Schufa-Auskunft beantragen So beantragen Sie die Schufa-Selbstauskunft 2024 online und kostenlos

Schufa-Auskunft kostenlos Quelle: imago images

Viele Vermieter und Banken in Deutschland verlangen eine Schufa-Auskunft, um Informationen über die Zahlungsfähigkeit einer Person zu erhalten. So beantragen Sie die Schufa-Auskunft kostenlos und online.

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Egal ob für den Vermieter, bei der Beantragung eines Kredits oder bei der Geschäftsabwicklung mit einem Transaktionspartner – um Informationen über die Zahlungsfähigkeit einer Person zu erhalten, ist eine Schufa-Bonitätsauskunft unerlässlich. Viele Vermieter und Banken bestehen daher darauf, dass Interessenten oder Kunden eine entsprechende Bonitätsauskunft vorweisen können. Neben der Schufa-Bonitätsauskunft gibt es noch die Schufa-Selbstauskunft. Die Selbstauskunft lässt sich kostenlos beantragen und gibt einen Überblick, wie die Schufa Ihre Kreditwürdigkeit einschätzt. Zwischen diesen beiden Auskünften gibt es wichtige Unterschiede, die es zu beachten gilt.

Wie Sie eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft beantragen können und was der Unterschied zur Schufa-Bonitätsauskunft ist, erfahren Sie hier.

Was ist eine Schufa-Selbstauskunft?

Eine Schufa-Selbstauskunft gibt Informationen über die Zahlungsfähigkeit einer Person. Die Schufa-Selbstauskunft zeigt, wie die Schufa Ihre Zahlungsmoral einschätzt. Sie haben das Recht auf eine kostenfreie Datenkopie mindestens einmal im Jahr. Wie oft eine kostenlose Auskunft bei den Auskunfteien eingeholt werden kann, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Seit dem 1. April 2010 haben Verbraucher nach Art. 15 des Bundesdatenschutzgesetz das Recht, diese Auskunft jährlich kostenlos zu beantragen. Die Schufa-Selbstauskunft ist an dieser Stelle allerdings klar von einer Schufa-Bonitätsauskunft zu unterscheiden, bei der grundsätzlich Kosten anfallen. 

Was ist eine Schufa-Bonitätsauskunft?

Mithilfe gespeicherter Daten kann die Schufa die Bonität (Kreditwürdigkeit) eines Verbrauchers bestimmen. Mit einem Scoring-Wert der jeweiligen Schufa-Bonitätsauskunft errechnet die Schufa die Wahrscheinlichkeit, dass Verbraucher Kredite und andere Schulden auch tatsächlich zurückzahlen.

Was ist der Unterschied zwischen der kostenlosen Schufa-Selbstauskunft und der Schufa-Bonitätsauskunft?

Anders als die Selbstauskunft, ist die Bonitätsauskunft kostenpflichtig. Die 29,95 Euro teure Bonitätsauskunft enthält neben dem Dokument für die Selbstauskunft auch noch ein Dokument zur Weitergabe an Drittparteien, wie zum Beispiel den Vermieter, und enthält Informationen zu Ihrer Bonität, zur Regelmäßigkeit der Einkünfte und die damit verbundene Zahlungsfähigkeit. Außerdem liegt die Bonitätsauskunft in Form eines Originaldokuments der Schufa vor. Im Bezug auf den Informationsgehalt bei der kostenlosen Selbstauskunft und der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft gibt es jedoch nur kleine Unterschiede. Die Bonitätsauskunft ist dann zu bevorzugen, wenn Sie Ihre Kreditwürdigkeit bei Dritten nachweisen müssen, für die eigene Auskunft reicht dagegen die kostenlose Schufa-Auskunft.


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Wie beantrage ich eine gratis Schufa-Selbstauskunft 2024?

Sie können auf der Internetseite der Schufa Holding AG online und kostenlos eine Selbstauskunft nach Art. 15 des Bundesdatenschutzgesetzes (DSGVO) beantragen. Dafür müssen Sie lediglich das entsprechende Bestellformular ausfüllen und absenden.

Wer ist die Schufa Holding AG?

Die Abkürzung „Schufa“ steht für die Schutzgesellschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Schufa speichert die Informationen zur Zahlungsfähigkeit einer Person. Anders als viele glauben, ist die Schufa keine Behörde, sondern ein privates Unternehmen.​​​​

Das Zahlungsverhalten der Verbraucher kann positiv oder negativ bewertet sein. Zu positiven Schufa-Einträgen zählen unter anderem Kredit- oder Bankverträge. Zu den negativen Einträgen zählen hingegen Zahlungsverzüge oder auch Privatinsolvenzen sowie gerichtliche Mahnverfahren. Die Schufa gibt Auskunft über die Bonität von Vertragspartnern.

Welche Informationen enthält eine Schufa-Auskunft?

Die Schufa-Auskunft enthält verschiedene Daten einer Person. Darunter fallen zum Beispiel frühere Adressen, Namen oder das Geburtsdatum. Neben verschiedenen personenbezogenen Daten enthält die Schufa-Auskunft auch Informationen über beispielsweise Girokonten oder Ratenkredite. Insgesamt verarbeitet die Schufa folgende Daten:

  • Personendaten: Dazu zählen beispielsweise Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und frühere Anschriften.
  • Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung.
  • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und Bekanntmachungen.
  • Informationen über vertragsgemäße Durchführung von Geschäften. Dazu zählen zum Beispiel Girokonten, Kreditkarten, Ratenkredite.
  • Scorewerte.
  • Informationen über betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten wie zum Beispiel Bonitäts- oder Identitätstäuschung.

Was sind die Scorewerte bei der Schufa-Auskunft?

Die Bonitätsscores basieren auf den gespeicherten Daten zu Ihrer Person. Anhand der gesammelten Erfahrungen werden dann Prognosen für die Zukunft erstellt, die angeben, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand seinen aktuellen und zukünftigen Zahlungspflichten nachkommt. Dadurch wird nicht nur das Unternehmen vor eventuellen Zahlungsausfällen, sondern auch der Verbraucher vor Überschuldung oder einer Kreditunfähigkeit geschützt.

Was bedeuten die neuen Regeln für die Schufa-Einschätzung?

Eine Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes zielt darauf ab, die Rechte der Verbraucher gegenüber Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa zu stärken. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet, der als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) präsentiert wurde.

Das EuGH hatte festgestellt, dass die Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern nur unter strengen Auflagen zulässig ist. Gemäß diesem Entwurf sollen künftig bestimmte Daten nicht mehr zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit einer Person herangezogen werden dürfen. Dazu gehören unter anderem die Wohnadresse, der Name sowie personenbezogene Informationen aus der Nutzung sozialer Netzwerke. Ebenso sollen Daten über Ein- und Auszahlungen auf Bankkonten nicht mehr verwendet werden dürfen.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung waren zwei Fälle aus Deutschland. In einem dieser Fälle reichte eine Frau Klage ein, nachdem ihr ein Kredit verweigert worden war. Sie verlangte von der Schufa die Löschung eines Eintrags und den Zugang zu ihren Daten. Die Schufa gab lediglich den Score-Wert und allgemeine Berechnungsinformationen preis, jedoch nicht die exakte Methode der Berechnung.

Der Schufa-Score spielt auch bei der Einschätzung der Zahlungsfähigkeit von Mietinteressenten oft eine Rolle. Steffi Lemke (Die Grünen), Bundesministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, betonte, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig direkt erfahren müssen, welche Daten und Datenkategorien ihren Score-Wert beeinflusst haben, wie diese gewichtet wurden und welche Aussagekraft der Score-Wert besitzt. Zudem soll Diskriminierung durch Scoring nun unterbunden werden. Das geplante Gesetz, das noch durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss, wird sicherstellen, dass beispielsweise die Postleitzahl nicht mehr darüber entscheidet, ob jemand als zahlungsfähig betrachtet wird oder nicht.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, dass der Entwurf klarstellen werde, dass weder ethnische Herkunftsdaten noch Gesundheitsdaten in die automatisierte Beurteilung der Zahlungsfähigkeit einfließen dürfen. Darüber hinaus ist die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes darauf ausgerichtet, Forschungsvorhaben zu erleichtern. Unternehmen und Institutionen, die Daten für historische, wissenschaftliche oder statistische Zwecke verarbeiten und bei länderübergreifenden Projekten gemeinsam für die Datenschutzverantwortung verantwortlich sind, müssen sich dann nur noch an eine Aufsichtsbehörde wenden.


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