
Nach Abschluss der juristischen Ausbildung und Promotion war Günter Schmitt-Rolfes beim Bayerischen Arbeitgeberverband als Referent für Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht und Geschäftsführer der Bezirksgruppe München-Oberbayern der Bayerischen Arbeitgebervereinigung. Nach seinem Ausscheiden aus dem Verbandsleben war er Mitgründer der Kanzlei Schmitt-Rolfes Faltermeier für alle Gebiete des Arbeitsrechts, insbesondere aber auch des Arbeitsrechts für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer. Nach seinem Verständnis müssen Arbeitsrecht und Gesellschafts-/Wirtschaftsrecht müssen also in diesem Beratungs- und Vertretungsbereich als Einheit verstanden und beherrscht werden.
Zum Beratungsspektrum von Schmitt-Rolfes bei Vertretung von Vorständen und Geschäftsführern gehört darüber hinaus die Beherrschung der entsprechenden Bereiche des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts. Nach seinem Verständnis müssen Arbeitsrecht und Gesellschafts-/Wirtschaftsrecht müssen also in diesem Beratungs- und Vertretungsbereich als Einheit verstanden und beherrscht werden.