Lebensversicherungen
Luxemburg ist laut „EU-Amtshilfegesetz“ verpflichtet, andere EU-Staaten von 2015 an ungefragt über mehrere Arten von Einkünften zu informieren, die deren Einwohner im Kleinstaat einstreichen. Dies betrifft etwa Renten und Mieten – und im Bereich der Geldanlage Lebensversicherungen.
Wichtig: 2015 wird Luxemburg Angaben über Erträge im Jahr 2014 liefern. Damit sind also bereits Anleger betroffen, deren Police 2014 abläuft.
Der neue Austausch dürfte auch viele Versicherungsmäntel treffen – Modelle also, bei denen Wertpapierdepots als Lebensversicherung getarnt werden. „Das ist bei Schwarzgeldanlegern beliebt, weil während der Laufzeit der Police keine steuerpflichtigen Erträge anfallen und nach zehn bis zwölf Jahren Verjährung eintritt“, sagt Gerd Kostrzewa, Steueranwalt bei Heuking in Düsseldorf.
Auch hiesiges Vermögen tarnen Anleger häufig auf diese Weise, um sich Steuervorteile über die Lebenspolicen zu erschleichen. Darum ging es bei der Razzia Anfang Dezember bei der Commerzbank, die solche Konstrukte der Generali-Versicherung vertrieben hat.
Anleihen und Sparkonten
Darüber hinaus hat Luxemburg im April zugesagt, von 2015 an die „EU-Zinsrichtlinie“ anzuwenden. „Das bedeutet, dass Banken den deutschen Fiskus automatisch informieren, wenn sie einem Kunden aus Deutschland Zinsen gutschreiben“, sagt Idler. Auch hier spielt der Stichtag 1. Januar 2014 eine Rolle, weil oft erst im Folgejahr gutgeschrieben wird. Sobald Vermögen nach dem Jahreswechsel noch in Luxemburg liegt, steigt somit die Entdeckungsgefahr.
Kein Wunder also, dass viele ihr Geld rechtzeitig rausholen wollen – trotz der Gefahr, dem Zoll in die Arme zu laufen. Andere zögern noch: Derzeit würden viele Anleger fragen, ob ihnen die Zinsen bei einer Kontoauflösung 2014 sofort gutgeschrieben werden, erzählt ein Kenner des Finanzplatzes.