Schöner klagen Das kostet Ihr Recht

Seite 7/8

Ändern die Anbieter ihre Konditionen, gilt das aber nur für neue Verträge. Wer eine alte Police mit besseren Konditionen hat, sollte bei einem Vertragswechsel darauf achten und nicht nur auf die Beitragshöhe schauen. Zumal bei Vertragsabschluss in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten gilt. Wer in diesem Zeitraum rechtliche Probleme hat, kann noch nicht auf eine Zahlung des Versicherers hoffen.

Doch auch später kann es Ärger um die Versicherungsleistung geben. Das mussten einige der Lehman-Betroffenen erleben, die gerichtlich gegen ihre Hausbank vorgehen wollten. Ihre Rechtsschutzversicherer, wie etwa die NRV, aber auch die Branchenführer DAS und Arag, lehnten die angefragte Kostenübernahme in einigen Fällen ab. Mal waren Rechtsstreitigkeiten um Geldanlagen in den erst vor Kurzem abgeschlossenen Policen generell ausgeschlossen, mal deckte die Police keine Spekulationsgeschäfte ab. Nun müssen Gerichte entscheiden, ob die Versicherung die Prozesse finanzieren muss.

Viele Leistungen nur im Paket

Viele Leistungen, wie etwa den Berufsrechtsschutz, gibt es von den Versicherern nur im Paket mit anderen, weniger heiklen Rechtsgebieten, was die Prämie nach oben treibt. Gerade den Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer hält Expertin Weidenbach aber in wirtschaftlichen Krisenzeiten für sinnvoll. Zumal bei Arbeitsstreitigkeiten eine Besonderheit gilt: In der ersten Instanz bekommt der Prozessgewinner – anders als bei anderen Prozessen – seine Anwaltskosten nicht vom Gegner, in der Regel seinem Arbeitgeber, erstattet.

Generell gibt es Geld vom Versicherer nur, wenn dieser zuvor einer Klage Aussicht auf Erfolg bescheinigt hat. Auch die maximale Leistung ist meist begrenzt. „Weniger als 250 000 Euro Deckungssumme sollten es auf keinen Fall sein“, sagt Berater Albers. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt einen Tarif mit unbegrenzter Deckungssumme.

Prozessfinanzierer suchen

Da Rechtsschutzpolicen nur bei einem Teil der Gerichtsverfahren zahlen, bietet sich als Alternative ein Prozesskostenfinanzierer an. So wie bei Achim Spindler, dem Berliner Architekten, übernehmen die Finanzierer alle anfallenden Kosten des Rechtsstreits, sowohl die Anwaltsgebühren als auch alle Gerichtskosten. Nur wenn der Kläger letztlich erfolgreich ist oder einer außergerichtlichen Lösung zustimmt, bekommen die Finanzierer ihr Honorar, meist 20 bis 30 Prozent der an den Kläger fließenden Summe. Allerdings übernehmen die Finanzierer nur besonders erfolgversprechende Prozesse, bei denen es außerdem um eine Geldforderung gehen muss, etwa Schadensersatz, ein ausstehendes Honorar oder Erbansprüche auf eine Immobilie. Außerdem sollte der Streitwert mindestens fünfstellig sein.

Architekt Spindler verlor sein Verfahren in der ersten Instanz. Die Gesamtkosten des Prozesses lagen da bei etwa 15.000 Euro. „Als Privatperson hätte ich spätestens an dieser Stelle aufgegeben“, sagt der Architekt. Dank Prozessfinanzierung durch den Bonner Anbieter Foris wagte er die Berufung.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%