




Die Steuerfahndung Wuppertal werte die Daten aus. Parallel dazu habe es in der vergangenen Woche in Nordrhein-Westfalen Schwarzgeld-Razzien bei Kunden der Schweizer Großbank Credit Suisse gegeben. Diese gingen auf eine im Jahr 2012 gekaufte Steuer-CD zurück, beichtete die Zeitung. Die nordrhein-westfälische Landesregierung lehnte am Sonntag mit Verweis auf das Steuergeheimnis eine Stellungnahme ab.
Zehn goldene Regeln für die Selbstanzeige
Die Selbstanzeige ist nur strafbefreiend, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Daher ist Eile geboten.
Quelle: BRANDI Rechtsanwälte
Stand: Oktober 2017
Ist die Tat schon entdeckt, wirkt selbst eine unwirksame Selbstanzeige strafmildernd wie ein Geständnis. Es ist also nie zu spät für die Offenlegung.
Nur wer in vollem Umfang die Steuererklärungen einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre korrigiert, bleibt straffrei. „Vergessene“ Sachverhalte gefährden die Wirksamkeit der Selbstanzeige.
Mit Abgabe der Selbstanzeige müssen sämtliche hinterzogenen Steuern samt Zinsen und gegebenenfalls Strafzuschlag bezahlt werden. Wer nicht zahlen kann, sollte Alternativen erörtern.
Eine Selbstanzeige erfordert strafrechtliche und steuerrechtliche Erfahrung. Ziehen Sie auf jeden Fall Berater hinzu. Die Tücke steckt im Detail.
Weihen Sie ihren Steuerberater nie in etwaige Steuerhinterziehung ein. Sollte keine Selbstanzeige abgegeben werden können, macht er sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig, wenn er weiterhin ihre Steuererklärungen bearbeitet, ohne die Hinterziehung offenzulegen.
Eine Selbstanzeige ist meist erst der Anfang. Ohne intensive Verhandlungen mit dem Finanzamt und gegebenenfalls ein gerichtliches Verfahren läuft die Selbstanzeige nur selten ab.
Es sollte genau geprüft werden, ob durch die Selbstanzeige Außenstehende oder etwa Familienangehörige belastet werden. In einem solchen Fall ist ein koordiniertes Vorgehen bis hin zur gleichzeitigen Abgabe der Selbstanzeige ratsam.
Beamten – auch verbeamteten Lehrern – und Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie Berufsträgern wie Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern droht bei einer Selbstanzeige ein disziplinarrechtliches oder berufsrechtliches Verfahren. Dies kann bis hin zum Verlust von Pensionsansprüchen führen.
Die Finanzverwaltung ist verpflichtet, Kenntnisse über Straftaten wie Korruption oder Geldwäsche an andere Behörden weiterzuleiten. So kann eine Selbstanzeige weiterte Ermittlungen und Anklagen auslösen, selbst wenn die Steuerhinterziehung straffrei bleibt.
NRW hat seit 2010 mehrere CDs mit Datensätzen von Steuerhinterziehern gekauft. Seitdem haben sich nach amtlichen Angaben allein in dem Bundesland fast 19.000 Steuersünder selbst angezeigt. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat immer wieder ein hartes Vorgehen gegen Steuerbetrüger gefordert. Die Furcht vor der Entdeckung sei das wichtigste Motiv für eine Selbstanzeige, hatte der SPD-Politiker erklärt.
Auch in anderen Bundesländern hat die Zahl der Selbstanzeigen zugenommen. Ab dem 1. Januar werden die Voraussetzungen für eine Strafbefreiung verschärft. Außerdem steigt der Strafzuschlag für nachgezahlte Steuern. So sinkt die Grenze für die Straffreiheit von 50.000 auf 25.000 Euro zu zahlender Steuer. Bis zur Grenze von 100.000 Euro wird dann ein Strafzuschlag von zehn Prozent fällig, bei einer Hinterziehungssumme bis eine Million Euro 15 Prozent. Ab einer Million Euro steigt der Zuschlag auf 20 Prozent. Hinzu kommen Hinterziehungszinsen von sechs Prozent im Jahr, die sofort fällig werden. Bisher liegt der Strafzuschlag lediglich bei fünf Prozent.