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Schwarzgeld in UnterhosenWie Steuerbetrüger ihr Geld aus Luxemburg schaffen

Nach dem Exodus aus der Schweiz räumen Schwarzgeldanleger jetzt ihre Konten in Luxemburg. 2014 wird auch dessen Bankgeheimnis endgültig Vergangenheit sein. Was sich ändert, wer betroffen ist.Daniel Schönwitz 21.12.2013 - 06:00 Uhr

"Haben Sie Bargeld dabei?"

Zöllner kontrollieren stichprobenartig, ob Reisende hohe Bargeldsummen im Gepäck haben. Die Kontrollen können direkt am Grenzübergang stattfinden, aber auch durch mobile Einsatztrupps, die einige Kilometer im Landesinneren lauern. Wer mehr als 10.000 Euro dabei hat, muss dies den Zöllnern mitteilen. Wenn Reisende schweigen und die Ermittler trotzdem hohe Summen finden, informieren sie per Kontrollmitteilung das Finanzamt des Betroffenen.

Foto: Hauptzollamt Ulm

Schmuggelroute Bregenz - Lindau:

Besonders häufig sind die Zöllner an den Grenzen zu Luxemburg und der Schweiz unterwegs. Zahlreiche Bargeldfunde melden traditionell die Beamten aus der Region Lindau am Bodensee. Dort - im Dreiländereck Schweiz-Österreich-Deutschland - kommen zahlreiche Steuerflüchtige vorbei, die ihr Schwarzgeld zurück in die Heimat schmuggeln wollen.

Foto: Hauptzollamt Ulm

Daten-CD's schrecken Hinterzieher auf:

2010 war für Deutschlands Bargeld-Fahnder ein Rekordjahr. Die Tatsache, dass der deutsche Fiskus eine CD mit Kundendaten der Schweizer Großbank Credit Suisse gekauft hatte, schreckte zahlreiche Hinterzieher auf. Viele entschieden sich für eine strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt, andere versuchten, ihr Geld heimlich zurückzuholen. Aber längst nicht allen Steuersündern gelang es, durch die Zollkontrollen zu schlüpfen.

Foto: Reuters

Angst vor dem Abkommen:

Auch 2011 blieb die Angst vor Entdeckung groß - vor allem wegen des Steuerabkommens, über das Deutschland und die Schweiz verhandeln. Es sieht eine engere Kooperation der eidgenössischen Banken mit deutschen Steuerfahndern sowie eine pauschale Strafsteuer für Schwarzgeld vor. Ob das Abkommen in Kraft tritt, steht aber noch nicht fest, da die SPD Nachbesserungen fordert.

Foto: dapd

Scheine ohne Ende:

Allein die Fahnder im Großraum Lindau (Bodensee) stellten 2011 rund drei Millionen Euro Bargeld sicher und fanden in den Unterlagen von Reisenden Konto- und Depotauszüge, die auf ein Auslandsvermögen von satten 500 Millionen Euro hindeuten. Schätzungen zufolge dürften sich daraus Steuernachzahlungen im mittleren zweistelligen Millionenbereich für den deutschen Fiskus ergeben - allein durch Funde in Lindau und Umgebung, wohlgemerkt.

Foto: dpa

Schlechtes Versteck im Koffer:

Nur selten liegt das Bargeld ganz offen im Koffer wie im Fall dieses Krimi-Fans, den die Lindauer Zöllner kürzlich schnappten. Die meisten Schmuggler lassen sich bessere Verstecke einfallen.

Foto: Hauptzollamt Ulm

Cash am Körper:

Großer Beliebtheit erfreuen sich Taschen, die unter der Kleidung ganz eng am Körper getragen werden. Anfang März erwischten Zöllner am Grenzübergang Bietingen einen 59-jährigen Metzgermeister aus Bayern, der 147.000 Euro in zwei Bauchtaschen schmuggelte. Wegen Nichtanmeldens des Bargeldes muss er nun ein Bußgeld zahlen, zudem wird sein Heimatfinanzamt informiert - dem er dann erklären muss, woher das Geld stammt.

Foto: Hauptzollamt Ulm

Geldscheine statt Reserverad:

Beamte des Zollamts Bietingen entdeckten vor einigen Monaten in der Reserverad-Mulde des Kofferaums eine Tasche mit 13 Geldbündeln in unterschiedlicher Stückelung. Insgesamt zählten sie 110.300 Euro. Auch in diesem Fall wurde ein Bußgeld fällig. Da der Besitzer kein deutscher Staatsangehöriger war, informierten die Beamten die Finanzbehörden seines Heimatlandes.

Foto: Hauptzollamt Ulm

Außen pfui, innen hui:

Eine 73-jährige Deutsche transportierte 10.000 Euro in einer unscheinbaren Plastiktüte, als sie im vergangenen August mit dem Zug aus der Schweiz zurückkehrte. Weitere 10.000 Euro fanden Zollbeamte in ihrer Jackentasche, nochmal dieselbe Summe steckte in einer Einkaufstasche. Bei mobilen Kontrollen in Zügen seien zuletzt besonders hohe Bargeldfunde zu verzeichnen gewesen, berichtet ein Zollbeamter.

Foto: Reuters

Geschmuggelte Luxusuhr:

Zahlreiche Steuerhinterzieher kaufen von ihrem Schwarzgeld teure Uhren oder Goldmünzen, die sie dann in die Heimat schmuggeln. Doch immer wieder trügt die Hoffnung, dadurch nicht aufzufliegen. So leiteten die Finanzbehörden vor wenigen Wochen ein Steuerstrafverfahren gegen eine 56-Jährige Frau ein, die mit einer 25.000 Euro teuren Uhr aus der Schweiz zurückgekehrt war. Sie hatte sich während der Befragung durch Zollbeamte in Widersprüche verwickelt.

Foto: AP

Gold in der Hosentasche:

Zehn Goldmünzen entdeckten Beamte in den Hosentasche eines 72-Jährigen, der bei Rheinfelden aus der Schweiz einreiste. Die ausgebeulten Hosentaschen des Mannes hatten das Misstrauen der Zöllner geweckt. Da die Goldmünzen ebenfalls als meldepflichtige Barmittel gelten, wurde ein Bußgeld fällig. Zudem informierten die Beamten das zuständige Finanzamt.

Foto: Reuters

Tierische Bargeldschnüfflerin:

Die Bargeld-Spürhündin Lex erschnüffelte im vergangenen Sommer 25 000 Euro, die ein 60-Jähriger in Zeitungspapier eingewickelt und in einem Seitenfach seines Koffers versteckt hatte. Die Kontrolle fand an der A 96 in Höhe Sigmarszell statt. Weitere 7.700 Euro hatte der Mann in seinem Schuh versteckt. 

Foto: WirtschaftsWoche

Die Bargeldfahnder beim deutschen Zoll sind bisweilen nicht zu beneiden. Immer wieder müssen sie ihren Verdächtigen sehr nahe kommen; zu den beliebtesten Verstecken von Schwarzgeldanlegern, die ihr Geld zurück in die Heimat schmuggeln, gehören schließlich Unterhosen und Dekolletés.

Manchmal werden die Kontrolleure aber auch eine Etage tiefer fündig. Wie im November an der Grenze zu Luxemburg, wo ein Rentner bei einer Kontrolle durch ausgebeulte halbhohe Lederschuhe auffiel. Und siehe da: Als der 73-jährige Bayer die Treter auszog, kamen auf jeder Seite 50.000 Euro zum Vorschein.

Solche Funde sind derzeit an der Tagesordnung. „Wir stellen ein hohes Bargeldaufkommen an der luxemburgischen Grenze fest“, sagt Diana Weis vom Hauptzollamt Saarbrücken. Zudem steigt nach einhelligen Angaben von Steuerstrafanwälten die Zahl derer, die ihr Luxemburger Vermögen nicht heimlich heimschaffen, sondern per Selbstanzeige legalisieren wollen.

Während alle Welt noch über die Schweiz diskutiert, hat also ein Exodus deutscher Schwarzgeldanleger aus dem Großherzogtum begonnen. Kein Wunder – schließlich will Luxemburg sein Bankgeheimnis, das bereits in mehreren Schritten aufgeweicht wurde, faktisch endgültig abschaffen. Aber was ändert sich genau? Und wie berechtigt ist die Nervosität der Schwarzgeldanleger kurz vor dem Jahreswechsel?

Was Steuerhinterzieher bei Selbstanzeigen jetzt beachten sollten
Der Fall des Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß hat eindrucksvoll gezeigt: Schon jetzt ist es schwierig, eine wirksame Selbstanzeige abzugeben. Denn der Gesetzgeber stellt an diese Selbstanzeige strenge Anforderungen. Werden die nicht erfüllt, ist es vorbei mit der Straffreiheit. Zudem droht eine weitere Verschärfung der Kriterien. Laut Koalitionsvertrag erwägt Schwarz-Rot eine Verlängerung der Verjährung. Was ist im Detail zu beachten?
Wer Schwarzgeld in Luxemburg bunkert, muss zunächst die Kapitalerträge des unverjährten Zeitraums – in der Regel die vergangenen zehn Jahre – penibel auflisten. Das ist oft schwierig, vor allem, wenn Anleger – wie Uli Hoeneß – fleißig mit Wertpapieren gezockt und viele steuerpflichtige Spekulationsgewinne erzielt haben. Da die Koalition darüber nachdenkt, die Verjährungsfristen bei diesen „Auslandssachverhalten“ zu verlängern, könnte es künftig noch aufwendiger werden, sich reinzuwaschen. Steuerberater und Rechtsanwälte klatschen schon in die Hände, ihnen winken neue Einnahmen.
Zudem müssen Betroffene Beträge auflisten, die sie durch andere Delikte hinterzogen haben. Denn seit 2012 sind „Teil-Selbstanzeigen“ verboten. Kommt also später raus, dass Anleger nicht nur Zinsen in Luxemburg hinterzogen, sondern auch anderswo illegal getrickst haben – etwa durch Schwarzeinnahmen in der Firma –, ist die Selbstanzeige unwirksam. Und Steuerpflichtige werden nachträglich bestraft. Immerhin: Zu melden sind nur Delikte, die ein und dieselbe Steuerart betreffen. Da mit einem Schwarzgelddepot in Luxemburg Einkommensteuer – auch die Abgeltungsteuer gehört formal in diese Steuerkategorie – hinterzogen wurde, müssen Anleger die Vergangenheit also ausschließlich auf weitere Einkommensteuersünden abklopfen.
Bislang müssen Anleger bei der Suche nach weiteren Delikten neben dem Luxemburger Schwarzgelddepot nur fünf Jahre zurückgehen – und nicht zehn. Doch Schwarz-Rot in Berlin erwägt laut Koalitionsvertrag, in diesem Bereich künftig detaillierte Angaben für die vergangenen zehn Jahre zu fordern: „Der Steuerpflichtige sollte, um Straffreiheit für die letzten fünf Jahre zu erlangen, auch für die weiter zurückliegenden fünf Jahre alle Angaben berichtigen, ergänzen oder nachholen“, heißt es darin. Es wäre also ein noch besseres Erinnerungsvermögen gefragt.

Superstichtag 1. Januar 2014

In der Tat: Für alle, die nach Silvester noch geheimes Geld in Luxemburg liegen haben, steigt das Risiko – und zwar aus zwei Gründen.

- Der Kleinstaat kooperiert bald enger mit deutschen Finanzbeamten. „Das neue Steuerabkommen mit Luxemburg, das Ende September in Kraft getreten ist, wird ab dem 1. Januar angewendet“, erklärt Jesco Idler, Partner der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn.

Das bedeutet: Wenn Fahnder einen Verdächtigen im Visier haben und in Luxemburg nach Konten fragen, werden sie in aller Regel die Daten bekommen. Womöglich sind sogar die effektiven „Gruppenanfragen“ zulässig. Dabei nennen Beamte keinen Verdächtigen, sondern definieren ein Verhalten, das für Hinterzieher typisch ist – und erhalten dann die Namen all derer, die ins Raster passen.

So könnten Beamte zum Beispiel nach den Namen von Anlegern fragen, die nicht selbst Depotinhaber sind, sondern eine diskrete Stiftung zwischengeschaltet haben. „Es ist zwar umstritten, ob Gruppenanfragen vom Abkommen gedeckt sind“, sagt Idler. „Aber die deutschen Behörden dürften es in jedem Fall versuchen, zumal solche Anfragen seit 2012 dem OECD-Standard entsprechen, an den auch Luxemburg gebunden ist.“

- Doch um manche Daten müssen sich Fahnder in Zukunft gar nicht mehr bemühen – Luxemburg liefert sie automatisch. Das ist der zweite Grund, warum die Nervosität vor dem Jahreswechsel steigt. Betroffen sind Anleger mit Lebensversicherungen, Anleihen und Sparkonten.

Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Wie genau die neue Regierung Steuerhinterziehung bekämpfen will, bleibt im Koalitionsvertrag noch unklar. Die Parteien haben jedoch erklärt: „Wir sind uns einig, dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, ein wirksamer Steuervollzug und die konsequente Einhaltung der Schuldenbremse für die Sicherung der Einnahmen und der Handlungsfähigkeit des Staates unerlässlich sind.“ Zudem solle  die Zusammenarbeit „mit allen zuständigen Aufsichts- und Ermittlungsbehörden“ intensiviert werden.

Foto: dpa

Ansatzpunkt Selbstanzeige

Ein Mittel, um verschärft gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, könnten Änderungen bei der Selbstanzeige sein. So spielt die neue Regierung mit dem Gedanken, die Wirkung der Selbstanzeige künftig von den vollständigen Angaben zu den steuerrechtlich unverjährten Zeiträumen (zehn Jahre) abhängig zu machen. Der Steuerpflichtige müsste dann, um Straffreiheit für die letzten fünf Jahre zu erlangen, auch für die weiter zurückliegenden fünf Jahre alle Angaben berichtigen, ergänzen oder nachholen, heißt es.

Foto: dapd

Steueroasen austrocknen

„Innerhalb der Europäischen Union wollen wir Steuerdumping verhindern, Steueroasen austrocknen und die Steuerharmonisierung voranbringen“, schreiben die Koalitionäre. Bürokratieabbau müsse auch auf europäischer Ebene stattfinden. „Wir wollen EU-Vorgaben „eins zu eins“ umsetzen – das sichert auch Chancengleichheit im europäischen Binnenmarkt“, so die Erklärung. Zu welchen Mitteln sie dafür greifen wollen, bleibt aber offen.

Im Bild: Das Fürstentum Monaco

Foto: AP

Erbschaftsteuer

Wenn ein Unternehmen an die nächste Generation vererbt wird, kann das bei einer ungünstigen Erbschaftsbesteuerung teure Folgen für die Firma haben. Das scheinen Union und SPD vermeiden zu wollen: „Unternehmensnachfolge soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht.“ Das sind keine konkreten Vorgaben, aber nach einer Steuererhöhung klingt das zumindest nicht.

Foto: dpa

Finanztransaktionssteuer

An der Finanztransaktionssteuer führt wohl kein Weg mehr vorbei. Die Koalitionäre wollen diese „mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz zügig umsetzen“. Verschont bleibt davon wohl nicht viel. Die Steuer soll „alle Finanzinstrumente umfassen, insbesondere Aktien, Anleihen, Investmentanteile, Devisentransaktionen sowie Derivatekontrakte.“ So sollen Ausweichreaktionen vermieden werden. Privatanleger, die nicht mit klassischen Riesterrenten oder ähnlichen Produkten Vermögen fürs Alter aufbauen möchten, dürfte das gar nicht freuen. Immerhin: Die Steuer soll angeblich moderat ausfallen.

Foto: dpa

Vorausgefüllte Steuererklärung

In der Steuervereinfachung erkennt Schwarz-Rot eine Daueraufgabe. Insbesondere sollen technische Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung genutzt werden. „Wir werden eine vorausgefüllte Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2017 einführen“, lautet das Ziel. Für Rentner und Pensionäre ohne weitere Einkünfte solle die vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei den Finanzbehörden geführten Daten bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2015 ermöglicht werden. Die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung solle für die Bürger ausgebaut werden.

Foto: AP

Reform der Investmentbesteuerung

Die neue Regierung will die Investmentbesteuerung grundlegend reformieren. „Die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz“ solle erneut ergebnisoffen aufgegriffen werden. Besonders im Bereich der Business Angels und Startups werde „nach Lösungen für besondere Belastungseffekte für den Fall gesucht“, dass sich der Investor von seinem Engagement trenne.

Foto: dpa

Steuervermeidung eindämmen

Die Koalitionäre wollen gegen die grenzüberschreitende Gewinnverlagerung international operierender Unternehmen vorgehen. „Wir wollen verhindern, dass Unternehmen eine doppelte Nichtbesteuerung von Einkünften oder einen doppelten Betriebsausgabenabzug erreichen können“, so ihre Erklärung. Zu den Maßnahmen zählen eine „Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zahlungen an Briefkastenfirmen, die keine hinreichend aktive Geschäftstätigkeit nachweisen können und die Schaffung eines öffentlichen Registers für alle wirtschaftlich Beteiligten an Trust-Konstruktionen nach dem Vorbild des Geldwäschegesetzes“.

Foto: dpa Picture-Alliance

Abgestimmtes Steuerrecht in der EU

„Wir setzen uns für eine bessere Abstimmung des Unternehmenssteuerrechts in der EU ein“, schreiben Union und SPD. „Ausgangspunkt bilden dabei die Arbeiten für eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage.“ Konkrete Maßnahmen sucht man jedoch vergeblich. Weiter heißt es: „Wir wollen den Schnellreaktionsmechanismus gezielt einsetzen, um Umsatzsteuerbetrug frühzeitig zu unterbinden: Wir werden dabei darauf achten, dass deutsches Umsatzsteuerrecht nicht unnötig kompliziert wird. Erforderlichenfalls werden wir weitere Initiativen ergreifen.“

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Grundsteuer

„Die Grundsteuer wird unter Beibehaltung des Hebesatzrechtes für Kommunen zeitnah modernisiert“, schreibt Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag. „Wir fordern die Länder auf, nach Abschluss der laufenden Prüfprozesse rasch zu einer gemeinsamen Position zu kommen.“ Ziel der Reform sei es, die Grundsteuer als „verlässliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten“, das heiße, das Aufkommen zu sichern und Rechtssicherheit herzustellen.

Foto: dpa

Steuern für Alleinerziehende und Geschiedene

Alleinerziehende und Geschiedene dürfen sich auf eine steuerliche Erleichterung freuen. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit seiner Einführung zum 1. Januar 2004 unverändert 1.308 Euro, er soll angehoben werden. Die Höhe des Entlastungsbetrags soll zukünftig nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden.

Foto: dpa

Kirchensteuer

Auch der Bedeutung der Kirchen und der Kirchensteuer haben sich die Koalitionäre in ihrem Vertrag gewidmet. Christliche Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände seien in vielen Bereichen der Gesellschaft unverzichtbar. Daher soll an dem System der Kirchensteuer festgehalten werden, „damit die Kirchen Planungssicherheit haben“.

Foto: dpa

Mehrwertsteuer für Bücher und Zeitschriften

Für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften gilt der verminderte Mehrwertsteuersatz. Das will die Koalition beibehalten, der Steuersatz solle aber künftig auch für Hörbücher gelten. Und „auf europäischer Ebene wird die Koalition darauf hinwirken, dass auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden kann“, heißt es im Koalitionsvertag.

Foto: dpa

Lebensversicherungen

Luxemburg ist laut „EU-Amtshilfegesetz“ verpflichtet, andere EU-Staaten von 2015 an ungefragt über mehrere Arten von Einkünften zu informieren, die deren Einwohner im Kleinstaat einstreichen. Dies betrifft etwa Renten und Mieten – und im Bereich der Geldanlage Lebensversicherungen.

Wichtig: 2015 wird Luxemburg Angaben über Erträge im Jahr 2014 liefern. Damit sind also bereits Anleger betroffen, deren Police 2014 abläuft.

Der neue Austausch dürfte auch viele Versicherungsmäntel treffen – Modelle also, bei denen Wertpapierdepots als Lebensversicherung getarnt werden. „Das ist bei Schwarzgeldanlegern beliebt, weil während der Laufzeit der Police keine steuerpflichtigen Erträge anfallen und nach zehn bis zwölf Jahren Verjährung eintritt“, sagt Gerd Kostrzewa, Steueranwalt bei Heuking in Düsseldorf.

Auch hiesiges Vermögen tarnen Anleger häufig auf diese Weise, um sich Steuervorteile über die Lebenspolicen zu erschleichen. Darum ging es bei der Razzia Anfang Dezember bei der Commerzbank, die solche Konstrukte der Generali-Versicherung vertrieben hat.

Anleihen und Sparkonten

Darüber hinaus hat Luxemburg im April zugesagt, von 2015 an die „EU-Zinsrichtlinie“ anzuwenden. „Das bedeutet, dass Banken den deutschen Fiskus automatisch informieren, wenn sie einem Kunden aus Deutschland Zinsen gutschreiben“, sagt Idler. Auch hier spielt der Stichtag 1. Januar 2014 eine Rolle, weil oft erst im Folgejahr gutgeschrieben wird. Sobald Vermögen nach dem Jahreswechsel noch in Luxemburg liegt, steigt somit die Entdeckungsgefahr.

Kein Wunder also, dass viele ihr Geld rechtzeitig rausholen wollen – trotz der Gefahr, dem Zoll in die Arme zu laufen. Andere zögern noch: Derzeit würden viele Anleger fragen, ob ihnen die Zinsen bei einer Kontoauflösung 2014 sofort gutgeschrieben werden, erzählt ein Kenner des Finanzplatzes.

Streit um Aktien und Fonds

Wieder andere, heißt es, denken über eine Vermögensumschichtung nach. Schließlich weigert sich Luxemburg bislang, auch Informationen über Dividenden und Spekulationsgewinne zu liefern. Aktien und Fonds sind also vorerst unkritisch.

Doch Vorsicht: Die EU will den Informationsaustausch auf alle Kapitalerträge ausweiten – und zwar ebenfalls ab 2015. Zwar blieb die neue Luxemburger Regierung aus Liberalen, Sozialdemokraten und Grünen auf dem EU-Finanzministertreffen am vergangenen Dienstag bei ihrer vorläufigen Blockade.

Doch die Bedingung des neuen Premiers Xavier Bettel – er will nur mitmachen, wenn auch die Schweiz umfassend Daten liefert – könnte bald erfüllt sein: Im November hat die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf Kompromissbereitschaft signalisiert. „Wir müssen jetzt nach vorne gehen, Richtung automatischen Informationsaustausch“, sagt sie. Die Verhandlungen mit der EU sollen Anfang 2014 beginnen.

Banken machen Druck

Viel spricht also dafür, dass Luxemburg bald umfassend informiert – zumal sich das Land im November der „G5-Initiative“ der führenden EU-Staaten um Deutschland und Großbritannien angeschlossen hat, die umfassende Datenlieferungen zum globalen Standard machen wollen. „Der Trend geht klar Richtung automatischer Informationsaustausch“, sagt Anwalt Kostrzewa.

Aber selbst wenn Luxemburg keine weiteren Zugeständnisse macht, dürfte eine Umschichtung des Vermögens in Aktien oder Fonds an den Banken scheitern. Denn diese „fordern ihre Kunden derzeit nachdrücklich auf, ihr Vermögen zu legalisieren“, sagt Burkhard Binnewies, Steueranwalt bei der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm in Köln. Idler bestätigt dies: „Die Institute in Luxemburg tun jetzt das, was Schweizer Banken bereits seit 2012 machen“, sagt er. Sie fordern von ihren Kunden einen Nachweis, dass ihr Finanzamt von ihren Konten und Depots weiß. „Anleger, die keine Belege liefern, müssen mit der Kündigung rechnen“, so Idler.

Sind die Banken plötzlich geläutert? Vor allem fürchten sie, ins Visier der deutschen Behörden zu geraten. „Wenn sich bei automatischen Datenlieferungen ab 2015 herausstellt, dass ein Institut viele Hinterzieher unter seinen Kunden hat, steht schnell der Vorwurf der Beihilfe im Raum“, sagt Idler.

Der Druck der Banken zeigt bereits Wirkung: Seit einigen Wochen steigt die Zahl derer, „die wegen eines Depots in Luxemburg eine Selbstanzeige abgeben wollen“, sagt Binnewies. Druck machen neben den Banken auch die Großkoalitionäre in Berlin. Denn sie erwägen, die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige zu verschärfen.

Wer zu spät reinen Tisch macht, könnte dies also bitter bereuen.

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