Schlappe für Steuerzahler Zinsen auf Steuernachzahlungen bleiben hoch

Auf Steuernachzahlungen können jährlich sechs Prozent Zinsen fällig werden. Das Finanzgericht Münster hält das trotz Niedrigzinsphase für verfassungskonform – doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Wenn der Steuerbescheid erst spät ergeht, werden Zinsen fällig – mal für den Steuerzahler, mal fürs Finanzamt. Quelle: dpa

Frankfurt Vor dem Finanzgericht Münster haben Steuerzahler am Donnerstag eine Schlappe erlebt. Geklagt hatte ein Ehepaar aus Witten, das für die Jahre 2010 und 2011 Steuern nachzahlen sollte. Die endgültigen Steuerbescheide kamen erst 2016 und Ende 2013. Dadurch fielen auf die Steuernachforderungen auch noch Zinsen an – satte 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr. Dieser Zinssatz ist im Gesetz schon seit 56 Jahren verankert. Angesichts der Niedrigzinsphase hielt das Ehepaar ihn aber für verfassungswidrig. In ihrer Klage, die vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt wird, führten sie aus, dass der Zinssatz ihrer Meinung nach zwischen den Soll- und Habenzinsen liegen solle und sich „um die drei Prozent, keinesfalls aber über vier Prozent pro Jahr bewegen“ dürfte.

Das Finanzgericht sah das anders und hat die Klage abgewiesen. Zugleich ließen die Richter aber die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zu (Az.: 10 K 2472/16). Dort sind schon ähnliche Verfahren anhängig, diese beziehen sich aber auf Zeiträume, in denen die Marktzinsen noch höher lagen.

In ihrer mündlichen Urteilsbegründung wiesen die Richter darauf hin, dass der Nachzahlungs- und Erstattungszins in Deutschland seit 1961 unverändert und bewusst bei sechs Prozent liege. Dieser Satz sei wegen der Vereinfachung für die Steuerverwaltung auch in Hochzinsphasen nie verändert worden. Das sei mal für den einen Steuerpflichtigen zum Nachteil, mal aber auch zum Vorteil. Zudem betonten die Richter, dass Nachzahlungszinsen erst nach einer Karenzzeit von 15 Monaten gezahlt werden müssten.

Tatsächlich ist es so: Wenn Steuerzahler eine Steuererklärung abgeben, erhalten sie in der Regel einige Wochen später einen Steuerbescheid. Darin fordert das Finanzamt entweder zum Nachzahlen auf oder kündigt eine Steuererstattung an. Die Zinsen kommen ab dem 16. Monat nach Ende eines Steuerjahres ins Spiel.

Für jeden vollen Monat fallen dann 0,5 Prozent Zinsen an – bis der Steuerbescheid ergeht. Das gleiche gilt bei Steuererstattungen. Der Steuerzahler kann also auch von den Zinsen profitieren. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und sich sicher ist, dass ihm eine Erstattung zusteht, könnte mit der Abgabe seiner Steuererklärung bis zu vier Jahre warten und inklusive der Bearbeitungszeit beim Finanzamt für etwa 36 Monate Zinsen einstreichen.

Auf ein Verschulden kommt es bei der Verzögerung nicht an. Ob der Steuerzahler trödelt, das Finanzamt überlastet ist oder neue Erkenntnisse offenbar werden – etwa durch eine Betriebsprüfung bei einem Unternehmen, an dem der Steuerzahler beteiligt ist – spielt keine Rolle. Auf den ersten Blick scheinen Steuerzahler – zumindest als Gesamtheit – durch die Regelung gleichermaßen belastet und begünstigt zu werden.

Unterm Strich ist aber der Fiskus der Gewinner. So hat eine Anfrage der Grünen beim Bundesfinanzministerium im April dieses Jahres ergeben, dass der Saldo aus Nachzahlungs- und Erstattungszinsen in den Jahren 2012 bis 2016 für den Fiskus stets positiv war. Pro Jahr entstand in der Staatskasse dadurch ein Plus von 670 Millionen bis knapp 1,3 Milliarden Euro.

Der Bund der Steuerzahler will gemeinsam mit den Klägern die Urteilsgründe prüfen und nach Angaben einer Sprecherin „wahrscheinlich Revision einlegen“. Mit der schriftlichen Urteilsbegründung sei in einigen Wochen zu rechnen. Für die Praxis habe das Urteil zunächst keine Auswirkungen. „Steuerzahler können weiterhin gegen die hohen Steuerzinsen Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf ein bereits laufendes Parallelverfahren beim Bundesfinanzhof verwiesen werden (Az.: I R 77/15)“, empfiehlt der Bund der deutschen Steuerzahler.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%