Scheidungsrecht für Unternehmer "Das Gerichtsverfahren sollte die letzte Wahl sein"

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Weitere Fehler bei Unternehmer-Scheidungen

Welche Fehler passieren bei Unternehmer-Scheidungen noch?

Teilweise entsteht die Idee, den hauseigenen Firmenanwalt auch für das private Scheidungsverfahren einzuspannen. Erfahrungsgemäß ist der wenig geeignet, weil er mit dem familienrechtlichen Hintergrund und den familienrechtlichen Verfahrensweisen nicht vertraut ist. Sinnvoller ist ein erfahrener Fachanwalt, der nicht nur für den Unternehmer persönlich, sondern auch für dessen Unternehmen Einfühlungsvermögen hat. Die Probleme sollte er dann gemeinsam mit dem Firmenanwalt regeln. Das ist zwar anwaltlich teurer, doch im Ergebnis billiger. Das freut dann den Kaufmann.

Dass Sie zum Fachanwalt raten, kommt nicht überraschend. Aber wie findet man einen geeigneten Anwalt? Welche Frage sollte ich einem Familienrechtler stellen, um ihn auf seine Tauglichkeit hin zu prüfen?

Fragen Sie den Anwalt, wie viele Verfahren er in wie vielen Jahren außergerichtlich geregelt hat. Es sollten über 80 Prozent sein, bei mindestens zehn Jahren Berufserfahrung. Zahlreiche Prozesse braucht kein Mensch. Es sei denn, sie werden einem aufgezwungen. Das gerichtliche Verfahren sollte immer die letzte Wahl sein, auch im Hinblick auf die anschließende Scheidung.

Um diese Kosten kommen Sie bei einer Scheidung nicht herum

Warum?

Gerichte können eine Ehe nur scheiden, wenn die Eheleute keine streitigen Verfahren vor Gericht führen, zum Beispiel über Unterhalt und Zugewinn. Das bedeutet, dass man die Folgen der Trennung und auch die folgende Scheidung möglichst vor einer Ehescheidung einvernehmlich und außergerichtlich regelt.

Der Mann ist selbständig und vermögend, die Frau Angestellte und verdient rund 3500 Euro brutto im Monat. Muss der Mann trotzdem Unterhalt zahlen?

Das ist gut möglich. Es hängt unter anderem auch vom Bedarf der unterhaltsberechtigten Ehefrau und vom Einkommen des Ehemannes ab, aber auch von der Dauer der Ehe. Es gibt heute - im Gegensatz zu früher – keine Generallinie. Es ist auf beiden Seiten ein extrem komplexes Verfahren. Unterhaltsansprüche sind nach oben hinsichtlich der Zeit und hinsichtlich der Höhe oft undefinierbar.

Wenn die Liebe vor Gericht steht
Kein Schadenersatz bei GeschenkeausfallJe mehr Gäste ein Brautpaar einlädt, desto mehr Geschenke bekommt es in der Regel auch. Doch was passiert, wenn der große Festsaal nicht pünktlich fertig wird und die Hochzeitsgesellschaft in einen kleineren Raum ausweichen muss? Ein Brautpaar verlangte Schadenersatz, da es 220 von ursprünglich 620 eingeladenen Gästen wieder ausladen musste. Dadurch seien ihnen Geschenke im Wert von 8.250 Euro entgangen. Daneben wollten sie noch weitere Kosten geltend machen und beantragten außerdem Prozesskostenhilfe. Das Landgericht Gießen wies diesen Antrag jedoch zurück (Az.: 4 O 102/11). Ein "Geschenkeausfall" könne keinen Schaden begründen, so das Gericht. Quelle: dpa
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld und ErsatzfeierEs sollte nur eine kleine Hochzeitsfeier sein, mit zwölf Personen wollte ein Brautpaar nach der Trauung im Kaminzimmer eines Restaurants feiern. Doch der Gastwirt vergaß die Reservierung – das Zimmer war besetzt, die Braut nervlich am Ende. Sie verlangte 3000 D-Mark Schmerzensgeld und noch einmal mehr als 10.000 Mark für eine Ersatzfeier. Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies jedoch den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, da die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe (Az.: 8 W 165/98-22). Quelle: dpa
Der Arbeitgeber darf sich nicht in die Liebe einmischenIst eine chinesische Ehefrau ein Sicherheitsrisiko? Ein Unternehmen in Schleswig-Holstein wollte einen Ingenieur kündigen, da er eine chinesische Staatsangehörige geheiratet hat. Ein solches Vorgehen verstößt gegen das Grundrecht der Eheschließungsfreiheit, das im Grundgesetz (Artikel 6, Absatz 1) festgeschrieben ist. Außerdem sei es sittenwidrig, da das Unternehmen in den Jahren zuvor die Beziehung zu einer in China lebenden Chinesin nicht als sicherheitsrelevant einstufte, das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden (Az.: 3 Sa 95/11). Der Arbeitgeber habe das Kündigungsrecht für eine willkürliche Vorgehensweise missbraucht. Quelle: AP
Chefarzt darf erneut heiraten – trotz katholischer KlinikAuch die katholische Kirche mischt sich gerne in das Liebesleben ihrer Angestellten ein. Ein Krankenhaus in Trägerschaft der Katholischen Kirche, wollte einen Chefarzt kündigen, da dieser erneut geheiratet hatte. Zwar wurde im Arbeitsvertrag die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre gefordert, doch das Krankenhaus hatte mit protestantischen und katholischen Mitarbeitern die gleichen Arbeitsverträge abgeschlossen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sah den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, da bei protestantischen Mitarbeitern wegen einer erneuten Eheschließung keine Kündigung ausgesprochen worden sei. Zwar sei die erneute Heirat ein Pflichtverstoß und als Kündigungsgrund geeignet, aber die Gerichte müssten zugleich im Kündigungsschutzverfahren grundlegende staatliche Rechtssätze beachten. Da vor der Heirat bereits die eheähnliche Gemeinschaft des Arztes bekannt gewesen sei und toleriert wurde, sei es unverhältnismäßig, den Arzt wegen der Eheschließung zu kündigen (Az.: 5 Sa 996/09). Quelle: dpa
Morgengabe ist ein SchenkungsversprechenGemäß einem islamisch-religiösen Ritus hatte eine Frau von ihrem Schwiegervater die schriftliche Zusage bekommen, dass der Schwiegervater ihr 30.000 Euro zahlen solle, falls es zur Scheidung von seinem Sohn kommt. Die Klägerin und der Beklagte stammen aus der Türkei. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte das deutsche Recht für anwendbar, da der gewöhnliche Aufenthaltsort des Schwiegervaters in Deutschland lag. Das Gericht wertete eine solche „Morgengabe“ als Schenkungsangebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das an die Bedingung der Scheidung gestellt worden sei. Der beklagte Schwiegervater musste das Geld zahlen (Az.: I-5 U 88/08). Quelle: rtr
Schnelle Scheidung bei verschwiegener Haftstrafe„Schatz, ich bin dann mal im Gefängnis“ – wenn ein solches Bekenntnis kurz nach der Hochzeit kommt und die Ehefrau dann für mehrere Monate in Haft verschwindet, darf sich der Partner scheiden lassen ohne dabei das Trennungsjahr einzuhalten. Das Amtsgericht Ludwigsburg hatte dem betroffenen Ehemann geglaubt, dass er vor der Hochzeit nichts von der bevorstehenden Haft wusste und sah darin einen so genannten Härtegrund, so dass der Mann das Trennungsjahr nicht abwarten musste (Az.: 1 F 50/06). Quelle: dpa
Kein Visum bei ScheineheWenn ein 27jähriger Tunesier in seiner Heimat eine 84jährige deutsche Frau heiratet, mutet das schon ein bisschen seltsam an. Aufgrund des großen Altersunterschieds nahm auch das Verwaltungsgericht Berlin an, dass es sich hier um eine Scheinehe handelt und wies die Klage des Mannes auf eine Aufenthaltsgenehmigung ab (Az.: VG 5 V 67.04). Dafür sprach laut Gericht auch, dass es keine Feierlichkeiten bei der Eheschließung gab, keine Ringe getauscht wurden und keine Freunde und Bekannten dabei waren. Noch dazu hatte sich die Frau bei den Angaben zu ihren Beweggründen für die Ehe in Widersprüche verstrickt. Quelle: dpa

Aber Bedarf ist ja relativ. Wie weise ich das nach?

Die kluge Ehefrau sollte ihre sämtlichen Ausgaben der letzten Ehejahre mit Belegen sammeln. Das ist mühsam, zweifellos, aber es lohnt sich für die Ehefrau. Generell kann man sagen, dass Unterhaltsansprüche – egal wie hoch das Einkommen des Ehemannes ist – bei etwa 15.000 Euro monatlich enden.

Wie lange muss der Unternehmer die Unterhaltszahlungen einkalkulieren?

Verlässlich ist das nicht zu sagen. Eine grobe Richtschnur bewegt sich zwischen der Hälfte und Dreiviertel der Dauer der Ehezeit. Die Zahlungen können aber gekürzt oder eingestellt werden, wenn es zu illoyalem Verhalten des Ex-Partners kommt oder die Ehefrau wieder eine neue Ehe schließt.

Was wäre denn illoyales Verhalten?

Zum Beispiel, wenn die Ehefrau in der Öffentlichkeit häufig mit einem Lebensgefährten auftritt. Auch hier ist Detektivarbeit gefragt, weil dies oft bestritten wird. Gleichfalls ist sie auch verpflichtet, eine Änderung des eigenen Einkommens mitzuteilen. Macht sie dies nicht, gefährdet sie ihren Unterhaltsanspruch.

Was sollte man auf keinen Fall machen?

Nur einen gemeinsamen Anwalt beauftragen. Das ist das Dümmste, was man machen kann.

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