Schöner klagen Das kostet Ihr Recht

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Kläger sollten zunächst ihren Anwalt bitten, sich mit einem Prozesskostenfinanzierer in Verbindung zu setzen. So lassen sich die Chancen auf eine Finanzierung ausloten, bevor der Anwalt gegen üppiges Honorar eine Klageschrift aufsetzt. Misstrauische Kläger können zudem mit der kostenlosen Finanzierungsprüfung auch die Erfolgsversprechen ihres Anwalts prüfen. Erklärt sich ein Prozessfinanzierer bereit, die Kosten zu übernehmen, stehen die Erfolgschancen wohl wirklich gut.

Im Umkehrschluss gilt das nicht unbedingt: Weil Prozessfinanzierer total auf Nummer sicher gehen, lehnen sie die weitaus meisten Anfragen ab. Foris entscheidet sich in 95 Prozent der Fälle gegen eine Finanzierung, andere erteilen 80 Prozent der Interessenten eine Abfuhr. Das penible Aussieben zahlt sich aus: Im vergangenen Jahr gingen bei Foris 68 Prozent der finanzierten und abgeschlossenen Verfahren für die Kunden positiv aus. Die Allianz, Roland und die DAS Prozessfinanzierung haben nach eigenen Angaben bis zu 80 Prozent der von ihnen finanzierten Fälle positiv abgeschlossen. »

Erfolgshonorar vereinbaren

Wer keinen Prozessfinanzierer findet, kann immerhin versuchen, mit seinem Anwalt ein Erfolgshonorar auszuhandeln. Statt nach dem gesetzlichen Gebührenkatalog abzurechnen, erhält der Anwalt im Erfolgsfall 20 bis 30 Prozent des Streitwerts. Nachteil: Anders als bei Prozessfinanzierern bleibt der Mandant bei einer Niederlage auf Gerichtskosten und Anwaltshonorar der Gegenseite sitzen.

Wer ein Erfolgshonorar vereinbaren will, muss zudem nachweisen, dass der Prozess ohne Vorfinanzierung durch den Anwalt nicht zustande käme. „Bisher wird das Erfolgshonorar kaum angenommen“, sagt Julia von Seltmann, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer. Christoph Hommerich, Direktor des Soldan Instituts, schiebt das auf die fehlende Erfahrung der deutschen Anwälte mit dem neuen Honorarmodell: „Das Erfolgshonorar kann privaten Klägern Türen zum Recht öffnen, die sich bisher keinen Prozess über mehrere Instanzen leisten konnten oder wegen des Risikos zögerten.“ Dazu zählt er Fälle, in denen Patienten wegen ärztlicher Kunstfehler klagen. „Oft reichen die Ersparnisse der Kläger nur für die erste Instanz“, sagt Hommerich.

Steuern sparen

Kläger und Ratsuchende können sich einen Teil der Kosten für Beratung und Prozesse vom Finanzamt wiederholen. „Allerdings gilt dies nur für Fälle, in denen ein Zusammenhang mit dem Erhalt oder der Erzielung von Einnahmen des Mandanten besteht“, sagt Wolfram Meven, Partner der Düsseldorfer Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Selbst wer nach einem erfolgreich beendeten Prozess keine Anwalts- und Gerichtskosten zahlen muss, kann seine Steuerlast mindern. So wie Architekt und Pommes-Liebhaber Achim Spindler. In der zweiten Instanz urteilte das Gericht zu seinen Gunsten, mittlerweile haben die Voreigentümer den Schadensersatz weitgehend gezahlt. Spindler muss davon aber nur einen Teil versteuern, weil er das Honorar des Prozessfinanzierers steuerlich geltend machen kann. Vor allem freut er sich aber, dass aus dem Projekt noch etwas geworden ist: Das Haus in Berlin ist saniert, die Eigentümer sind eingezogen.

Weniger gut lief die Edel-Pommesbude. Die hat er mittlerweile aufgegeben. Trüffel-Mayo ist eben nicht jedermanns Sache – da hilft auch kein Klagen.

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