Schöner klagen Das kostet Ihr Recht

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Bei einer Mediation suchen beide Parteien freiwillig und gemeinsam nach einer Konfliktlösung. Mediationen werden für so gut wie alle Konflikte, ob Erbstreitigkeiten, Mobbing im Unternehmen oder Ehekrach, angeboten. Läuft ein Prozess, kann er für eine Mediation unterbrochen werden. Auch eine mögliche Verjährung verschiebt sich. Meist teilen beide Parteien die Kosten. Abgerechnet wird nach Stundensätzen von 100 bis 300 Euro. Mittlerweile beteiligen sich einzelne Rechtsschutzversicherer, etwa die Auxilia, die DMB (Tarif Expert) oder die Arag, an den Kosten oder übernehmen diese komplett. Auch Gerichte bieten Mediationen durch Richter an, selbstredend losgelöst vom Gerichtsverfahren.

Noch kostengünstiger lassen sich Rechtsstreitigkeiten bei kommunalen Schiedsstellen regeln, die schon für 50 Euro Gebühr einen vorgerichtlichen Vergleich vermitteln. Viele Bundesländer schreiben vor, dass potenzielle Kläger bei einem Streitwert von weniger als 1000 Euro zunächst eine Schiedsstelle anrufen müssen. So sollen die Amtsgerichte vor allem von Nachbarschaftsstreitigkeiten entlastet werden. Schiedsstellen eignen sich besonders für Fälle, bei denen die möglichen Prozesskosten höher sind als der Streitwert und beide Parteien zu einem Vergleich bereit sind.

Ombudsleute als Schiedsrichter

Wer Ärger mit seiner Bank oder Versicherung hat, muss nicht gleich vor Gericht ziehen. Die Finanzbranche hat Ombudsleute als neutrale Schiedsrichter für Streitfälle mit Kunden installiert. Kunden haben hier nichts zu verlieren: Für sie ist das Verfahren kostenlos. Urteile der Ombudsleute sind bis zu gewissen Grenzen, oft 5000 Euro, für die Unternehmen bindend. Der Kunde kann dagegen immer noch klagen.

Die Ombudsleute der Banken sind über den jeweiligen Bankenverband zu erreichen, bei Sparkassen zum Beispiel über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband, bei den privaten Banken über den Bundesverband Deutscher Banken. Im vergangenen Jahr beschwerten sich 4800 Kunden bei den Ombudsleuten der Privatbanken – mehr als jemals zuvor. Jede dritte Beschwerde führte am Ende zu einer Lösung, die zumindest zum Teil zugunsten des Kunden ausfiel.

Bei Ärger mit der Versicherung hilft generell der Versicherungsombudsmann, außerdem gibt es noch eine spezielle Schiedsstelle für Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Handwerks- oder Anwaltskammern bieten sich für ihre jeweiligen Berufsstände als Schiedsstellen an.

Staatshilfe annehmen

Wenn Mediatoren, Schiedsstellen oder Ombudsmänner nicht helfen können, bleibt oft nur » » der Gang zum Gericht. Viele scheuen davor zurück, weil ihnen das Geld für einen Prozess fehlt. Dabei gibt es durchaus Wege, auch bei kleinem Budget sein Recht durchzusetzen.

Für Bürger mit geringem Einkommen springt die staatliche Prozesskosten- oder Beratungshilfe ein. So verringern sich die Kosten für eine Rechtsberatung auf maximal zehn Euro, so viel wie die Praxisgebühr beim Hausarzt. Dafür müssen finanzschwache Mandanten beim jeweiligen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen oder sich an einen Anwalt wenden, der dies erledigt.

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