Man soll es nicht glauben, aber es kommt immer wieder vor, auch wenn Notare mittlerweile wissen sollten, dass dies rechtlich nicht möglich ist und damit den gesamten Ehevertrag nichtig macht.